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Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“

Planen Sie, gemeinsam mit anderen Engagierten Verantwortung für Ihr Dorf zu übernehmen? Sie können für die Gründung einer gemeinwohlorientierten Bürgergenossenschaft einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 05.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Bürgergenossenschaften sind eine ideale Form, um Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Dorfläden, Treffpunkte oder Mobilitätsangebote nachhaltig zu betreiben. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Ihre Initiative gezielt bei den Gründungskosten.

Sie erhalten einen Zuschuss für Ausgaben, die direkt mit dem Gründungsvorgang zusammenhängen.

Dazu zählen

  • Kosten für die Beratung und Begleitung bei der Erstellung des Businessplans und der Satzung sowie für die Gründungsversammlung,
  • Ausgaben für das notwendige Gründungsgutachten,
  • Kosten für die Eintragung in das Genossenschaftsregister,
  • Ausgaben für Leistungen des Genossenschaftsverbands.

Ihr Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und darf keine reine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen (keine Dividendenzahlung). Alle Bevölkerungsgruppen müssen vom Gründungszweck profitieren können.

Für die Gründung einer Bürgergenossenschaft können Sie eine gesonderte Förderung von bis zu 7.500 EUR erhalten. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 % erbringen.

Diese Förderung ist zusätzlich zur jährlichen Förderhöchstsumme von 15.000 EUR für andere Maßnahmen des Förderprogramms „Starkes Dorf+“ möglich.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Initiative gründet Genossenschaft für Dorfladen

Eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger in einem Dorf im ländlichen Raum Hessens plant die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft für einen Dorfladen. Sie beantragt einen Zuschuss zu den Kosten für Businessplan, Satzung und Gründungsversammlung sowie für das Gründungsgutachten. Die Förderung beträgt bis zu 7.500 EUR, ein Eigenanteil von 10 % ist zu erbringen.

Bürgergenossenschaft für Mobilitätsangebot im Dorf

Ein Zusammenschluss von Engagierten möchte eine Bürgergenossenschaft gründen, die ein gemeinwohlorientiertes Mobilitätsangebot für alle Bevölkerungsgruppen im Dorf betreibt. Beantragt werden Zuschüsse für die Eintragung in das Genossenschaftsregister und für Leistungen des Genossenschaftsverbands. Dividendenzahlungen sind ausgeschlossen, da das Vorhaben dem Gemeinwohl dienen muss.

Abgrenzung: reine Energiegenossenschaft nicht förderfähig

Eine Initiative erwägt die Gründung einer Energiegenossenschaft, die vorrangig Rendite an ihre Mitglieder ausschütten soll. Da Dividenden gezahlt werden sollen, ist dieses Vorhaben von der Förderung im Programm „STARKES DORF+“ ausgeschlossen. Gefördert werden nur Gründungen, die dem Gemeinwohl dienen und keine reine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Ziel ist die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG).
  • Der Zweck muss über soziale Belange der Mitglieder hinausgehen und der Allgemeinheit dienen (zum Beispiel Dorfladen, Schwimmbad).
  • Es dürfen keine Dividenden oder Rückvergütungen gezahlt werden.
  • Es darf noch kein Beratungsvertrag mit dem Genossenschaftsverband abgeschlossen sein.
  • Das Projekt muss im ländlichen Raum Hessens wirken.

Bitte beachten Sie:

  • Wirtschaftlich orientierte Genossenschaften (zum Beispiel reine Energiegenossenschaften zur Rendite) sind ausgeschlossen, sofern sie Dividenden zahlen.
  • Kosten für Mitgliederwerbung oder Infoveranstaltungen sind nicht förderfähig.

Ablauf

Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).

Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihr Vorhaben und die Bestätigung des Genossenschaftsverbands. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

Sie führen den Gründungsprozess durch (Satzung, Gutachten, Eintragung). Sie können die Mittel innerhalb von 18 Monaten bedarfsgerecht abrufen.

Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis ein.

Hinweise zum Verfahren

Das Fördermittelbudget für das Programm „STARKES DORF+“ ist für das Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft. Daher können aktuell keine weiteren Förderanträge entgegengenommen werden.

Für bereits eingereichte Anträge wird die Bearbeitung fortgesetzt.

Unterlagen

Reichen Sie folgende Unterlagen bei der Antragstellung ein:

  • Angaben zum Projektträger beziehungsweise zur Projektträgerin,
  • Kontoverbindung der Initiative (kein Privatkonto einer Einzelperson),
  • Bestätigung des Genossenschaftsverbands e.V., dass der Abschluss eines Beratungsvertrags beabsichtigt ist,
  • einen Kosten- und Finanzierungsplan.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zum Förderprogramm „STARKES DORF+“
vom: 19.03.2025
Hessische Staatskanzlei

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Dorfladen Bürgerbus Schwimmbad Daseinsvorsorge Genossenschaftsregister Genossenschaftsverband Gründungsgutachten Satzung Businessplan Hessen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/starkes-dorf-gruendung-buergergenossenschaft.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessische Staatskanzlei
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Bürgerschaftliches Engagement
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
Tel. +49 611 32-114861
Starkes.Dorf@stk.hessen.de
staatskanzlei.hessen.de/

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