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Förderung der regionalen Entwicklung – Gründerzentren
Wenn Sie ein Gründerzentrum in Hessen einrichten und damit die Entstehung neuer zukunfts- und wettbewerbsfähiger Unternehmen fördern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 09.06.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Einrichtung von regionalen, virtuellen und spezialisierten Gründerzentren. Zu regionalen Gründerzentren zählen auch Co-Working Spaces und sogenannte Maker-Spaces, das sind offene Werkstätten.
Sie erhalten die Förderung für
- die Errichtung, den Aus- und Umbau sowie die Erstausstattung von Gebäuden, die als regionale Gründerzentren genutzt werden,
- im Fall von virtuellen Gründerzentren laufende Betriebsausgaben sowie Investitionen in die Ausstattung der Räume, die für zentrale Dienste genutzt werden,
- im Fall von spezialisierten Gründerzentren Ausgaben für die Betreuung und Unterstützung neu gegründeter innovativer Unternehmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind für regionale Gründerzentren: kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, für virtuelle Gründerzentren: juristische Personen, die Träger eines vom Land Hessen bereits beim Aufbau geförderten und bestehenden virtuellen Gründerzentrums sind, für spezialisierte Gründerzentren … (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Kommune richtet regionales Gründerzentrum ein
Eine Kommune in einem hessischen Mittelzentrum beantragt einen Zuschuss für den Umbau eines Gebäudes zu einem regionalen Gründerzentrum. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Umbau und Erstausstattung. Zielgruppe des Zentrums sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie neu gegründete Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Träger betreibt virtuelles Gründerzentrum weiter
Eine juristische Person, die bereits Trägerin eines vom Land Hessen geförderten virtuellen Gründerzentrums ist, beantragt einen Zuschuss zu laufenden Betriebsausgaben und zur Ausstattung der Räume für zentrale Dienste. Die Förderung beträgt normalerweise bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Betreuung neu gegründeter innovativer Unternehmen
Eine als Träger eines spezialisierten Gründerzentrums ausgewählte juristische Person beantragt einen Zuschuss für die Betreuung und Unterstützung neu gegründeter innovativer Unternehmen. Die Zuwendung liegt normalerweise bei bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Gesamtfinanzierung des Gründerzentrums sichergestellt ist.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für regionale Gründerzentren: kommunale und sonstige öffentliche Träger regionaler Gründerzentren sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen,
- für virtuelle Gründerzentren: juristische Personen, die Träger eines vom Land Hessen bereits beim Aufbau geförderten und bestehenden virtuellen Gründerzentrums sind,
- für spezialisierte Gründerzentren: juristische Personen, die als Träger eines solchen Gründerzentrums vom Land Hessen für die Umsetzung der Förderung von innovativen Unternehmensneugründungen ausgewählt worden sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Zielgruppe Ihrer Maßnahme müssen Existenzgründerinnen und Existenzgründer und neu gegründete Unternehmen sein, deren Eintragung in das Handelsregister beziehungsweise deren Geschäftsaufnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
- Das Fördergebiet für alle Gründerzentren sind Ober- und Mittelzentren in Hessen. Die regionalen Gründerzentren und die virtuellen Gründerzentren werden vor allem in den EFRE-Vorranggebieten und in den regionalen Fördergebieten der GRW gefördert.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Gründerzentrums sichergestellt haben.
- Bitte beachten Sie darüber hinaus die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Dezember 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 1685.
Ablauf
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
vom: 17.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, 832
Schlagwörter: Gründerzentrum Gründung Existenzgründung Gründungsstrukturen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/regionale-entwicklung-gruenderzentren.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Regionalförderung
- GRW-Fördergebiet
- GRW-Fördergebiet
- Existenzgründung und -festigung
- Gründungsstrukturen und Netzwerke
- Regionalförderung
- Gewerbliche Wirtschaft; Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Tel. +49 69 9132-03
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.