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Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Wenn Sie Maßnahmen planen, die dazu beitragen, Ökosysteme zu schützen und das Umweltbewusstsein zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 10 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung unterstützt Sie bei Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekten im Sinne der Agenda 21.

Die Förderung erhalten Sie für

  • planerische Vorbereitung,
  • die Durchführung des Projektes mit den projektbezogenen Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten,
  • pauschale Verwaltungskosten bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten,
  • vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
  • die konzeptionelle Projektbegleitung,
  • die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle,
  • die Dokumentation der Ergebnisse.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 10 % höchstens 5.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Verein plant Naturschutzprojekt

Ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern beantragt einen Zuschuss für ein Projekt zum Schutz eines Ökosystems, einschließlich planerischer Vorbereitung und Durchführung. Gefördert werden können projektbezogene Sach-, Investitions- und Personalkosten sowie pauschale Verwaltungskosten bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten. Der Verein muss eine angemessene Eigenbeteiligung gewährleisten und das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung beginnen.

Körperschaft führt Umweltbildungsprojekt durch

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern reicht einen Antrag für ein Projekt zur Förderung des Umweltbewusstseins im Sinne der Agenda 21 ein. Neben der Durchführung werden auch begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Erfolgskontrolle und Dokumentation der Ergebnisse gefördert. Die Laufzeit des Vorhabens soll 36 Monate nicht überschreiten.

Organisation grenzt Vorhaben von Ausschluss ab

Eine gemeinnützige Organisation plant ein Eine-Welt-Projekt und stellt vor Beginn des Vorhabens einen Antrag bei der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung. Nicht gefördert werden dabei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Projekte, die überwiegend der Selbstdarstellung dienen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Maßnahme.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen eine angemessene Eigenbeteiligung gewährleisten.
  • Sie müssen mit Ihrem Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung beginnen. Die Laufzeit des Vorhabens soll 36 Monate nicht überschreiten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie andere Maßnahmen, zu deren Durchführung eine konkretisierte Rechtspflicht besteht,
  • die regelmäßige Förderung von Einrichtungen (sogenannte institutionelle Förderung),
  • selbstständige Fachgutachten, Untersuchungen und Studien ohne unmittelbaren Projektbezug,
  • laufende Kosten nach Projektabschluss,
  • Projekte, die überwiegend Ihrer Selbstdarstellung dienen.

Antragsverfahren

Richtlinie der Norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung, Vergaberat Mecklenburg-Vorpommern, Stand Juni 2022.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie der norddeutschen Stiftung für Umwelt und Entwicklung

[Stand Juni 2022]

1. Förderzweck

Das Finanzmittelaufkommen für Mecklenburg-Vorpommern der Norddt. Stiftung für Umwelt und Entwicklung soll im Rahmen von Einzelbewilligungen den Umwelt- und Eine-Welt-Organisationen für die Verwirklichung von Umwelt-, Naturschutz- und Eine-Welt-Projekten im Sinne der Agenda 21 zur Verfügung gestellt werden. Das Finanzmittelaufkommen entstammt insb. Lotterieerträgen der Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in M-V.

2. Gegenstand der Förderung

Nach dieser Richtlinie werden Projekte im Sinne der Agenda 21 gefördert, insbesondere:

  • zum Schutz, zur Pflege, Entwicklung und Regeneration von Ökosystemen, zum Arten- und Biotopschutz, zur Förderung des ökologischen Landbaus sowie zur Erhaltung und Entwicklung der Eigenart und Schönheit der Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern,
  • zum Schutz der Umweltmedien Boden, Wasser, Luft und des Klimas unter Beachtung des Prinzips der Nachhaltigkeit in Mecklenburg-Vorpommern,
  • zur Förderung des Umweltbewusstseins und der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Umwelt und Natur in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Partnerschaftsprojekte im Bereich der Eine-Welt-Arbeit von Initiativen aus M-V
  • Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Eine-Welt-Arbeit von Initiativen aus M-V.

3. Antragsberechtigung

3.1 Zuwendungsanträge sind zulässig, wenn der mit ihnen verfolgte Zweck als gemeinnützig anerkannt ist.

3.2 Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem Sitz und/oder Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern. In Einzelfällen können auch Anträge von nicht eingetragenen, ehrenamtlichen Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt werden.

4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

4.1 Mit Zuwendungen werden einzelne Projekte gefördert, deren Laufzeit in der Regel 36 Monate nicht überschreitet.

4.2 Eine Anschlussförderung des gleichen Projektes ist nur einmal möglich. Sie wird auf max. 2 Jahre begrenzt.

4.3 Eine Zuwendung wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung gewährt; sie kann im Einzelfall als Anteilsfinanzierung vorgesehen werden.

