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Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen

Sie planen den Bau von Mietwohnungen oder einer sozialen Einrichtung in Hessen? Das Land unterstützt Ihre Finanzierung durch die Übernahme einer Bürgschaft, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen.

Quellendatum: 28.04.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie mit einer Bürgschaft, damit Ihre Finanzierung von Investitionen in Wohngebäude sowie Gebäude mit sozialen Einrichtungen gesichert ist.

Sie erhalten die Förderung

  • zur Errichtung oder Schaffung von Mietwohnraum, ein schließlich des Ersterwerbs,
  • zur Modernisierung von Mietwohnraum, insbesondere der energetischen Modernisierung,
  • zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Krediten auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel,
  • zur Errichtung, Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen,
  • zur Errichtung, Schaffung und Modernisierung von sozialen Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und -heime, Tageseinrichtungen für Kinder),
  • zur Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen sowie zum Kauf und zur Installation der in diesem Zusammenhang erworbenen Batteriespeicher und der Steuer- und Regelungstechnik,
  • zur energetischen Modernisierung und/oder des alters gerechten Umbaus des Wohnungsbestandes von Wohnungseigentümergemeinschaften, die diesen als Verbandskredit gewährt werden

Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 % der Gesamtkosten nicht überschreiten, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen 90 % der Gesamtkosten.

Die Bagatellgrenze liegt bei 20.000 EUR, bei Errichtung von Photovoltaikanlagen bei 10.000 EUR.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Mietwohnungsbau wird finanziell abgesichert

Ein Eigentümer plant in Hessen die Errichtung eines Mietwohngebäudes und beantragt eine Ausfallbürgschaft des Landes, da bankübliche Sicherheiten fehlen. Der zu verbürgende Kredit sollte 80 % der Gesamtkosten nicht überschreiten. Die Entscheidung über die Bürgschaft trifft die zuständige Stelle.

Soziale Einrichtung modernisiert Gebäude energetisch

Ein Verband saniert eine Pflegeeinrichtung in Hessen energetisch und benötigt dafür eine gesicherte Finanzierung. Er beantragt als Eigentümer der Immobilie eine Ausfallbürgschaft, da zu diesem Zeitpunkt die Modernisierung noch nicht abgeschlossen ist. Die Maßnahme betrifft ein Gebäude, das rechtlich und tatsächlich zu dauerhaftem Wohnen geeignet ist.

Photovoltaikanlage auf Mietwohngebäude geplant

Eine Eigentümerin möchte auf dem Dach ihres Mietwohngebäudes in Hessen eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW errichten, bevor mit dem Bau begonnen wird. Für die Finanzierung beantragt sie eine Ausfallbürgschaft, wobei der zu verbürgende Kredit 90 % der Gesamtkosten nicht überschreiten sollte. Die Bagatellgrenze liegt hierbei bei 10.000 EUR.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen oder Eigentümer der Immobilie.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme an einem Gebäude handeln, das rechtlich und tatsächlich zu dauerhaftem Wohnen geeignet ist.
  • Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich sein und die Finanzierung auf Dauer gesichert.
  • Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, darf keine unangemessen große Wohnfläche oder besonders aufwendige Ausstattung haben.
  • Beachten Sie bitte, dass Sie keine Förderung erhalten, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung
    • bei Neubau von Objekten (ausgenommen der Ersterwerb) das Bauvorhaben bereits bezugsfertig ist,
    • bei Modernisierung diese bereits abgeschlossen ist,
    • bei Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet ist oder
    • bei Förderung von Photovoltaikanlagen mit der Errichtung bereits begonnen worden ist.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Kredite aus Mitteln öffentlicher Haushalte,
  • Kommunalkredite,
  • Arbeitgeberkredite,
  • Vor- und Zwischenfinanzierungskredite.

Ablauf

Ihren Antrag richten Sie bitte je nach Ihrem Vorhaben entweder an den zuständigen Magistrat oder Kreisausschuss oder an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Beantragen Sie eine Förderung von Photovoltaikanlagen, reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Hessen für die Übernahme von Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen (Bürgschaftsrichtlinien 2025)
vom: 29.08.2025
Ministerium der Finanzen
H1327-A-00003-0353-III12

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Wohnungsbau Wohnraum Bauvorhaben Absicherung Wohnungsfinanzierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/buergschaft-wohnebaeude-hessen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessisches Ministerium der Finanzen
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Bürgschaft
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung; Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 – 35
63067 Offenbach am Main
Tel. +49 69 9132-03
Fax +49 69 9132-4636
foerderberatunghessen@wibank.de
www.wibank.de/wibank/

Weiterführende Links

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