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Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Hessen

Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.

Quellendatum: 06.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.

Unterstützt werden Vorhaben, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen sowie die Biodiversität erhalten oder verbessern.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Erstaufforstung,
  • Naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • Investitionen in die Infrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Waldbesitzer plant Umbau zu klimatoleranten Baumarten

Ein Waldbesitzer in Nordhessen möchte seinen Bestand mit standortheimischen und klimatoleranten Baumarten gemäß den Waldentwicklungszielen umbauen. Er beantragt einen Zuschuss für die naturnahe Waldbewirtschaftung. Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang seines Vorhabens ab, über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss investiert in Infrastruktur

Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss in Hessen plant Investitionen in die forstwirtschaftliche Infrastruktur. Er stellt hierfür einen Antrag auf Zuschuss beim Land Hessen. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.

Kommune fördert Erstaufforstung einer Fläche

Eine Kommune in Hessen plant eine Erstaufforstung auf einer geeigneten Fläche im Körperschaftswald. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme forstfachlich zweckmäßig ist und standortheimische, klimatolerante Baumarten verwendet werden. Nicht gefördert werden dagegen Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden, sowie Ausgleichsmaßnahmen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig:

  • Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen.
  • Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein.
  • Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).

Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden,
  • Ausgleichsmaßnahmen.

Ablauf

Sie stellen den Antrag digital über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links).

Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.

Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach Bewilligung beginnen, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.

Nach Abschluss reichen Sie den Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis digital ein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Prüfung durch die Behörde.

Hinweise zum Verfahren

Sie stellen die Förderanträge zu den Antragsfristen 01. März oder 01. September eines jeden Jahres über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links) für folgende Bereiche:

  • Neuanlage von Wald
  • Waldumbau
  • Jungbestandspflege
  • Bodenschutzkalkung
  • Landesförderung Waldumbau
  • Wegebau

Der Antragstermin 01. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (beispielsweise Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 01. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.

Keine Antragsfristen gibt es für die Bereiche:

  • Vorarbeiten
  • Bodenschonende Holzbringung
  •  Waldpflegevertrag
  • Mitgliederinformation und -aktivierung
  • Zusammenfassung des Holzangebotes (Holzvermarktung)
  • Professionalisierung
  • Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Organ-Mitglieder
  • Projektmanagement
  • Holzkonservierungsanlagen

Unterlagen

Für viele Maßnahmen (beispielsweise Waldumbau) erhalten Sie höhere Fördersätze, wenn Sie ausschließlich standortheimische Baumarten verwenden.

Eigenleistungen können bis zu einem bestimmten Satz als Ausgabe anerkannt werden.

Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen
vom: 27.05.2025
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
VI 1-088f 08.09-001/2024

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Klimaschutz Wald Forstwirtschaft Aufforstung Umweltschutz Wegebau Waldumbau Erstaufforstung Wiederbewaldung Klimawald Borkenkäfer Waldweg Bodenschutzkalkung Rückepferd Hessen Forstförderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/forstliche-foerderung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Keine Förderquote im Text.

Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Höhe nach Art und Umfang, keine Quote genannt.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Forstwirtschaft
Umwelt- und Naturschutz
Naturschutz und Landschaftspflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 – 3
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 12-6437
Fax +49 6151 12-6433
forstfoerderung@rpda.hessen.de
rp-darmstadt.hessen.de

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