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Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV M-V 2026
Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 23.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Das Land Mecklenburg-Vorpommen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.
Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch
- Fahrgeldausfälle,
- Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
- Minderung anderer Ausgleichszahlungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungLandkreis in Vorpommern gleicht Fahrgeldausfälle durch Deutschlandticket aus
Antragsteller: Ein Landkreis in Vorpommern beantragt die Förderung als Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne des ÖPNVG M-V.
Ausgangslage: Seit Einführung des Deutschlandtickets fehlen im Busverkehr des Landkreises Fahrgeldeinnahmen. Zudem sinken Erstattungsleistungen nach dem SGB IX, sodass Ausgaben nicht mehr gedeckt sind.
Vorhaben: Der Landkreis ermittelt die Ausgaben, die er wegen Fahrgeldausfällen und geminderter Ausgleichszahlungen im Jahr 2026 nicht decken kann. Er nimmt an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung teil und stellt die nötigen Daten bereit. Auf dieser Grundlage beantragt er einen Zuschuss zum Ausgleich der Lücke.
Förderung: Gefördert werden ungedeckte Ausgaben durch Fahrgeldausfälle, geminderte Erstattungsleistungen nach dem SGB IX und geminderte andere Ausgleichszahlungen. Der Zuschuss kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Landkreis bis zu 250.000 Euro erhalten; einen Höchstbetrag nennt der Text nicht.
Eigenanteil: Der Programmtext nennt dazu nichts.
Was ein Betrieb davon hat: Verkehrsunternehmen, die im Auftrag des Landkreises fahren, können mittelbar profitieren, weil Einnahmelücken ausgeglichen werden können. Andere Betriebe in der Region profitieren von einem stabilen Nahverkehrsangebot für Beschäftigte und Kundschaft.
Weg zum Antrag:
- Teilnahme an der Einnahmeaufteilung sicherstellen, Daten bereitstellen und Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen
- Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne von § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V). (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Aufgabenträger gleicht Fahrgeldausfälle beim Deutschlandticket aus
Ein Aufgabenträger des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern beantragt einen Zuschuss für Ausgaben, die er seit Einführung des Deutschlandtickets durch Fahrgeldausfälle nicht mehr decken kann. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist unter anderem die Teilnahme an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung.
Verkehrsunternehmen meldet Minderung von SGB-IX-Erstattungen
Ein Verkehrsunternehmen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern stellt fest, dass die Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch seit Einführung des Deutschlandtickets gesunken sind. Es reicht seinen Antrag beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ein, um die entstandenen Ausgaben ausgleichen zu lassen. Der Zuschuss deckt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Rückgang anderer Ausgleichszahlungen wird angezeigt
Ein Aufgabenträger des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet seit Einführung des Deutschlandtickets eine Minderung anderer Ausgleichszahlungen und beantragt hierfür einen Zuschuss. Er muss dabei bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und die erforderlichen Daten für die Einnahmeaufteilung bereitstellen. Über die Bewilligung entscheidet das zuständige Ministerium.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne von § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.
Hinweise zum Verfahren
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 im Land Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV M-V 2026)
vom: 16.12.2025
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
VV Mecklenburg Vorpommern Gl.-Nr. 630 – 518
Schlagwörter: ÖPNV Deutschlandticket Ausgleich Personennahverkehr Kostensteigerung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/deutschlandticket-oepnv-mv.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Billigkeitsleistung zum Ausgleich von Deutschlandticket-Mindererlösen, voller Ausgleich.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
- Ebene
- Land (Mecklenburg-Vorpommern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Verkehr
- Unternehmensfinanzierung
- Konsolidierung und Stabilisierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Tel. +49 385 588 0
poststelle@wm.mv-regierung.de
www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/
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