Programme · Land · NRW
Gründungsstipendium NRW
Wenn Sie sich mit einer innovativen Gründungsidee in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Quellendatum: 05.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer bei innovativen Gründungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für
- die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren, die über den Stand der Technik wesentlich hinausgehen und die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen,
- neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale zumindest auf dem regionalen Markt erwarten lassen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise Stipendium für bis zu 12 Monate, als Stipendiatin, die in der Projektlaufzeit ein Kind bekommt, auch für bis zu 15 Monate.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR pro Monat je Gründerinnen und Gründer. Im Rahmen von Teams können maximal 3 Gründerinnen und Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damit 14.400 EUR je Gründerin und Gründer (bei verlängerten Stipendien für Gründerinnen mit Kind bis zu 18.000 EUR) und 43.200 EUR je Team.
Die Unternehmensgründung muss innerhalb des Bezugszeitraums des Stipendiums geplant sein.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte) und kleine Unternehmen (unter 50).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- ein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen gründen oder führen, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat oder bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung entstanden ist,
- Ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben,
- selbst in der Geschäftsführung des Unternehmens oder als Prokuristin oder Prokurist mit einem relevanten stimmberechtigten Anteil an dem gegründeten Unternehmen tätig sein,
- mit Ihrer Geschäftsidee nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben,
- Ihr Gründungsvorhaben im Hauptberuf durchführen, zulässig sind entgeltliche Nebentätigkeiten, die Führung eines weiteren gegründeten Unternehmens, ein Praktikum oder eine Ausbildung im Umfang von weniger als 15 Stunden pro Woche (maximal 14,99 Stunden),
- eine schriftliche Empfehlung durch ein Gründungsnetzwerk vorlegen, das von der bewilligenden Stelle akkreditiert wurde.
- Eine Betreuung Ihres Vorhabens durch das Gründungsnetzwerk muss gewährleistet sein.
Die Förderung ist ausgeschlossen
- für verschiedene Gründungsvorhaben einer Gründerin oder eines Gründers,
- bei zeitgleicher Kombination mit einem anderen Stipendium oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts,
- bei zeitgleicher Kombination mit einem Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen (Gründungsstipendium.NRW-Richtlinie)
vom: 02.09.2026
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Schlagwörter: Gründungsförderung Innovationsförderung Start-up Innovation
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/gruendungsstipendium.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 1 Jahr; jünger als 1 Jahr
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Gründungsinvestitionen; Lebensunterhalt und soziale Sicherung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Gründungsnetzwerke Gründungsstipendium NRW
www.gruenderstipendium.nrw/gruendungsnetzwerke
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.