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Förderung der regionalen Entwicklung – Integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Wenn Sie innovative regionale Konzepte zu strukturverbessernden Maßnahmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 11.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen fördert Sie als Regionalforum, Zweckverband oder Regionalmanagementgesellschaft, wenn Sie integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte erarbeiten, fortschreiben, modernisieren und aktualisieren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
In einer Region erhalten Sie die Förderung für ein Konzept jeweils nur einmal innerhalb von 8 Jahren.
Ein Konzept kann mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 100.000 EUR, gefördert werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 100.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Regionalforum erarbeitet Entwicklungskonzept
Ein Regionalforum in Nordhessen erarbeitet ein integriertes regionales Innovations- und Entwicklungskonzept, in dem Kommunen, Kammern und Verbände zusammenarbeiten. Gefördert werden bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro. Vorhandene Konzepte werden integriert und der ressourcenschonende Umgang mit der Umwelt berücksichtigt.
Zweckverband aktualisiert bestehendes Konzept
Ein Zweckverband beantragt einen Zuschuss zur Fortschreibung und Aktualisierung eines bestehenden regionalen Entwicklungskonzepts. Da die Region im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ liegt, wird die Maßnahme besonders gefördert. Für dieses Konzept erhält der Zweckverband die Förderung innerhalb von 8 Jahren nur einmal.
Regionalmanagementgesellschaft modernisiert Innovationskonzept
Eine Regionalmanagementgesellschaft in Südhessen modernisiert ein integriertes regionales Innovations- und Entwicklungskonzept unter Einbindung von Kommunen und Verbänden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite, einzeln gegengelesen. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.
Die Förderung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Besonders gefördert werden Maßnahmen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.
- Die integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepte müssen eigenverantwortlich von Regionalforen erarbeitet werden, in denen unterschiedliche regionale Akteure, zum Beispiel aus Kommunen, Kammern und Verbänden, zusammenarbeiten.
- In Ihrem Innovations- und Entwicklungskonzept müssen Sie vorhandene Konzepte integrieren und den ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt berücksichtigen.
- Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Dezember 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 1685.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können den Antrag auch elektronisch über das Antragsportal einreichen (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
vom: 17.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, 832
Schlagwörter: Umstrukturierungsprozess Konzept Strukturverbesserung Region Entwicklung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/regionale-entwicklung-integrierte-konzepte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 75 % (Zuschuss)
„Ein Konzept kann mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal 100.000 EUR, gefördert werden.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Regionalförderung
- GRW-Fördergebiet
- GRW-Fördergebiet
- Regionalförderung
- Gewerbliche Wirtschaft; Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Tel. +49 69 9132-03
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.