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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Wenn Sie Maßnahmen im ländlichen Raum planen, die dessen Entwicklung als Lebens- und Arbeitsraum fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 06.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume.

Im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 erhalten Sie die Förderung fürIm Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027 für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie die Förderung für

  • Flurbereinigung und Flurneuordnung,
  • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen,
  • Dorfentwicklung,
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
  • kleine touristische Infrastruktureinrichtungen.

Auf Basis der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden gefördert:

  • Dorfentwicklung (öffentliche Träger),
  • Flurbereinigung und Flurneuordnung (nicht investive Ausführungskosten).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller ab.

Ihren Antrag richten Sie bitte bis 31. August eines Jahres an die zuständige Bewilligungsbehörde. Diese richtet sich nach Lage des Fördergebietes.

Innerhalb der Gebiete von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes ist dies die örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde. Außerhalb dieser Gebiete ist dies der zuständige Landrat. Wenn der Landrat für den antragstellenden Landkreis handelt, ist dies das zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Land-, Forst- und Fischwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: Mecklenburg-Vorpommern.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die das jeweilige Vorhaben durchführen, ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland und die Länder.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre investive Maßnahme wird nur gefördert, wenn die Zuwendung 5.000 EUR überschreitet und Sie die Maßnahme in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durchführen.
  • Falls Ihr Vorhaben eine Baumaßnahme umfasst, verfügen Sie über eine Nutzungsberechtigung mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist.
  • Ihr Vorhaben dient der Umsetzung eines anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder ist Bestandteil der lokalen Entwicklungsplanung innerhalb eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz (mit Ausnahme von nicht investiven Ausführungskosten für Flurbereinigung und Flusneuordnung).
  • Beachten Sie bitte darüber hinaus die besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Förderbereichs.

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 3. März 2018, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 12 vom 26. März 2018, S. 152; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 22. August 2023, Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 36 vom 4. September 2023, S. 567.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
von 03.03.2018
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Weblink zur Förderung

Schlagwörter: Infrastruktur Nachhaltigkeit Landentwicklung Dorf Flurbereinigung Ländlich ile-rl integrierte ländliche entwicklung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Mecklenburg-Vorpommern/integrierte-laendliche-entwicklung-ilerl-m-v.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Ebene
Land (Mecklenburg-Vorpommern)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Regionalförderung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Ländliche Entwicklung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ländliche Entwicklung
Regionalförderung
Ländliche Entwicklung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

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