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Förderung für Projektbegleitung und Beratung im Programm „STARKES DORF+“

Sie engagieren sich in einer Initiative für Ihren ländlichen Ortsteil? Das Land Hessen unterstützt Ihre Planungsphase und fachliche Beratung mit einem Zuschuss.

Quellendatum: 05.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie möchten mit Ihrer Initiative den Zusammenhalt in Ihrem Dorf stärken oder einen sozialen Ort schaffen. Ihr Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken und dem Gemeinwohl dienen. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Sie gezielt in der Planungsphase Ihres Projekts.

Sie erhalten dabei finanzielle Unterstützung für Coaching und Beratungsleistungen.

Dazu gehören beispielsweise

  • eine Orientierungsberatung in der Ideenphase,
  • eine Prozessbegleitung während der Umsetzung,
  • Fachberatungen und Gutachten, etwa zu Statik, Brandschutz oder Energiefragen,
  • Beratungen bei der Gründung einer Rechtsform,
  • Hilfe beim Abschluss von Nutzungsvereinbarungen.

Sie können eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR erhalten. Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen.

Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine zeitgleiche Förderung durch die Kommune ist jedoch erwünscht.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Dorfverein im Vogelsberg lässt Beratung für neuen Dorftreff finanzieren

Antragsteller: Ein gemeinnütziger Dorfverein aus einem ländlichen Ortsteil im Vogelsbergkreis stellt den Antrag.

Ausgangslage: Im Ortsteil fehlt ein Treffpunkt, seit die letzte Gaststätte geschlossen hat. Der Verein möchte ein leerstehendes Gebäude als sozialen Ort nutzen, weiß aber nicht, was baulich und rechtlich nötig ist.

Vorhaben: Der Verein holt Fachberatungen zu Statik und Brandschutz für das Gebäude ein. Zusätzlich lässt er sich beim Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer beraten. Mitglieder bringen sich ehrenamtlich in die Planung ein.

Förderung: Gefördert werden Coaching und Beratungsleistungen in der Planungsphase, zum Beispiel Fachberatungen, Gutachten und Hilfe bei Nutzungsvereinbarungen. Der Zuschuss deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 5.000 Euro kann der Verein bis zu 4.500 Euro erhalten. Die Förderung liegt laut Programmtext zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR; eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen.

Eigenanteil: Der Verein trägt in diesem Beispiel 500 Euro selbst und bringt zusätzlich bürgerschaftliches Engagement ein. Bereits begonnene Maßnahmen und laufende Kosten einer Institution werden nicht gefördert.

Was ein Betrieb davon hat: Ein regionales Ingenieur- oder Beratungsbüro kann vom Verein mit Gutachten zu Statik oder Brandschutz beauftragt werden. Örtliche Betriebe können später den Dorftreff als Ort für Begegnung und Veranstaltungen nutzen.

Weg zum Antrag:

  1. Voraussetzungen im Programmtext und bei der zuständigen Stelle klären
  2. Antrag vor Beginn der Beratung einreichen, da begonnene Maßnahmen nicht gefördert werden
  3. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
  4. Projekt innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abschließen

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Dorfverein plant sozialen Treffpunkt

Ein Verein in einem ländlichen Ortsteil Hessens möchte einen leerstehenden Gebäudekomplex zu einem sozialen Treffpunkt für das Dorf umbauen. Für die Planungsphase beantragt er eine Orientierungsberatung und lässt Fachfragen zu Statik und Brandschutz begutachten. Gefördert werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Förderung liegt zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR.

Genossenschaft klärt Rechtsform und Nutzung

Eine neu gegründete Genossenschaft in einer hessischen Landgemeinde will ein Projekt zur Stärkung des Zusammenhalts im Dorf umsetzen. Sie lässt sich bei der Gründung der Rechtsform beraten und schließt mit Unterstützung einer Fachberatung Nutzungsvereinbarungen ab. Der Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement werden von der Initiative eingebracht.

Stiftung begleitet Umsetzung eines Gemeinwohlprojekts

Eine Stiftung in einem ländlichen Raum Hessens setzt ein Projekt für das soziale Miteinander im Ort um und beantragt dafür eine Prozessbegleitung während der Umsetzungsphase. Einzelpersonen oder der Ortsbeirat könnten diesen Antrag nicht stellen, da nur Initiativen wie Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften antragsberechtigt sind. Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine zeitgleiche kommunale Förderung ist jedoch erwünscht.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Die Antragstellung erfolgt durch eine Initiative (zum Beispiel Verein, Stiftung, Genossenschaft).
  • Einzelpersonen oder Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken (ausgenommen Großstädte und große Mittelstädte).
  • Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und das soziale Miteinander stärken.
  • Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie:

  • Bereits begonnene Maßnahmen oder laufende Kosten einer Institution werden nicht gefördert.

Ablauf

Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).

Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Sie rufen die Mittel bedarfsgerecht ab.

Nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.

Hinweise zum Verfahren

Das Fördermittelbudget für das Programm „STARKES DORF+“ ist für das Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft. Daher können aktuell keine weiteren Förderanträge entgegengenommen werden.

Für bereits eingereichte Anträge wird die Bearbeitung fortgesetzt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zum Förderprogramm „STARKES DORF+“
vom: 19.03.2025
Hessische Staatskanzlei

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Dorfentwicklung Ehrenamt Vereinsförderung Coaching Fachberatung Gutachten Statikprüfung Brandschutzberatung Ländlicher Raum Hessen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/starkes-dorf-projektbegleitung-beratung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Eigenanteil mindestens 10 %, Zuschuss 1.000–7.500 EUR.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessische Staatskanzlei
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Bürgerschaftliches Engagement
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
Tel. +49 611 32-114861
Starkes.Dorf@stk.hessen.de
staatskanzlei.hessen.de/

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