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Förderung der regionalen Entwicklung – Regionalmanagement und Regionalbudget
Wenn Sie als Regionalmanagementgesellschaft innovative Projekte in einer Teilregion Hessens durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 19.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen fördert Vorhaben von Regionalmanagementgesellschaften, die regionale Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale mobilisieren.
Sie erhalten die Förderung für
- die Entwicklung und Umsetzung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte und auch die Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung bestehender Konzepte,
- die Initiierung regionaler Konsensbildungsprozesse,
- den Aufbau regionaler Netzwerke, Bündnisse, innovationsorientierte Projekte/Verbundprojekte, Innovationscluster und Ähnliches sowie
- die Mobilisierung verborgener regionaler Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale.
Außerdem erhalten Sie eine Förderung für innovationsorientierte Einzelprojekte, vor allem, um die hessische Innovationsstrategie umzusetzen. Wenn Sie ein Projekt durchführen, das ergänzend zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von Kohlendioxid-Emissionen beiträgt, wird dies besonders unterstützt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Das Regionalbudget beträgt pro Regionalmanagementgesellschaft und Jahr bis zu 156.000 EUR.
- Die Förderung erhält pro Region nur eine Regionalmanagementgesellschaft.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Regionalmanagement entwickelt Innovationskonzept
Eine Regionalmanagementgesellschaft in einer hessischen Teilregion beantragt einen Zuschuss für die Entwicklung eines integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepts. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Region erhält die Förderung nur über diese eine Regionalmanagementgesellschaft.
Aufbau eines regionalen Innovationsclusters
Eine bestehende Regionalmanagementgesellschaft in Nordhessen beantragt Mittel für den Aufbau eines regionalen Netzwerks und eines Innovationsclusters. Sie erhält dafür einen Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, das Regionalbudget liegt bei bis zu 156.000 EUR pro Jahr. Einzelne gewerbliche Unternehmen dürfen mit diesem Budget nicht direkt gefördert werden.
Einzelprojekt zur Kreislaufwirtschaft umsetzen
Eine Regionalmanagementgesellschaft in Mittelhessen beantragt Förderung für ein innovationsorientiertes Einzelprojekt, das ergänzend zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft beiträgt. Solche Projekte werden besonders unterstützt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Mit dem Regionalbudget dürfen Sie nicht einzelne gewerbliche Unternehmen direkt fördern.
- Bitte beachten Sie die allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 10. Dezember 2021, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 52 vom 27. Dezember 2021, S. 1685.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Ihren Antrag können Sie auch elektronisch über das Antragsportal einreichen (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
vom: 17.03.2025
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
StAnz. 2024, 832
Weblink zur Förderrichtlinie
Schlagwörter: Regionalmanagement Regionalförderung Innovation Netzwerk
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/regionale-entwicklung-regionalmanagement.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Kommune; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Regionalförderung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Regionalförderung
- Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Ständeplatz 17
34117 Kassel
Tel. +49 69 9132-03
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.