4.4 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist eine angemessene Eigenbeteiligung des Antragstellers. Der Eigenanteil kann durch Sachmittel und bis zu 70% durch Eigenleistungen ehrenamtlich Tätiger erbracht werden. Ehrenamtliche Tätigkeit wird pauschal mit einem Stundensatz von 15 EUR bewertet. Die Vollfinanzierung eines Projekts ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.

4.5 Die Zuwendungen erfolgen als privatrechtliche Förderung, sie können daher als Eigenmittel zur Kofinanzierung öffentlicher Mittel eingesetzt werden.

4.6 Eine gewährte Zuwendung verfällt, wenn mit dem Projekt nicht innerhalb von 12 Monaten ab der Bewilligung begonnen worden ist.

5. Verfahren

5.1 Förderanfragen sind schriftlich zu richten an die

Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Mühle Westeraccum
26553 Dornum

Tel: 04933-9911-0 (-15)
Fax: 04933-9911-29
E-Mail: info@nue-stiftung.de

Der Förderantrag ist verantwortlich von dem Antragsteller zu unterzeichnen.

5.2 Sobald der Antrag vollständig vorliegt, erfolgt eine sorgfältige Prüfung des Antrages. Bei Entscheidungsreife erfolgt die Zuleitung des Antrages an den Vergaberat in Mecklenburg-Vorpommern.

5.3 Nach Vorliegen eines Beschlusses durch die jeweiligen Entscheidungsgremien erhält der Antragsteller eine entsprechende Benachrichtigung.

5.4 Im Falle einer Förderung hat der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Mittelverwendung durch einen Sach- und einen Finanzbericht gegenüber der vom Vergaberat beauftragten Stelle nachzuweisen. Die Berichte sind spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Förderzeitraums vorzulegen. Es können Zwischenberichte angefordert werden.

5.5 Abgelehnte Anträge dürfen grundsätzlich nicht erneut gestellt werden.

6. Projektbegriff

6.1 Förderfähige Elemente eines Projektes sind:

  • planerische Vorbereitung,
  • die eigentliche Durchführung und Realisierung des Projektes mit den projektbezogenen Sachkosten, Investitionskosten und Personalkosten,
  • pauschale Verwaltungskosten bis zu 10% der Gesamtkosten
  • vorbereitende und begleitende Öffentlichkeitsarbeit,
  • die konzeptionelle Projektbegleitung,
  • die begleitende und nachfolgende Erfolgskontrolle,
  • die Dokumentation der Ergebnisse.

6.2 Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie andere Maßnahmen zu deren Durchführung eine konkretisierte Rechtspflicht besteht,
  • die regelmäßige Förderung von Einrichtungen (sog. institutionelle Förderung),
  • selbständige Fachgutachten, Untersuchungen und Studien ohne unmittelbaren Projektbezug,
  • laufende Kosten nach Projektabschluss,
  • überwiegend der Selbstdarstellung des Trägers dienende Projekte.

7. Grundsätze der Mittelvergabe

Berücksichtigungswürdige Kriterien für die Vergabe der Mittel sind:

  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements,
  • ökonomische, ökologische und soziale Effizienz,
  • Nachhaltigkeit und Praxisnähe,
  • Beispielcharakter, Leitbildfunktion,
  • sichtbare Ergebnisse, kurz- bis mittelfristig erreichbarer Projektabschluss,
  • innovativer Charakter,
  • Breitenwirkung und Bürgernähe,
  • Streuung unter räumlichen und thematischen Gesichtspunkten, wobei eine thematische Schwerpunktbildung durch den Vergaberat für einen begrenzten Zeitpunkt möglich ist.

Mindestens 20% der zu vergebenden Mittel sollten für Projekte der Eine-Welt-Arbeit zur Verfügung gestellt werden, soweit entsprechende förderfähige Anträge vorliegen.

Die Kriterien werden zur Beurteilung der Projektanträge im Einzelfall untereinander abgewogen und berücksichtigen auch den finanziellen Umfang eines Projektes.

8. Die Förderung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Schlagwörter: Umweltschutz Ökosystem Artenschutz Biotop Umweltbewusstsein Agenda 21

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/foerderrichtlinie-umwelt-entwicklung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 10 % (Zuschuss)

„pauschale Verwaltungskosten bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten,“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Ebene
Land (Mecklenburg-Vorpommern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte
Kommune; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Umwelt- und Naturschutz
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Umwelt- und Naturschutz
Naturschutz und Landschaftspflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung
Mühle Westeraccum
Accumer Riege 42
26553 Dornum
Tel. 04993 99110
Fax 04933 991129
info@nue-stiftung.de
www.nue-stiftung.de/kontakt/

Weiterführende Links

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