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Förderung von Computer- und Videospielen

Wenn Sie als hessisches Unternehmen oder Gründerin oder Gründer Vorhaben zur Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games, haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 01.03.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 60 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen oder als Gründerin oder Gründer der Gamesbranche bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, vor allem von Serious Games. Das sind Spiele, die neben dem Spielen einen weiteren Zweck verfolgen und vor allem der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder anderen erstrebenswerten Zielen (zum Beispiel Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung) dienen.

Sie erhalten die Förderung für die Erstellung von

  • die Erstellung marktfähiger Konzepte zur Produktion oder Weiterentwicklung von Computerspielen
  • die Erstellung mindestens eines spielbaren Levels oder Moduls eines Computerspiels
  • Weiterentwicklung von Computerspielen im frühen, unfertigen Entwicklungsstadium (Alpha- und Beta-Version und Ähnliches) zur Marktreife.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 50.000 EUR.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, und Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche, die ihren Sitz in Hessen haben. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 60 % höchstens 30.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 50.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Studio entwickelt Serious Game zum Klimaschutz

Ein kleines Gamesstudio mit Sitz in Hessen beantragt einen Zuschuss zur Weiterentwicklung eines Serious Games zum Thema Klimaschutz von der Alpha-Version zur Marktreife. Die zuwendungsfähigen Ausgaben liegen über 20.000 EUR. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 EUR, über die endgültige Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Gründerin erstellt spielbares Level für Bildungsspiel

Eine Gründerin in Frankfurt mit Berufserfahrung in der Spieleentwicklung beantragt Förderung für die Erstellung eines spielbaren Levels eines Computerspiels mit Bildungsschwerpunkt. Sie weist ihre fachliche Qualifikation durch frühere Programmierleistungen nach. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR.

Konzept für Serious Game zur Gesundheitsförderung

Ein mittleres Unternehmen der Computerspielbranche in Kassel beantragt Mittel zur Erstellung eines marktfähigen Konzepts für ein Serious Game zur Gesundheitsförderung. Bereits produzierte Spiele wären von der Förderung ausgeschlossen, hier handelt es sich jedoch um ein neues Vorhaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 EUR betragen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, und Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche, die ihren Sitz in Hessen haben.
  • Sie müssen Ihre fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung nachweisen, beispielsweise durch Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen. Das können zum Beispiel Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen sein.

Sie erhalten keine Förderung für

  • Vorhaben, die ein Computer- oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt,
  • bereits produzierte Spiele.

Ablauf

Der Projektantrag ist vollständig mit allen Anlagen vor Beginn des Vorhabens in elektronischer Form bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen einzureichen und muss Folgendes enthalten:

  • Informationen zur Antragstellerin oder zum Antragsteller und Qualifikationsnachweise (Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen)
  • Erklärung über Urheberrechte und Zusicherung, dass die angestrebte Entwicklung noch nicht erstellt ist
  • Exposé: Titel des Spiels, Beschreibung der Spielidee und Spielaufbau, inklusive innovativer Ansätze im Spiel, Zielgruppe und Beschreibung des Serious Games Effektes
  • Look: gestalterische Ansätze, dargestellt durch Skizzen (beispielsweise Character Designs, Moods, Level Designs)
  • Konzeption: Beschreibung der angestrebten konzeptionellen Entwicklung, für die die Förderung beantragt wird
  • Verwertungsidee: Beschreibung des Marktes für das Spiel, inklusive potentieller Zielgruppen sowie Konkurrenzanalyse und Zeitplan zur Realisierung
  • Kosten- und Finanzierungsplan: Darstellung der Kosten und der Finanzierung des beantragten Projektes. Die Finanzierung muss bis auf den beantragten Landeszuschuss bei Antragstellung gesichert sein.

Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können Arbeiten aus ihrem Studium einreichen und die Förderung einer Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Vermarktbarkeit beantragen. Sie müssen sicherstellen, dass die Rechte an der Verwertung der Studienarbeiten nicht bei den Ausbildungsinstitutionen liegen.

Hinweise zum Verfahren

Den Antrag können Sie zu bestimmten Fristen einreichen, nachdem ein Förderaufruf auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen veröffentlicht wurde.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Computer- und Videospielen
vom: 04.02.2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 04.04.2025 (StAnz. 2025 S. 508)

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

Schlagwörter: digital Games Gaming Spieleentwicklung Computerspiel Konsole

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/foerderung-von-computer-und-videospielen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 60 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 50.000 EUR.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Digitalisierung; Kultur, Medien und Sport
Branche
Dienstleistungen; Kultur- und Kreativwirtschaft
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 – 35
63067 Offenbach am Main
Tel. +49 69 9132-03
Fax +49 69 9132-4636
foerderberatunghessen@wibank.de
www.wibank.de/wibank/

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