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Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)
Besitzen Sie ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen und planen Sanierungen? Das Land unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 % Ihrer Kosten für Erhalt und Instandsetzung.
Quellendatum: 02.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Für den Erhalt eines Baudenkmals in Nordrhein-Westfalen können Sie Geld erhalten. Das Land übernimmt die Hälfte Ihrer förderfähigen Ausgaben. Das Ziel ist es, kulturelles Erbe für die Zukunft zu bewahren.
Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für:
- Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
- Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
- Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
- wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
- Präsentation und Vermittlung von Denkmalen
Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 EUR. In besonderen Ausnahmefällen kann das Land höhere Beträge oder Prozentsätze bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Ausgaben die Bagatellgrenzen unterschreiten. Diese Grenze liegt im außergemeindlichen Bereich bei 10.000 EUR. Im gemeindlichen Bereich liegt sie bei 50.000 EUR.
Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger Arbeit ist als fiktive Ausgabe anrechenbar. Dafür können Sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde ansetzen. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 70 % höchstens 35.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Privatperson saniert historisches Wohnhaus
Eine Privatperson ist Eigentümerin eines nach dem Denkmalschutzgesetz NRW anerkannten Wohnhauses und plant die Restaurierung von Fenstern und Fassade. Sie beantragt einen Zuschuss für die denkmalbedingten Ausgaben, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 350.000 EUR.
Verein lässt Baudenkmal wissenschaftlich untersuchen
Ein Verein ist rechtmäßiger Besitzer eines Denkmals in Nordrhein-Westfalen und beauftragt eine wissenschaftliche Untersuchung sowie Dokumentation der historischen Bausubstanz. Für die förderfähigen Ausgaben stellt der Verein einen Antrag bei der Bewilligungsbehörde, die nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Unternehmen saniert Dach unter Bagatellgrenze
Ein Unternehmen im außergemeindlichen Bereich ist Eigentümer eines Denkmals und plant Sicherungsmaßnahmen am Dach. Da die geplanten Ausgaben unter 10.000 EUR liegen, erhält das Unternehmen in diesem Fall keine Förderung. Für die Bewilligung wären erst höhere zuwendungsfähige Ausgaben erforderlich.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals.
- Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt.
- Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen. Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.
Ablauf
Der Weg zu Ihrer Förderung erfolgt in diesen Schritten:
- Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links) ein.
- Die zuständige Bezirksregierung prüft Ihren Antrag fachlich und rechnerisch.
- Das Ministerium stellt jährlich das Denkmalförderprogramm für das Folgejahr auf.
- Nach der Aufnahme in das Programm erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung.
- Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die erste Tranche erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen nach Bestandskraft des Bescheides.
- Sie führen die Maßnahme durch. Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis über das Portal ein.
Hinweise zum Verfahren
Die Vorbereitung erfolgt jährlich für das Folgejahr in Nordrhein-Westfalen (NRW). Aktuelle Termine finden Sie im Online-Portal (siehe weiterführende Links).
Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung:
- Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links).
- Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich).
- Kostenberechnung oder Kostenvoranschläge für die geplanten Arbeiten.
- Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Denkmalschutz und Denkmalpflege im Land Nordrhein-Westfalen (FRL Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)
Vom: 25.11.2025
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Schlagwörter: Denkmal Denkmalschutz Denkmalpflege Baudenkmal Bodendenkmal
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/denkmalpflege-denkmalschutz-privat-unternehmen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 70 % (Zuschuss)
„Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport; Städtebau und Stadterneuerung
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Denkmalschutz und -pflege
- Städtebau und Stadterneuerung
- Städtebaulicher Denkmalschutz
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.