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Förderung für die Umsetzung von Kleinprojekten im Programm „STARKES DORF+“

Möchten Sie einen öffentlichen Platz in Ihrem Ort attraktiver gestalten oder den Betrieb einer Begegnungsstätte sichern? Das Land Hessen unterstützt Ihr ehrenamtliches Engagement bei der Umsetzung von Kleinprojekten mit einem Zuschuss.

Quellendatum: 05.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie werden bei der Umsetzung Ihrer Kleinprojekte durch das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt. Sie erhalten Fördermittel für die Gestaltung öffentlicher Orte.

Dazu gehört beispielsweise

  • das Aufstellen von Sitzgelegenheiten,
  • das Anlegen von Beeten,
  • die Installation von Spielgeräten,
  • Maßnahmen, die den Betrieb von für alle zugänglichen Gebäuden sichern. Hierzu zählen Renovierungen oder Anschaffungen für Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsheime und ähnliche soziale Treffpunkte.

Wichtig ist, dass Ihr Projekt dem Gemeinwohl dient und von einer Initiative getragen wird. Alle Menschen im Ort sollen von der Maßnahme profitieren können.

Sie können eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR erhalten. Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen.

Das Gesamtvolumen des Kleinprojekts darf 15.000 EUR nicht übersteigen.

Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine ergänzende Förderung durch die Kommune ist jedoch erwünscht.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Dorfverein im Vogelsberg gestaltet den Dorfplatz neu

Antragsteller: Ein ehrenamtlich getragener Heimat- und Dorfverein aus einem kleinen Ort im Vogelsbergkreis stellt den Antrag.

Ausgangslage: Der Dorfplatz ist kaum einladend gestaltet. Es fehlen Sitzgelegenheiten und Grün, daher treffen sich dort nur wenige Menschen.

Vorhaben: Der Verein stellt am Dorfplatz neue Sitzbänke auf und legt Beete an. Vereinsmitglieder und Nachbarn packen bei Pflanzung und Aufbau selbst mit an. Der Platz steht allen Menschen im Ort offen und soll das soziale Miteinander stärken.

Förderung: Gefördert wird die Gestaltung eines öffentlichen Ortes, hier Sitzgelegenheiten und Beete. Der Zuschuss deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 5.000 Euro kann der Verein bis zu 4.500 Euro erhalten. Die Förderung beträgt laut Programmtext höchstens 7.500 Euro. Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine ergänzende Förderung durch die Kommune ist erwünscht.

Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt der Verein 500 Euro selbst und bringt zusätzlich bürgerschaftliches Engagement ein. Laufende Kosten, Personalstellen und bereits begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.

Was ein Betrieb davon hat: Ein örtlicher Betrieb, etwa eine Schreinerei oder Gärtnerei, kann vom Verein mit Lieferung oder Aufbau der Bänke und Pflanzen beauftragt werden. Zudem profitieren Betriebe im Ort von einem belebten Dorfplatz.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen im Programmtext und bei der zuständigen Stelle klären
  2. Antrag vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle einreichen
  3. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
  4. Projekt innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abschließen

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Verein gestaltet Dorfplatz neu

Ein Dorfverein in einer ländlichen Gemeinde Hessens beantragt Mittel, um Sitzgelegenheiten aufzustellen und Beete anzulegen. Das Gesamtvolumen des Kleinprojekts liegt unterhalb der zulässigen Obergrenze von 15.000 EUR. Gefördert werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, den Rest bringt der Verein als Eigenanteil und bürgerschaftliches Engagement ein.

Genossenschaft sichert Dorfgemeinschaftshaus

Eine Genossenschaft in einem hessischen Dorf beantragt Fördermittel für Renovierungsarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus, um dessen Betrieb als sozialen Treffpunkt zu sichern. Die Förderung kann zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR liegen. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Stiftung installiert Spielgeräte im Ort

Eine Stiftung mit Sitz in einer ländlichen Gemeinde beantragt einen Zuschuss für die Installation von Spielgeräten auf einem öffentlichen Platz. Das Projekt soll allen Menschen im Ort offenstehen und dem sozialen Miteinander dienen. Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine ergänzende kommunale Förderung ist erwünscht.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Die Antragstellung erfolgt durch eine Initiative (zum Beispiel Verein, Stiftung, Genossenschaft).
  • Einzelpersonen oder Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken (ausgenommen Großstädte und große Mittelstädte).
  • Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und das soziale Miteinander stärken.
  • Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie:

  • Laufende Kosten, Personalstellen oder bereits begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.

Ablauf

Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).

Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Vollständigkeit. Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid, wenn Ihr Antrag bewilligt wird. Sie rufen die Mittel bedarfsgerecht ab (Teilauszahlungen möglich).

Sie setzen das Projekt um und schließen es im Bewilligungsjahr ab. Nach Abschluss reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.

Hinweise zum Verfahren

Das Fördermittelbudget für das Programm „STARKES DORF+“ ist für das Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft. Daher können aktuell keine weiteren Förderanträge entgegengenommen werden.

Für bereits eingereichte Anträge wird die Bearbeitung fortgesetzt.

Unterlagen

Reichen Sie folgende Unterlagen bei der Antragstellung ein:

  • Angaben zum Projektträger beziehungsweise zur Projektträgerin
  • Kontoverbindung der Initiative (kein Privatkonto einer Einzelperson)
  • Aussagekräftige Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Behördliche Genehmigungen (zum Beispiel Nutzungsvereinbarung für kommunale Gebäude).

Rechtsgrundlage

Richtlinie zum Förderprogramm „STARKES DORF+“
vom: 19.03.2025
Hessische Staatskanzlei

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Dorfplatz Sitzbank Begegnungsstätte Vereinsheim Dorfgemeinschaftshaus Ehrenamt Renovierung Ortskern Hessen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/starkes-dorf-umsetzung-kleinprojekte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Eigenanteil mindestens 10 %, Zuschuss 1.000–7.500 EUR.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessische Staatskanzlei
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Bürgerschaftliches Engagement
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hessische Staatskanzlei
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
Tel. +49 611 32-114861
Starkes.Dorf@stk.hessen.de
staatskanzlei.hessen.de/

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