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Hessen-Mikrodarlehen
Wenn Sie in Hessen ein Unternehmen gründen oder übernehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen in Höhe von bis zu 35.000 EUR erhalten.
Quellendatum: 15.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen und die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützen Sie mit einem Förderkredit bei der Finanzierung einer Neugründung oder einer Übernahme eines Unternehmens sowie bei Festigungsvorhaben bis 5 Jahre nach Gründung.
Es werden alle Investitionen und Betriebsmittel für die Gründung eines Unternehmens mitfinanziert.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und höchstens 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Angehörige der Freien Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, der Betriebsübernahme oder dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb planen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Neugründung im Handwerk finanzieren
Eine Existenzgründerin plant in Hessen die Gründung eines Kleinstunternehmens im Vollerwerb. Sie beantragt das Hessen-Mikrodarlehen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Die Höhe des Darlehens liegt zwischen 3.000 EUR und höchstens 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Übernahme eines Betriebs absichern
Ein Angehöriger eines Freien Berufs übernimmt einen bestehenden Betrieb in Hessen und benötigt dafür eine mittelfristige Mittelbereitstellung. Er verfügt über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen und beantragt das Darlehen zur Finanzierung der Übernahme. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die WIBank.
Festigung nach Wechsel in den Vollerwerb
Eine Gründerin ist vor weniger als 5 Jahren vom Nebenerwerb in den Vollerwerb gewechselt und möchte ihr Unternehmen festigen. Für dieses Festigungsvorhaben beantragt sie das Hessen-Mikrodarlehen. Keine Förderung erhält sie, wenn es sich um eine Anschlussfinanzierung oder Prolongation handelt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Angehörige der Freien Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder eine Festigung ihres Unternehmens im Voll- oder Nebenerwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, der Betriebsübernahme oder dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb planen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Förderung für Ihr Vorhaben in Hessen, wenn es einer mittelfristigen Mittelbereitstellung bedarf und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
- Sie müssen über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen verfügen.
- Wenn Ihr Unternehmen einer bestimmten Branche angehört oder Sie einer früheren Beihilferückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
- Für Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, Anschlussfinanzierungen sowie Prolongationen erhalten Sie keine Förderung.
Ablauf
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich bei einer Kooperationspartnerin der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu Ihrer Gründungs- beziehungsweise Ihrer Geschäftsidee beraten lassen.
Die Kooperationspartnerin leitet Ihren Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.
Rechtsgrundlage
Hessen Mikrodarlehen
Gemeinschaftsaktion von Land Hessen und Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – Merkblatt ?
Stand: 01.02.2025
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Schlagwörter: Darlehen Existenzgründung Investitionen Unternehmensübernahme
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/hessen-mikrodarlehen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 1 Jahr; 2 Jahre; 3 Jahre; 4 Jahre; jünger als 1 Jahr
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 – 35
63067 Offenbach am Main
Tel. +49 69 9132-03
Fax +49 69 9132-4636
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.