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Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.
Quellendatum: 23.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte). Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte.
Eine Förderung können Sie erhalten für:
- Neubauten,
- Umbauten oder Erweiterungen,
- Sanierung von Gebäuden.
- Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung.
Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommune baut Ganztagsgrundschule aus
Eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen beantragt einen Zuschuss für den Umbau und die Erweiterung einer Ganztagsgrundschule. Ziel ist es, moderne Bildungs- und Betreuungsplätze zu schaffen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Freier Träger richtet Hort neu ein
Ein freier Träger in Nordrhein-Westfalen plant die Ausstattung von Räumen für eine Tageseinrichtung (Hort). Die Investition begann nach dem 12.10.2021 und ist noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen. Der Träger reicht den Antrag auf Zuschuss für dieses Ausstattungsprojekt ein.
Sanierung ohne reine Instandhaltung
Ein öffentlicher Träger saniert ein Gebäude für schulnahe Betreuungsangebote und erweitert dabei Qualität und Kapazität des Ganztagsangebots. Eine Sanierung, die lediglich der reinen Instandhaltung dient, wäre von der Förderung ausgeschlossen, hier geht die Maßnahme darüber hinaus. Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes darf dabei nicht vorliegen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
- Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Ablauf
Wenden Sie sich vor Antragstellung an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle (siehe weiterführende Links). Dort erhalten Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung sowie zum Verfahrensablauf.
Da Baumaßnahmen überwiegend genehmigungspflichtig sind, wenden Sie sich im Falle einer geplanten Baumaßnahme rechtzeitig an das örtlich zuständige Bauamt.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2
Weblink zur Verwaltungsvereinbarung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)
vom: 12.10.2023
geändert am: 10.02.2026
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Schlagwörter: Ganztagsbetreuung Grundschule Hortförderung Betreuungsausbau Ganztagsförderung Kinderbetreuung Investition Ganztagsschule Betreuungsangebot Ganztagsausbau Investitionsprogramm Ganztag Ganztagsfinanzhilfe
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/ganztag-investitionsprogramm.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Keine Förderhöhe genannt.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildungsstrukturen und Träger
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Tel. +49 211 5867-40
Fax +49 211 5867-3220
poststelle@msw.nrw.de
www.schulministerium.nrw.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.