Programme · Land · Hessen
Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Existenzgründungs- und Unternehmensberatungen sowie Coachings
Wenn Sie Beratungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für kleine und mittlere Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 09.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur nicht-gewerbliche Beratungsträger) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Gründungs- und Betriebsberatungen als Einzel- sowie Gruppenberatungen für Gründungsinteressierte, Gründende und KMU mit bestehender oder geplanter Betriebsstätte, Niederlassung oder Unternehmenssitz in Hessen.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen zu folgenden Themen:
- Erstberatungen, die unter anderem zur Ermittlung des Beratungsbedarfs dienen,
- Existenzgründungsberatungen,
- Beratungen im Zusammenhang mit Unternehmensübergaben,
- Designberatungen,
- Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen),
- Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung),
- Beratungen zur Umsetzung von betrieblichen Entwicklungskonzepten,
- Perspektivenberatungen,
- Beratungen zu nachhaltigem Wirtschaften,
- Coaching in allgemeinen Fragen der Existenzgründung und Betriebsführung,
- spezielle Coachings zur Unternehmensnachfolge (Nachfolge-Coachings).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon abweichend für freiberufliche Beratende oder gewerbliche Beratungsunternehmen bei Existenzgründungsberatungen, Perspektivenberatungen sowie Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen) maximal 75 % beziehungsweise 600,00 EUR pro Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 % beziehungsweise 400,00 EUR pro Beratungstagewerk.
Ein Beratungstagewerk hat zwischen 5 und 8 Stunden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen, die in Hessen flächendeckend landesweit die fachlich qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründern anbieten. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt einen Tagessatz ohne eindeutige Zahl der Tage; die Beträge stehen im Programmtext.
Beispielszenarien
Kammer bietet Existenzgründungsberatung an
Eine Kammer mit Sitz in Hessen führt Existenzgründungsberatungen für Gründungsinteressierte mit geplanter Betriebsstätte in Hessen durch. Der Zuschuss beträgt für freiberufliche Beratende bei dieser Beratungsart bis zu 75 % beziehungsweise bis zu 600,00 EUR pro Beratungstagewerk. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Wirtschaftsverband organisiert Digitalisierungsberatung
Ein Wirtschaftsverband in Hessen bietet kleinen und mittleren Unternehmen eine Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen an. Für diese Beratung liegt der Zuschuss bei bis zu 50 % beziehungsweise bis zu 400,00 EUR pro Beratungstagewerk. Die Beratung muss sich auf eine Betriebsstätte in Hessen beziehen.
Institution bietet Nachfolge-Coaching an
Eine landesweit tätige Institution mit Sitz in Hessen bietet ein Coaching zur Unternehmensnachfolge an, das eine Nachfolgegründerin in den ersten 2 Jahren nach der Übernahme in Anspruch nimmt. Nicht gefördert werden dabei Steuerberatung oder die Aufstellung von Jahresabschlüssen. Die konkrete Förderhöhe hängt von der Art der Beratung und der Entscheidung der Bewilligungsstelle ab.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kammern, Wirtschafts- und Branchenverbände und Institutionen, normalerweise mit Sitz oder Niederlassung in Hessen, die in Hessen flächendeckend landesweit die fachlich qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründern anbieten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
- Die Beratung muss sich auf eine Betriebsstätte in Hessen beziehen.
- Handelt es sich um eine Existenzgründungsberatung vor der Gründung, darf die Unternehmensgründung bis zum Beginn des Vorhabens nicht abgeschlossen sein.
- Als Unternehmensübernehmerin und -übernehmer sowie Nachfolgegründerin und -gründer können Sie ein Nachfolge-Coaching für die ersten 2 Jahre nach Gründung oder Übernahme in Anspruch nehmen.
- Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
Sie erhalten keine Förderung für Beratungen mit folgenden Inhalten:
- Rechts- und Versicherungsfragen sowie Steuerberatung (zum Beispiel Ausarbeitung von Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten)
- überwiegend gutachterliche Stellungnahmen,
- überwiegend Architektur- und sonstige Planungen,
- überwiegend Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 16. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 vom 1. Januar 2024, S. 13.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Online-Portal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM ? Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie)
vom: 07.11.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2025, 1379
Schlagwörter: Existenzgründung Beratung Coaching Schulung Unternehmensführung Unternehmensorganisation Strategieberatung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/gum-gruendungs-und-mittelstandsfoerderung-existenz.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur nicht-gewerbliche Beratungsträger
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, davon abweichend für freiberufliche Beratende oder gewerbliche Beratungsunternehmen bei Existenzgründungsberatungen, Perspektivenberatungen sowie Beratungen zum produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Beratungen) maximal 75 % beziehungsweise 600,00 EUR pro Beratungstagewerk, bei den übrigen Beratungen und Coachings maximal 50 %“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 90 % für Beratungsträger allgemein; freiberufliche/gewerbliche Berater max. 75 % (Gründung/Perspektive/PIUS) bzw. 50 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Beratung; Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Existenzgründung und -festigung; Unternehmensführung
- Existenzgründung und -festigung
- Beratung und Schulung
- Unternehmensfinanzierung
- Beratung und Schulung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Tel. +49 69 9132-03
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.