Programme · Land · NRW

Förderung im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland Nederland 2021 – 2027

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Zusammenarbeit im deutsch-niederländischen Grenzgebiet verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Europäische Union fördert im Rahmen des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zwischen den Regionen.

Um die Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Partnerinnen und Partnern zu stärken, unterstützt das Interreg-VI- A-Programm Deutschland – Nederland Sie bei grenzübergreifenden Projekten, die folgenden thematischen Zielsetzungen zugeordnet werden können:

  • Priorität 1: wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und regionaler IKT-Konnektivität,
  • Priorität 2: CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung einer sauberen und fairen Energiewende, grüner und blauer Investitionen, von Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention und Risikomanagement sowie nachhaltiger städtischer Mobilität,
  • Priorität 3: sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte,
  • Priorität 4: bessere Governance (also Management oder Führung) in Bezug auf die Zusammenarbeit.

Das Fördergebiet umfasst Teile der deutschen Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und niederländische Gebiete. Das Programm ist hauptsächlich auf die Regionen gerichtet, die direkt an der deutsch-niederländischen Grenze liegen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die maximale Zuwendung aus dem EFRE beträgt 5.000.000 EUR .

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme und unter Verwendung des Monitoring-Systems online. Die Zugangsdaten erhalten Sie beim zuständigen regionalen Programmmanagement.

Weitere Informationen bekommen Sie beim Gemeinsamen Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, unter bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Gemeinde kooperiert mit niederländischer Partnerkommune

Eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen beantragt gemeinsam mit einer niederländischen Partnerkommune ein grenzübergreifendes Kooperationsprojekt. Die Partner benennen eine Lead Partnerin und regeln die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe von Art und Umfang des Vorhabens abhängt, höchstens 5.000.000 EUR aus dem EFRE.

Kleines Unternehmen forscht mit Hochschule zusammen

Ein kleines Unternehmen in Niedersachsen plant ein Kooperationsprojekt mit einer Fachhochschule und einer niederländischen Partnerin im Grenzgebiet. Da es sich um ein Kooperationsprojekt mit einer Bildungseinrichtung handelt, kann das Unternehmen als Projektpartner eine Förderung erhalten. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle nach Prüfung der Unterlagen.

Verein setzt soziales Projekt grenzübergreifend um

Ein Verein im deutsch-niederländischen Grenzgebiet beantragt zusammen mit einem niederländischen Partner ein Projekt zur Priorität eines sozialeren und inklusiveren Europas. Das Vorhaben kommt hauptsächlich dem Programmgebiet und seiner Bevölkerung zugute und wurde vor Antragstellung noch nicht begonnen. Der Verein muss die Gesamtfinanzierung sicherstellen und den Antrag vor Beginn der Maßnahme über das Monitoring-System stellen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, unter bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben.

Als Unternehmen können Sie eine Förderung nur im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Transferstellen und sonstigen Bildungseinrichtungen oder im Rahmen von Verbundprojekten mit anderen Unternehmen erhalten.

Projekte unter Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) werden besonders berücksichtigt. Als großes Unternehmen werden Sie nur in besonders begründeten Ausnahmenfällen gefördert.

Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft:

  • Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt mit mindestens je 1 Partnerin oder Partner aus Deutschland und den Niederlanden. Sein grenzübergreifender Charakter ist durch die intensive Zusammenarbeit der Partner gewährleistet.
  • Ihr Projekt kommt hauptsächlich dem Programmgebiet und seiner Bevölkerung zugute.
  • Sie als Projektpartnerinnen und Projektpartner müssen eine Lead Partnerin oder einen Lead Partner benennen, die oder der die Verantwortung für die inhaltliche und finanzielle Durchführung des gesamten Projektes trägt, und müssen außerdem Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.
  • Sie haben die Nachhaltigkeit des Projekts dargelegt und mit seiner Ausführung nicht vor Antragstellung begonnen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Antragsverfahren

Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Bereich Interreg VI A Deutschland – Nederland in der Förderperiode 2021 – 2027, Stand März 2023.

Rechtsgrundlage

Förderbestimmungen des Interreg VI A-Programms Deutschland Nederland – gültig ab 01.07.2023

Weblink zu den Förderbestimmungen

Schlagwörter: Europa Zusammenarbeit Deutschland Niederlande Grenzübergreifend Interreg VI Wirtschaftswachstum Beschäftigung soziale Inklusion bessere Grenzregion

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/efre-interreg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Europäische Union (EU)
Ebene
Land (NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen; Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Regionalförderung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Regionalförderung
Gewerbliche Wirtschaft; Ländliche Entwicklung; Öffentliche Infrastruktur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Gemeinsames Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland
Gemeinsames INTERREG-Sekretariat Deutschland – Nederland
Emmericher Straße 24
47533 Kleve
Tel. +49 2821 793034
info@deutschland-nederland.eu
deutschland-nederland.eu

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten