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Heimat-Werkstatt

Wenn Sie durch geeignete Formate dazu beitragen wollen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Gestaltung ihrer Heimat austauschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune oder Organisation bei Vorhaben, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse zu Fragen der lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region bringen.

Sie erhalten die Förderung sowohl für neue Begegnungen sowie den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten von Menschen, die sich bereits in einer Region verwurzelt fühlen, als auch für Gemeinschaftsprojekte für jene, für die der Identifikationsprozess mit einer neuen Umgebung und gegebenenfalls mit einer neuen Sprache oder Kultur gerade erst begonnen hat.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 10.000.

Die Förderhöhe muss mindestens EUR 1.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Heimatverein im Münsterland startet offene Dorfwerkstatt zur Ortsidentität

Antragsteller: Ein gemeinnütziger Heimatverein aus einem Dorf im Münsterland stellt den Antrag.

Ausgangslage: Im Dorf sind in den letzten Jahren viele Familien neu hinzugezogen, und alteingesessene und neue Bewohner begegnen sich kaum. Der Verein möchte beide Gruppen über die Zukunft des Ortes ins Gespräch bringen.

Vorhaben: Der Verein organisiert eine offene Heimat-Werkstatt mit Gesprächsabenden und Arbeitsgruppen zur Frage, was den Ort ausmacht und wie er sich entwickeln soll. Gezielt werden auch Menschen angesprochen, die sich bisher nicht engagieren, darunter Neuzugezogene. Die Ergebnisse werden als Aushang und digital veröffentlicht.

Förderung: Gefördert werden Vorhaben mit offenem Diskussions- und Arbeitsprozess zur lokalen Identität, als Zuschuss von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 10.000 Euro kann der Verein bis zu 9.000 Euro erhalten. Der Zuschuss beträgt höchstens 10.000 Euro und muss mindestens 1.000 Euro betragen; die Bewilligungsstelle entscheidet.

Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt der Verein 1.000 Euro selbst. Nicht gefördert werden Vorhaben, die eine kommunale Pflichtaufgabe sind.

Was ein Betrieb davon hat: Ein örtlicher Betrieb, etwa ein Dorfladen oder Gasthof, kann sich als Partner oder Teilnehmer an der Werkstatt beteiligen. Er bringt seine Sicht auf die Ortsentwicklung ein und knüpft Kontakte zu neuen Bewohnern.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen prüfen: offener Prozess, Ansprache bisher nicht Engagierter, Veröffentlichung der Ergebnisse
  2. Antrag über das Antragsportal an die Bezirksregierung richten, in deren Bezirk das Vorhaben stattfindet
  3. Bescheid abwarten – die Bezirksregierung entscheidet
  4. Ergebnisse nach Abschluss öffentlich zugänglich machen

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Gemeinde organisiert Dialog über Dorfentwicklung

Eine Gemeinde in Ostwestfalen beantragt einen Zuschuss für einen offenen Diskussions- und Arbeitsprozess zur Gestaltung des Dorfes. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 10.000 Euro, wobei die Förderhöhe mindestens 1.000 Euro betragen muss. Die Ergebnisse werden anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, etwa durch einen Aushang.

Verein bindet Neuzugewanderte in Gemeinschaftsprojekt ein

Ein gemeinnütziger Verein in Nordrhein-Westfalen stellt einen Antrag für ein Gemeinschaftsprojekt, das Menschen mit neuer und bereits verwurzelter Identifikation zur Region zusammenbringt. Das Vorhaben richtet sich auch an Personen, die erst noch für ein Engagement gewonnen werden müssen. Der Antrag geht über das Antragsportal an die zuständige Bezirksregierung.

Kreis leitet Fördermittel an lokale Initiative weiter

Ein Kreis in Nordrhein-Westfalen beantragt die Förderung für ein Vorhaben zur lokalen Identität einer Region und leitet die Mittel an eine private Organisation vor Ort weiter. Es handelt sich dabei nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Höhe des Zuschusses im Einzelfall.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Sie können die Fördermittel weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Es muss ein offener Diskussion- und Arbeitsprozess durchgeführt werden.
  • Ihr Projekt soll sich auch an solche Menschen richten, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden müssen.
  • Die Ergebnisse Ihres Projekts sollen in geeigneter Form, beispielsweise digital, als Aushang oder in einer veröffentlichten Medienmitteilung, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchgeführen
  • Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um eine kommunale Pflichtaufgabe handeln.

Antragsverfahren

Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vom 15. Februar 2023, Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 7 vom 16. März 2023, S. 123.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Werkstatt“ (Heimat-Werkstatt Nordrhein-Westfalen)

Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
? StabH 01.20.01.03-2023-HW-001 „
Vom 15. Februar 2023

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den offenen Diskurs über Heimat unter Einbindung von Initiativen und Organisationen sowie von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel der Bewusstwerdung und Herausarbeitung ihrer lokal beziehungsweise regional prägenden, identitätsstiftenden Besonderheiten und der Stärkung der Gemeinschaft.

1.2 Rechtsgrundlagen

1.2.1 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen nach

1. den nachstehenden Regelungen,

2. den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden LHO, sowie

3. den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden VV zur LHO.

