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Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Hessen
Sie besitzen Wald in Hessen oder planen eine Erstaufforstung? Das Land Hessen unterstützt Sie mit Zuschüssen für den Waldumbau, die Pflege und die forstwirtschaftliche Infrastruktur.
Quellendatum: 06.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.
Unterstützt werden Vorhaben, die der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion des Waldes dienen sowie die Biodiversität erhalten oder verbessern.
Sie erhalten finanzielle Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Erstaufforstung,
- Naturnahe Waldbewirtschaftung,
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
- Investitionen in die Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Waldbesitzer plant Umbau zu klimatoleranten Baumarten
Ein Waldbesitzer in Nordhessen möchte seinen Bestand mit standortheimischen und klimatoleranten Baumarten gemäß den Waldentwicklungszielen umbauen. Er beantragt einen Zuschuss für die naturnahe Waldbewirtschaftung. Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang seines Vorhabens ab, über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss investiert in Infrastruktur
Ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss in Hessen plant Investitionen in die forstwirtschaftliche Infrastruktur. Er stellt hierfür einen Antrag auf Zuschuss beim Land Hessen. Auch Eigenleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als förderfähig anerkannt werden.
Kommune fördert Erstaufforstung einer Fläche
Eine Kommune in Hessen plant eine Erstaufforstung auf einer geeigneten Fläche im Körperschaftswald. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme forstfachlich zweckmäßig ist und standortheimische, klimatolerante Baumarten verwendet werden. Nicht gefördert werden dagegen Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden, sowie Ausgleichsmaßnahmen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für eine Förderung notwendig:
- Sie sind Waldbesitzer, ein forstwirtschaftlicher Zusammenschluss oder eine Kommune in Hessen.
- Die Maßnahme muss forstfachlich zweckmäßig sein.
- Sie verwenden standortheimische und klimatolerante Baumarten (gemäß Waldentwicklungszielen).
Nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen auf Naturschutzflächen, die unentgeltlich übertragen wurden,
- Ausgleichsmaßnahmen.
Ablauf
Sie stellen den Antrag digital über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links).
Das Regierungspräsidium Darmstadt prüft Ihren Antrag. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.
Sie dürfen mit der Maßnahme erst nach Bewilligung beginnen, es sei denn, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde genehmigt.
Nach Abschluss reichen Sie den Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis digital ein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Prüfung durch die Behörde.
Hinweise zum Verfahren
Sie stellen die Förderanträge zu den Antragsfristen 01. März oder 01. September eines jeden Jahres über das LaWiLe-Portal Hessen (siehe weiterführende Links) für folgende Bereiche:
- Neuanlage von Wald
- Waldumbau
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Landesförderung Waldumbau
- Wegebau
Der Antragstermin 01. März ist für Maßnahmen vorgesehen, die im laufenden Kalenderjahr durchgeführt und auch ausgezahlt werden (beispielsweise Herbstpflanzungen). Der Antragstermin 01. September ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Folgejahr ausgezahlt werden.
Keine Antragsfristen gibt es für die Bereiche:
- Vorarbeiten
- Bodenschonende Holzbringung
- Waldpflegevertrag
- Mitgliederinformation und -aktivierung
- Zusammenfassung des Holzangebotes (Holzvermarktung)
- Professionalisierung
- Aus- und Fortbildung der Beschäftigten und Organ-Mitglieder
- Projektmanagement
- Holzkonservierungsanlagen
Unterlagen
Für viele Maßnahmen (beispielsweise Waldumbau) erhalten Sie höhere Fördersätze, wenn Sie ausschließlich standortheimische Baumarten verwenden.
Eigenleistungen können bis zu einem bestimmten Satz als Ausgabe anerkannt werden.
Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen
vom: 27.05.2025
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
VI 1-088f 08.09-001/2024
Schlagwörter: Klimaschutz Wald Forstwirtschaft Aufforstung Umweltschutz Wegebau Waldumbau Erstaufforstung Wiederbewaldung Klimawald Borkenkäfer Waldweg Bodenschutzkalkung Rückepferd Hessen Forstförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/forstliche-foerderung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Höhe nach Art und Umfang, keine Quote genannt.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Forstwirtschaft
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1 – 3
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 12-6437
Fax +49 6151 12-6433
forstfoerderung@rpda.hessen.de
rp-darmstadt.hessen.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.