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Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Eigentum von privaten Bauherren und Eigentümern
Wenn Sie als Privatperson eine Wohnimmobilie besitzen und für die Immobilie eine Photovoltaikanlage kaufen und installieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 16.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie als private Eigentümerin und privaten Eigentümer von Wohnimmobilien gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und der KfW beim Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen).
Sie erhalten die Förderung für den Kauf und die Installation
- einer PV-Anlage inklusive Anschluss an das Stromnetz mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW,
- eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage sowie
- von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 90 % der Gesamtinvestitionskosten, jedoch mindestens 10.000 EUR und maximal 50.000 EUR. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind private Bauherrinnen und Bauherren sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 90 %, also höchstens 45.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Eigentümerin lässt PV-Anlage installieren
Eine private Eigentümerin eines selbst genutzten Wohngebäudes in Kassel möchte eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW kaufen und installieren lassen. Sie beantragt bei der WIBank ein Darlehen von bis zu 90 % der Gesamtinvestitionskosten, mindestens 10.000 EUR und maximal 50.000 EUR, bei einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren. Die restlichen 10 % bringt sie als liquide Eigenmittel ein.
Bauherr ergänzt Anlage um Batteriespeicher
Ein privater Bauherr in Darmstadt errichtet für sein selbst genutztes Wohngebäude eine neue Photovoltaikanlage und lässt zusätzlich einen Batteriespeicher sowie Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs einbauen. Für den Kauf und die Installation beantragt er ein Darlehen bei der WIBank. Die Abnahme der Maßnahme erfolgt durch einen Fachbetrieb, und der erzeugte Strom wird überwiegend selbst genutzt.
Einspeisung nur bei Produktionsspitzen
Ein Eigentümer einer Wohnimmobilie in Fulda plant den Eigenverbrauch des mit der Photovoltaikanlage erzeugten Stroms und speist nur eine begrenzte Menge bei Produktionsspitzen ins Netz ein. Für den Kauf und die Installation der Anlage beantragt er ein Darlehen bei der WIBank und weist die geforderten 10 % liquiden Eigenmittel nach. Über die Bewilligung entscheidet die WIBank.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Bauherrinnen und Bauherren sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Maßnahme auf einem Grundstück mit einer von Ihnen selbst genutzten Wohnimmobilie durchführen.
- Sie müssen die geförderte Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch nutzen. Nur eine begrenzte Menge nicht von Ihnen selbst genutzten Stroms darf in das Netz eingespeist werden, zum Beispiel im Fall von Produktionsspitzen.
- Ein Fachbetrieb muss Ihre Maßnahme ordnungsgemäß abnehmen.
- Sie müssen 10 % liquide Eigenmittel nachweisen und einbringen.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Installationsarbeiten über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Rechtsgrundlage
Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Eigentum von privaten Bauherren und Eigentümern durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Weblink zu den Programmbedingungen (PDF, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Photovoltaik Speicher Batteriespeicher energieeffizienzt sparen Photovoltaikanlage Stromsparen Energiekrise Solaranlage Sonnenenergie Solarenergie erneuerbar Energieverbrauch
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/darlehensprogramm-photovoltaikanlagen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Darlehen)
„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 90 % der Gesamtinvestitionskosten, jedoch mindestens 10.000 EUR und maximal 50.000 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Betriebliche und private Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 – 35
63067 Offenbach am Main
Tel. +49 69 9132-03
Fax +49 69 9132-4636
foerderberatunghessen@wibank.de
www.wibank.de/wibank/
Weiterführende Links
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