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Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
Möchten Sie Plätze für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern schaffen oder erhalten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Zuschüssen beim Ausbau der notwendigen Infrastruktur.
Quellendatum: 09.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie planen Investitionen in die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter? Mit diesem Förderprogramm können Sie die Betreuungssituation vor Ort nachhaltig verbessern.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) gewährt Ihnen Zuschüsse für Baumaßnahmen und Ausstattung. Das Ziel ist der Ausbau von Ganztagsangeboten. Sie können Betreuungsplätze neu schaffen. Auch die Erhaltung bestehender Plätze ist förderfähig. Dies gilt für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klasse.
Die Förderung unterstützt die Infrastruktur in Horten und Grundschulen. Sie können den Neubau, Umbau oder die Erweiterung Ihrer Gebäude finanzieren. Auch die Sanierung bestehender Räumlichkeiten wird unterstützt. Dies umfasst auch investive Begleitmaßnahmen durch Dritte. Dazu gehören zum Beispiel Architektenleistungen oder statische Berechnungen.
Ein bürgerfreundlicher Ganztagsausbau bedeutet mehr Qualität. Die Maßnahmen müssen eine zeitgemäße Betreuung ermöglichen. Sie müssen sicherstellen, dass Kinder von Montag bis Freitag ein Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten. Der Umfang muss mindestens 8 Stunden täglich betragen. Dies kann durch die Schule und den Hort gemeinsam erfolgen.
Sie reichen Ihren Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ein. Durch die Förderung schaffen Sie eine enge Verbindung zwischen Schule und Betreuung. Dies entlastet Familien und stärkt die Bildungschancen der Kinder.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
- Die Einrichtung ist im Bestand langfristig gesichert. Dies weisen Sie durch eine positive Stellungnahme des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nach. Der Prognosezeitraum beträgt mindestens 10 Jahre.
- Für die Einrichtung besteht eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Alternativ unterliegt sie einer entsprechenden gesetzlichen Aufsicht, wie der Schulaufsicht.
- Ihr Vorhaben schafft zusätzliche Betreuungsplätze oder erhält Plätze, die ohne Sanierung wegfallen würden.
- Die Plätze stehen Kindern von der ersten bis zur vierten Klassenstufe zur Verfügung.
- Sie stellen eine Ganztagsbetreuung von mindestens 8 Stunden täglich an 5 Tagen pro Woche sicher.
- Der Zuwendungsbetrag unterschreitet 10.000,00 EUR nicht.
- Sie sind Eigentümer oder langfristig nutzungsberechtigter Besitzer der Gebäude und Grundstücke.
- Sie halten die Vorschriften zum barrierefreien Bauen gemäß der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (MV) ein.
Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für Investitionen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen. Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Sanierungsaufwendungen zur Instandhaltung oder zum Werterhalt der Bausubstanz, wenn diese nicht dem Ziel der Erhaltung von Bildungs- und Betreuungsplätzen dienen.
Ablauf
Sie können die Förderung nach folgendem Ablauf beantragen:
- Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) herunter.
- Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein. Wenn Sie ein Letztempfänger (zum Beispiel ein Träger einer Kindertageseinrichtung) sind, stellen Sie den Antrag bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt (Erstempfänger).
- Die Landkreise und kreisfreien Städte prüfen die Anträge und erstellen eine Prioritätenliste der Vorhaben.
- Der Erstempfänger (Landkreis oder kreisfreie Stadt) beantragt daraufhin die Gesamtförderung für alle Vorhaben beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
- Nach der Prüfung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erhält der Erstempfänger einen Bewilligungsbescheid.
- Ihr Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt erlässt anschließend den Zuwendungsbescheid an Sie als Letztempfänger.
- Nach Erhalt des Bescheids können Sie die Mittel beim Erstempfänger anfordern.
Hinweise zum Verfahren
- Einreichung des Antrags durch den Erstempfänger beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS): bis zum 31.05.2027.
- Vollständige Bewilligung der Investitionsmittel: bis zum 30.06.2027.
- Abschluss der geförderten Vorhaben: bis spätestens zum 31.12.2027.
- Abrechnung der Vorhaben: bis spätestens zum 31.03.2028.
- Ende der Laufzeit der Richtlinie: 31.12.2029.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag auf den aktuellen Vordrucken.
- Beschreibung der Maßnahme mit Darstellung der Zusammenführung von Hort und Schule.
- Nachweis über die langfristige Bestandssicherung (Stellungnahme des Trägers).
- Mitteilung über die Anzahl der geschaffenen oder erhaltenen Plätze.
- Investitionsplanung (Zeitplan sowie Kostenberechnung nach Deutschen Instituts für Normung (DIN) 276).
- Versicherung über die Zusätzlichkeit der Mittel.
- Versicherung zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit.
- Bei Sanierung: Nachweis, dass die Maßnahme dem Erhalt von Plätzen dient.
- Falls zutreffend: Nachweis über den Zusammenhang zu vorangegangenen Förderungen.
- Falls zutreffend: Erklärung bei Vermietung des Objekts zur Vermeidung von Doppelförderung.
Kosten
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Sie können einen Zuschuss von bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Die verbleibenden Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 % Prozent müssen Sie selbst aufbringen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem „Investitionsprogramm Ganztagsausbau“ zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsausbauinvestitionsförderrichtlinie - GanztagsInvestFöRL M-V)
vom: 28.12.2023
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2024 Nr. 3 S. 26
Schlagwörter: Hortausbau Ganztagsförderung Grundschulbetreuung Ganztagsinvestition Infrastrukturausbau Grundschule Betreuungsplätze erhalten
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/infrastrukturausbau-ganztagsbetreuung-mv.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
- Ebene
- Land (Mecklenburg-Vorpommern)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Mecklenburg-Vorpommern
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Kinder, Jugendliche und Familien
- Infrastruktur
- Gesundheit und Soziales
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger- Straße 35
18059 Rostock
Tel. +49 381 331-59000
foerderung@lagus.mv-regierung.de
www.lagus.mv-regierung.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.