1.2.2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Förderung von Vorhaben aus der Heimat-Werkstatt

2.1 Gegenstand der Förderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen, welche die Frage behandeln, was die lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region, ausmacht. Die Heimat-Werkstatt-Projekte sollen sich auch an solche Menschen richten, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden müssen. Es sollen sowohl neue Begegnungen sowie der Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten derjenigen gefördert werden, die sich bereits in einer Region verwurzelt fühlen, als auch Gemeinschaftsprojekte für jene, für die der Identifikationsprozess mit einer neuen Umgebung und gegebenenfalls mit einer neuen Sprache oder Kultur gerade erst begonnen hat.

2.2 Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. Eine Weiterleitung der Zuwendung durch Städte, Kreise und Gemeinden ist unter den Voraussetzungen von Nummer 12 der VV Teil II zu § 44 LHO – VV für Zuwendungen an Gemeinden (GV) – in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden VVG, zulässig.

2.3 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

2.3.1 Art der Zuwendung

Projektförderung

2.3.2 Finanzierungsart

Anteilsfinanzierung

2.3.3 Form der Zuwendung

Zweckgebundener Zuschuss

2.3.4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass

1. ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess durchgeführt wird,

2. die Ergebnisse anschließend in geeigneter Form, beispielsweise digital, als Aushang oder in einer veröffentlichten Medienmitteilung, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden,

3. das Vorhaben im Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird und

4. das Vorhaben nicht die Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben zum Gegenstand hat.

2.3.5 Bemessungsgrundlage

Zuwendungsfähig sind die dem jeweiligen Vorhaben zuzurechnenden Ausgaben. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent, maximal 10.000 Euro, an einem Vorhaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1.000 Euro. Als grundsätzlich zuwendungsfähig können beispielsweise folgende Ausgaben anerkannt werden:

1. Mieten für Veranstaltungsräume

2. Mieten für Mobiliar, Geschirr, Gläser

3. Honorar für eine extern vergebene professionelle Moderation des Prozesses

4. Miete für eine Beschallungsanlage oder Mikrofone,

5. Strom und Technik,

6. Miete sanitärer Anlagen, das heißt Toilettenwagen oder Container,

7. angemessene Bewirtung mit Ausnahme von alkoholischen Getränken,

8. Werbung und Einladungen sowie

9. Druckkosten für Flyer, Plakate oder Dokumentation der Ergebnisse.

Förderfähig sind Ausgaben nur dann, wenn diese die Vermögenssphäre der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers tatsächlich verlassen. Insofern können Zahlungen, welche die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger im Rahmen des Projekts oder der Maßnahme an sich selbst getätigt oder vorgesehen hat, bei der Förderung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt zum Beispiel für Zahlungen, welche die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger für ihre oder seine Tätigkeit im Projekt oder für die Überlassung eigener Gegenstände vorgesehen hat. Weiterhin sind nur Ausgaben zuwendungsfähig, die durch Maßnahmen verursacht werden, die keine Aufwendungen für die regelmäßige Tätigkeit der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers darstellen. Laufende Betriebs- und Personalkosten sind nicht zuwendungsfähig.

3 Verfahren

3.1 Antragsverfahren

Anträge sind im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages zu stellen (https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login). Abweichend von Nummer 3.1 der VVG und der VV Teil I zu § 44 LHO - VV für Zuwendungen an den außergemeindlichen Bereich – im Folgenden VV – bedarf es bei einer Antragstellung über das Online-Förderportal keines zusätzlichen schriftlichen Antrags.

3.2 Bewilligungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung. Sie bewilligt eine Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen. Abweichend von Nummer 4.1 der VV beziehungsweise der VVG erfolgt die Bekanntgabe auf Basis des Muster-Zuwendungsbescheides (Anlage A) durch Übermittlung eines elektronischen Dokumentes, soweit die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger einen Zugang eröffnet hat. In diesen Fällen erfolgt die Übermittlung per E-Mail.

3.3 Auszahlung

Abweichend von Nummer 1.4 der Anlage 1 zu Nr. 5.1 VVG – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden “, im Folgenden ANBest-G und von Nummer 1.4 der Anlage 2 zu Nr. 5.1 zu § 44 LHO – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ?, im Folgenden ANBest-P, wird die Auszahlung automatisch nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids vorgenommen.

3.4 Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist online auf Basis des dort bereitgestellten Online-Verwendungsnachweises zu führen.

3.5 Rückzahlung

Eine nicht zweckentsprechend verwendete Zuwendung ist zurückzuzahlen. Abweichend von Nummer 8.5 Satz 1 der ANBest-P beziehungsweise von Nummer 9.5 Satz 1 der ANBest-G können für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckentsprechenden Verwendung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 49a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung verlangt werden, wenn ausgezahlte Beträge nicht innerhalb des Durchführungszeitraums zur Erfüllung des Zuwendungszwecks verwendet worden sind und der Zuwendungsbescheid nicht zurückgenommen oder widerrufen wird.

3.6 Prüfrechte

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen und die jeweilige Bewilligungsbehörde sind berechtigt, bei den Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern Prüfungen im Sinne des § 91 LHO durchzuführen.

4 Allgemeine Bestimmung

Die Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ist in der öffentlichen Kommunikation angemessen darzustellen.

Hierunter fallen zum Beispiel die Namensnennung in Publikationen und Pressemitteilungen.

5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2027 außer Kraft.

Schlagwörter: Heimat Tradition Heimatverbundenheit Begegnung Austausch regional

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/heimat-werkstatt-nrw.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 10.000.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 90 %, max. 10.000 EUR.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land (NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales; Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Bürgerschaftliches Engagement
Kultur, Medien und Sport
Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

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