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Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)

Wenn Sie die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen in Clusternetzwerken stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 16.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss, nur Vorbereitungsphase (max. 25.000 EUR)) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen fördert Sie bei der Bildung von Kooperationen (Clusternetzwerke) von Unternehmen und Institutionen. Diese Unternehmen und Institutionen arbeiten entlang einer Wertschöpfungskette oder innerhalb einer Branche in räumlicher Nähe zusammen und sind voneinander unabhängig.

Sie erhalten die Förderung für 4 Phasen der Entwicklung von Clusternetzwerken:

  • Vorbereitungsphase,
  • Aufbauphase,
  • Verstetigungsphase,
  • Weiterentwicklungsphase (ausgewählte innovative Vorhaben).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für die Vorbereitungsphase bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch
    25.000 EUR,
  • für die Aufbau- und die Verstetigungsphase bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jeweils 700.000 EUR bei einer Projektlaufzeit von jeweils bis zu 36 Monaten,
  • für die Weiterentwicklungsphase bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jeweils Ausgaben in Höhe von 100.000 EUR bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten, ausnahmsweise auch bis zu 48 Monaten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind für die Vorbereitungsphase wirtschaftsnahe Einrichtungen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Aufbau eines Clusternetzwerkes beabsichtigen, für die weiteren Phasen die Clustermanagement-Organisationen eines Clusternetzwerks. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (25.000 €, 700.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

KMU bereitet Clusternetzwerk vor

Ein kleines Unternehmen in Hessen beabsichtigt, ein Clusternetzwerk mit Partnern entlang einer Wertschöpfungskette aufzubauen und beantragt eine Förderung für die Vorbereitungsphase. Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 25.000 EUR. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Clustermanagement-Organisation baut Netzwerk auf

Eine Clustermanagement-Organisation, die ein rechtsfähiges Clusternetzwerk aus Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen betreibt, beantragt einen Zuschuss für die Aufbauphase. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 700.000 EUR, bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten. Unternehmen sind als Mitglieder des Netzwerks beteiligt, betriebliche Aufwendungen der Unternehmen selbst sind von der Förderung ausgeschlossen.

Forschungseinrichtung treibt Weiterentwicklung voran

Eine rechtsfähige Forschungseinrichtung, die die Clustermanagement-Organisation eines bestehenden Clusternetzwerks stellt, beantragt eine Förderung für ein ausgewähltes innovatives Vorhaben in der Weiterentwicklungsphase. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch Ausgaben in Höhe von bis zu 100.000 EUR, bei einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten, ausnahmsweise auch bis zu 48 Monaten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für die Vorbereitungsphase wirtschaftsnahe Einrichtungen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Aufbau eines Clusternetzwerkes beabsichtigen,
  • für die weiteren Phasen die Clustermanagement-Organisationen eines Clusternetzwerks.

Clustermanagement-Organisationen können rechtsfähige Clusternetzwerke, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und rechtsfähige Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sein, wenn sie das Clusternetzwerk betreiben.

Mitglieder von Clusternetzwerken können Sie zum Beispiel als Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule oder sonstige regionale Akteurin oder sonstiger regionaler Akteur sein.

Die Förderung von regionale Innovationsclustern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Besonders gefördert werden Clusternetzwerke, deren überwiegender Teil der Mitglieder ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung hat oder deren Clustermanagement-Organisation ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einem dieser Gebiete hat.
  • Für die jeweiligen Entwicklungsphasen der Clusternetzwerke müssen Sie die besonderen Voraussetzungen beachten.
  • Betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.

Antragsverfahren

Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Dezember 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 1685.

Ablauf

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen.

Für die Förderung der Weiterentwicklungsphase von Clusternetzwerken gibt es thematische Aufrufe.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
vom: 17.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, 832

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Innovationscluster Innovation Netzwerk Clusternetzwerk Kooperation Zusammenarbeit regionale Förderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/regionale-entwicklung-innovationscluster.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Vorbereitungsphase (max. 25.000 EUR)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt … für die Vorbereitungsphase bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 25.000 EUR“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 80 % nur Vorbereitungsphase; Aufbau-, Verstetigungs- und Weiterentwicklungsphase bis 50 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Forschung und Innovation (themenoffen); Regionalförderung
Branche
Dienstleistungen; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
GRW-Fördergebiet
Forschung und Innovation (themenoffen)
Kooperationen und Netzwerke
Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaft

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Tel. +49 69 9132-03
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank/

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