Programme · Land · NRW
Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)
Quellendatum: 17.03.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: von der Quelle nicht angegeben.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“)
vom: 28.05.2024
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.
Schlagwörter: Go-To-Market Gutschein Innovation innovativ Prototyp Produkt Dienstleistung Produktion Produktionsverfahren Software Hardware Interfacedesign UI UX Markteinführung KMU Digitalisierung Internationalisierung Produktentwicklung Technologietransfer Coaching Beratung Marktanalyse Produktanalyse Zielgruppenanalyse Marketing Vertrieb
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/go-to-market-gutschein.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Beratung; Digitalisierung; Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Unternehmensfinanzierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Tel. +49 2461 61-84038
go-to-market.in.nrw@fz-juelich.de
www.in.nrw/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.