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Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)
Wenn Sie als Träger von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet in Gebäude und Ausstattung der Einrichtungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 26.05.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen in die Infrastruktur der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach) und im nördlichen Ruhrgebiet (Stadt Bottrop, Stadt Dorsten, Stadt Gladbeck, Stadt Marl).
Sie erhalten die Förderung für bedarfsgerechte Investitionen in
- Neu-, Ergänzungs- und/oder Modernisierungsausstattung von Bestandsgebäuden sowie von materiellen und/oder digitalen Lehr-/Lernräumen,
- die energetische Sanierung von Gebäuden der beruflichen Bildung,
- energieeffiziente Neu- und Ergänzungsbauten, insbesondere auf ehemaligen Bergbau- und anderen Brachflächen.
Außerdem können Sie eine Förderung für Ausgaben für Internate sowie Freianlagen und Verkehrsflächen erhalten, wenn sie für den Betrieb von förderfähigen Einrichtungen der beruflichen Bildung erforderlich sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mehr als 200.000 EUR betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich an die für Sie zuständige Bezirksregierung. Für Vorhaben im Rheinischen Revier ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, für Vorhaben im nördlichen Ruhrgebiet die Bezirksregierung Münster.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
Überbetriebliches Ausbildungszentrum in Mönchengladbach modernisiert Werkstätten und Lernräume
Antragsteller: Ein Träger einer Einrichtung der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung in Mönchengladbach im Rheinischen Revier stellt den Antrag.
Ausgangslage: Die Werkstätten und Schulungsräume des Zentrums sind technisch veraltet. Für neue Anforderungen im Strukturwandel, etwa bei digitaler Fertigung und Energietechnik, fehlt passende Ausstattung.
Vorhaben: Der Träger modernisiert die Ausstattung seiner Werkstätten im Bestandsgebäude und richtet digitale Lehr- und Lernräume ein. Die Infrastruktur wird zu mindestens 80 Prozent für berufliche Erstausbildung, geregelte Fort- und Weiterbildung und Berufsvorbereitung genutzt. Das Angebot ist für alle Interessierten diskriminierungsfrei zugänglich.
Förderung: Gefördert werden Investitionen in Neu-, Ergänzungs- oder Modernisierungsausstattung sowie in digitale Lehr- und Lernräume mit einem Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mehr als 200.000 EUR betragen. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Träger einen Zuschuss von bis zu 225.000 Euro erhalten; die Bezirksregierung entscheidet über die Bewilligung.
Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt der Träger 25.000 Euro selbst. Zu nicht förderfähigen Ausgaben: Der Programmtext nennt dazu nichts.
Was ein Betrieb davon hat: Ausbildungsbetriebe aus der Region können ihre Auszubildenden in überbetriebliche Lehrgänge mit moderner Ausstattung schicken. So lernen die Nachwuchskräfte an zeitgemäßer Technik, ohne dass der einzelne Betrieb selbst in diese Ausstattung investieren muss.
Weg zum Antrag:
- Vorhaben mit Finanzierungsplan und Projektplan vorbereiten und den Beitrag zum Strukturwandel darlegen
- Antrag vor Beginn des Vorhabens über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Träger von berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegen, oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Bildungsangeboten, Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung, Einrichtungen mit speziellen berufsvorbereitenden oder berufsbegleitenden Ausbildungsangeboten, Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Berufsbildende Einrichtung saniert Gebäude energetisch
Ein Träger einer berufsbildenden Schule im Rhein-Erft-Kreis beantragt Mittel für die energetische Sanierung seines Schulgebäudes. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern die förderfähigen Gesamtausgaben mehr als 200.000 EUR betragen. Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn über das EFRE-Online-Portal bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf gestellt.
Neubau auf ehemaliger Bergbaufläche im Ruhrgebiet
Ein Träger einer Einrichtung der beruflichen Fortbildung in Bottrop plant einen energieeffizienten Ergänzungsbau auf einer ehemaligen Bergbaufläche. Er reicht dafür einen Finanzierungsplan und einen Projektplan bei der Bezirksregierung Münster ein. Die Infrastruktur muss zu mindestens 80 Prozent für berufliche Erstausbildung, Fort- und Weiterbildung oder Berufsvorbereitung genutzt werden.
Überbetriebliche Ausbildungsstätte modernisiert Lehrräume
Der Träger einer Einrichtung der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung in der Städteregion Aachen investiert in die Modernisierungsausstattung materieller und digitaler Lehr-/Lernräume. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Bildungsangebot vom staatlichen Bildungsauftrag erfasst und diskriminierungsfrei zugänglich ist.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger von
- berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegen, oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Bildungsangeboten,
- Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung,
- Einrichtungen mit speziellen berufsvorbereitenden oder berufsbegleitenden Ausbildungsangeboten,
- Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung, soweit sie im Rahmen von geregelten Bildungsgängen die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, sowie
- akademischen Einrichtungen mit staatlicher Anerkennung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Vorhaben im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet handeln, das einen erkennbaren Beitrag für das Gelingen des Transformationsprozesses und des Strukturwandels in diesen Regionen leistet.
- Sie müssen die geförderte Infrastruktur zu mindestens 80 Prozent für berufliche Erstausbildung, geregelte berufliche Fort- und Weiterbildung und Berufsvorbereitung nutzen.
- Das Bildungsangebot Ihrer Einrichtung muss vom staatlichen Bildungsauftrag erfasst und für alle Interessentinnen und Interessenten diskriminierungsfrei zugänglich sein.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie einen Finanzierungsplan und einen Projektplan vorlegen.
Hinweise zum Verfahren
Die Mittel für dieses Förderangebot ausgeschöpft. Weitere Anträge können nicht gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)
vom: 06.05.2024
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Weblink zur Richtlinie (externer Link)
Erste Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)
vom: 05.02.2025
Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Weblink zur Richtlinie (externer Link)
Schlagwörter: Revier Strukturwandel Transformationsprozess Ausbildung Kohleausstieg Schulgebäude Schulausstattung Schulneubau Modernisierung Digitalisierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/aus-und-weiterbildungszentren-rheinisches-revier.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Förderfähige Gesamtausgaben müssen über 200.000 EUR liegen.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur; Regionalförderung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung
- Regionalförderung
- Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.