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Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss)
Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen Modernisierungs-, Anwendungs- und Innovationsprojekte im Bereich der Digitalisierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 11.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei
- der Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Leistungen externer Anbieterinnen und Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 EUR betragen.
Bitte bewerben Sie sich zu festgelegten Stichtagen für eine Antragstellung. Ihren Antrag richten Sie anschließend über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Handwerksbetrieb führt neue IT-Systeme ein
Ein Handwerksbetrieb mit Betriebsstätte in Hessen möchte ein neues digitales System der Informations- und Kommunikationstechnik einführen. Er beantragt den DIGI-Zuschuss zu den Ausgaben für externe Anbieter sowie die dafür notwendige Hard- und Software. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese mindestens 4.000 EUR betragen.
Kleines Unternehmen verbessert IT-Sicherheit
Ein kleines Unternehmen in Kassel plant Maßnahmen zur Verbesserung seiner IT-Sicherheit. Über das Antragsportal richtet es zu einem festgelegten Stichtag einen Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Nicht gefördert werden dabei Ausgaben für die Beschaffung von Kapital sowie die erstattungsfähige Umsatzsteuer.
Freiberufler digitalisiert Prozesse und Organisation
Eine Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen möchte ihre internen Prozesse und die Organisation ihres Betriebs digitalisieren. Sie stellt einen Antrag auf den DIGI-Zuschuss und erwartet dadurch einen Digitalisierungsfortschritt in diesem Bereich. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, über die Bewilligung entscheidet die WIBank.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation Ihres Unternehmens erwarten lassen.
- Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie die erstattungsfähige Umsatzsteuer.
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 16. Dezember 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 1 vom 1. Januar 2024, S. 13; Informationen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Stand Januar 2024.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM – Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie)
vom: 10.06.2024
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, S. 13
Ab Beginn der zweiten Förderrunde erfolgt jeweils zu Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl. Sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal für das Jahr 2025 geschlossen. Die erste Zufallsauswahl der zweiten Förderrunde 2025 begann am Montag, den 01.09.2025.
Schlagwörter: Unternehmensförderung Digitale Transformation Digitalisierung IT-Sicherheit Produktionsprozess Hardware Software
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/gum-zuschuss-digitalisierungsmassnahmen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Digitalisierung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Gustav-Stresemann-Ring 9
65189 Wiesbaden
Tel. +49 611 774-0
digi-zuschuss@wibank.de
www.wibank.de/wibank/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.