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Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)
Möchten Sie als Kirche oder Kommune ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen erhalten? Das Land unterstützt Sie mit Zuschüssen für Instandsetzung, Forschung und Präsentation Ihrer Denkmäler.
Quellendatum: 02.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Wenn Sie Maßnahmen zum Erhalt eines Denkmals planen, können Sie eine Förderung erhalten. Das Land unterstützt Sie dabei, historisch wertvolle Bausubstanz für die Zukunft zu sichern.
Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für:
- Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
- Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
- Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
- wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
- Präsentation und Vermittlung von Denkmalen
Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 EUR. In besonderen Ausnahmefällen kann das Land höhere Beträge oder Prozentsätze bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Ausgaben die Bagatellgrenzen unterschreiten. Diese Grenzen liegen für Kirchen und Religionsgemeinschaften bei 25.000 EUR. Für Maßnahmen im gemeindlichen Bereich (Kommunen) liegt die Grenze bei 50.000 EUR.
Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger Arbeit ist als fiktive Ausgabe anrechenbar. Dafür können Sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde ansetzen. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Kirchengemeinde restauriert historische Fenster
Eine Kirchengemeinde in Münster plant die Restaurierung von Fenstern und Fassade ihres denkmalgeschützten Gebäudes. Die zuwendungsfähigen Ausgaben liegen über der Bagatellgrenze von 25.000 EUR für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Gefördert werden in der Regel bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 350.000 EUR, sofern die Bewilligungsbehörde zustimmt.
Kommune sichert Dach eines Baudenkmals
Eine Kommune im Ruhrgebiet ist Eigentümerin eines anerkannten Baudenkmals und plant Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Dach. Da die Ausgaben die Bagatellgrenze von 50.000 EUR für den gemeindlichen Bereich überschreiten, beantragt die Kommune einen Zuschuss von in der Regel bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mit den Bauarbeiten wurde noch nicht begonnen, vorbereitende Untersuchungen fanden bereits statt.
Freiwillige Arbeit bei Restaurierung angerechnet
Eine Kirchengemeinde in Köln lässt eine historische Fassade restaurieren und bezieht bürgerschaftliches Engagement in Form freiwilliger Arbeit in die Finanzierung ein. Dafür setzt sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde als fiktive Ausgabe an. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert, eine endgültige Entscheidung über die Förderhöhe trifft die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals.
- Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher.
- Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen. Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Ablauf
Der Weg zu Ihrer Förderung erfolgt in diesen Schritten:
- Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links) ein.
- Die zuständige Bezirksregierung prüft Ihren Antrag fachlich und rechnerisch.
- Das Ministerium stellt jährlich das Denkmalförderprogramm für das Folgejahr auf.
- Nach der Aufnahme in das Programm erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung.
- Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die erste Tranche erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen nach Bestandskraft des Bescheides. Weitere Tranchen folgen jährlich zum 30.06.
Bei Projekten über drei Jahren müssen Sie ab dem 3. Jahr einen Zwischenverwendungsnachweis erbringen. Dies ist Voraussetzung für weitere Auszahlungen.
Hinweise zum Verfahren
Die Vorbereitung erfolgt jährlich für das Folgejahr in Nordrhein-Westfalen (NRW). Aktuelle Termine finden Sie im Online-Portal (siehe weiterführende Links).
Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung:
- Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links).
- Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich).
- Finanzierungsplan für die gesamte Maßnahme.
- Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Denkmalschutz und Denkmalpflege im Land Nordrhein-Westfalen (FRL Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)
Vom: 25.11.2025
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Schlagwörter: Denkmal Denkmalschutz kommunale Denkmalpflege Baudenkmal Bodendenkmal Kommune
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/denkmalpflege-denkmalschutz-kirche-kommune.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 70 % (Zuschuss)
„Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Kommune; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport; Städtebau und Stadterneuerung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Denkmalschutz und -pflege
- Städtebau und Stadterneuerung
- Städtebaulicher Denkmalschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.