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Marktstrukturförderung

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Handel und Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Antragsverfahren

01.01.2019

Rechtsgrundlage

Marktstrukturförderung

Ziel und Gegenstand

Das Land Hessen fördert mit Unterstützung des Bundes und der Europäischen Union Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Gefördert werden

  • Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen,
  • Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen, innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung,
  • allgemeine Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (zum Beispiel Architektenleistungen, Baugenehmigung, Beratung).

Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Erhöhung der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen,
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als EUR 200 Millionen erzielen,
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und anerkannte Erzeugerorganisationen in Verbindung mit Kooperationen oder Operationellen Gruppen, soweit sie nach der Richtlinie „Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten“ gefördert werden.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in Hessen stattfinden und einen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten.

Unternehmen müssen grundsätzlich für mindestens fünf Jahre mindestens 40 Prozent der geförderten Verarbeitungskapazität durch Lieferverträge mit Erzeugern und Erzeugerzusammenschlüssen binden.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt EUR 50.000.

Unternehmen, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Primärproduktion erstreckt, werden nicht gefördert.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art, Größe und Ausrichtung des Unternehmens.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 51.1 – Landwirtschaft, Marktstruktur zu richten.

Quelle

Informationen des Regierungspräsidiums Gießen, Stand April 2024.

Schlagwörter: Bauer Landwirt Landwirtschaft Erzeugnis Marketing Verkauf

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/marktstrukturfoerderung-gak-rahmenplan.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Branche
Handel; Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Marktstrukturverbesserung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Regierungspräsidium Gießen
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
35578 Wetzlar
Tel. 0641 3030
Fax 0641 3032197
poststelle@rpgi.hessen.de
rp-giessen.hessen.de

Weiterführende Links

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