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Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)

Quellendatum: 17.03.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: von der Quelle nicht angegeben.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“)
vom: 28.05.2024
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Go-To-Market Gutschein Innovation innovativ Prototyp Produkt Dienstleistung Produktion Produktionsverfahren Software Hardware Interfacedesign UI UX Markteinführung KMU Digitalisierung Internationalisierung Produktentwicklung Technologietransfer Coaching Beratung Marktanalyse Produktanalyse Zielgruppenanalyse Marketing Vertrieb

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/go-to-market-gutschein.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ebene
Land (NRW)
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Beratung; Digitalisierung; Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Unternehmensfinanzierung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13
52428 Jülich
Tel. +49 2461 61-84038
go-to-market.in.nrw@fz-juelich.de
www.in.nrw/

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