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Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2026

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 23.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen,

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Kreis im Münsterland gleicht Deutschlandticket-Mindereinnahmen im ÖPNV aus

Antragsteller: Ein Kreis im Münsterland, der Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne des ÖPNVG NRW ist, stellt den Antrag.

Ausgangslage: Seit Einführung des Deutschlandtickets fehlen dem Kreis Fahrgeldeinnahmen, und Ausgleichszahlungen fallen geringer aus. Diese Ausgaben kann er für das Jahr 2026 nicht mehr vollständig decken.

Vorhaben: Der Kreis ermittelt die ausgleichsfähigen, nicht gedeckten Ausgaben für die Monate Januar bis Dezember 2026. Dazu zählen Fahrgeldausfälle, die Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und die Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Für diese Ausgaben beantragt er einen Zuschuss des Landes.

Förderung: Gefördert werden die ausgleichsfähigen, nicht gedeckten Ausgaben, die durch das Deutschlandticket entstehen, mit bis zu 100 % als Zuschuss. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Kreis einen Zuschuss von bis zu 250.000 Euro erhalten. Einen Höchstbetrag nennt der Programmtext nicht; über die Höhe entscheidet die Bewilligungsstelle.

Eigenanteil: Gefördert werden nur ausgleichsfähige, nicht gedeckte Ausgaben; was darüber hinaus nicht förderfähig ist: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Verkehrsunternehmen, das im Gebiet des Kreises fährt, kann mittelbar profitieren, wenn der Kreis seine Mindereinnahmen ausgleichen und das Angebot stabil halten kann. Andere Betriebe profitieren über einen verlässlichen Nahverkehr für ihre Beschäftigten.

Weg zum Antrag:

  1. Ausgleichsfähige, nicht gedeckte Ausgaben für 2026 ermitteln und Bedingungen mit der zuständigen Stelle klären
  2. Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen, gegebenenfalls über einen Zweckverband als Sammelantragsteller
  3. Bescheid abwarten – die Bezirksregierung entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragstellerin oder Sammelantragsteller für die genannten Aufgabenträger. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Aufgabenträger beantragt Ausgleich für Fahrgeldausfälle

Ein Aufgabenträger des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen stellt bei der zuständigen Bezirksregierung einen Antrag, weil seit der Einführung des Deutschlandtickets Fahrgeldausfälle entstanden sind. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben für die Monate Januar bis Dezember 2026.

Zweckverband stellt Sammelantrag für mehrere Aufgabenträger

Ein Zweckverband als öffentlich-rechtliche Körperschaft reicht als Sammelantragsteller einen gemeinsamen Antrag für mehrere Aufgabenträger des ÖPNV ein. Die Verkehrsunternehmen selbst stellen in diesem Fall keinen eigenen Antrag, profitieren aber vom Zuschuss für die nicht gedeckten Ausgaben.

Verkehrsunternehmen meldet Minderung von Ausgleichszahlungen

Ein Verkehrsunternehmen im SPNV in Nordrhein-Westfalen kann seit Einführung des Deutschlandtickets bestimmte Ausgaben nicht mehr decken, unter anderem durch eine Minderung anderer Ausgleichszahlungen. Über den zuständigen Aufgabenträger wird ein Antrag auf Zuschuss bei der Bezirksregierung gestellt, dessen Bewilligung dort geprüft wird.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Aufgabenträger des ÖPNV im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW),
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften (insbesondere Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als Sammelantragstellerin oder Sammelantragsteller für die genannten Aufgabenträger.

Hinweise zum Verfahren

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 in Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2026)
vom: 20.11.2025
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
? VII C 3 – 58.53.08-000006 „

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: ÖPNV Deutschlandticket Ausgleich Personennahverkehr Kostensteigerung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/deutschlandticket-oepnv-nrw-2025.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der ausgleichsfähigen nicht gedeckten Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Voller Ausgleich der Deutschlandticket-Mindererlöse.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land (NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr
Unternehmensfinanzierung
Konsolidierung und Stabilisierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

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