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Heimat-Zeugnis
Wenn Sie als Kommune, private oder gemeinnützige Organisation Vorhaben umsetzen wollen, durch die lokale und regionale Geschichte der Öffentlichkeit nähergebracht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune und private oder gemeinnützige Organisation bei der Aufarbeitung und öffentlichen Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, von Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben, bei denen mit herausragenden Konzepten sowie mit bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend öffentlich erlebbar wird.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Das Volumen Ihres Projekts soll mindestens EUR 100.000 betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Gemeinde inszeniert historischen Stadtplatz neu
Eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen beantragt einen Zuschuss, um die regionale Geschichte eines historischen Platzes öffentlich erlebbar zu machen. Das Projektvolumen soll mindestens 100.000 Euro betragen, der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt.
Gemeinnütziger Verein bereitet lokale Traditionen auf
Ein gemeinnütziger Verein plant, mit einem herausragenden Konzept lokale Traditionen generationsübergreifend zu präsentieren. Dabei wird auch ein historisches Gebäude als Präsentationsort einbezogen und entsprechend inszeniert. Der Verein reicht seinen Antrag vor Vorhabenbeginn bei der Bezirksregierung ein, in deren Bezirk das Vorhaben stattfindet.
Kreis präsentiert regionale Besonderheiten im Museum
Ein Kreis in Nordrhein-Westfalen möchte lokale und regionale Besonderheiten mit einer innovativen Methode in einem Museum öffentlich zugänglich machen. Für das Vorhaben wird ein Zuschuss beantragt, wobei das Projektvolumen mindestens 100.000 Euro umfassen soll.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen und lokale oder regionale Geschichte, Traditionen oder lokale oder regionale Besonderheiten in herausragender Weise aufarbeiten und öffentlich präsentieren.
- Sie beziehen auch den Präsentationsort ein und inszenieren historische Gebäude, Museen, Plätze oder Orte entsprechend.
Antragsverfahren
Fördergrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand Februar 2023.
Rechtsgrundlage
Heimat-Zeugnis Nordrhein-Westfalen
[Stand Februar 2023]
1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
1.1 Zuwendungszweck
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten.
1.2 Rechtsgrundlagen
1.2.1 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen nach
1. den nachstehenden Regelungen,
2. den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden LHO, sowie
3. dem Runderlass „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden VV zur LHO.
1.2.2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Förderung von Vorhaben über das Heimat-Zeugnis
2.1 Gegenstand der Förderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, bei denen mit herausragenden Konzepten sowie mit bewährten oder innovativen Methoden lokale und regionale Geschichte generationsübergreifend öffentlich erlebbar wird.
Grundsätzlich förderfähig sind die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation von lokalen oder regionalen Traditionen oder die Sichtbarmachung sonstiger lokaler oder regionaler Besonderheiten, die den Vorbildcharakter des Projektes hinsichtlich seiner identitätsstiftenden Wirkung für den Ort hervorheben und mit Leben füllen.
Dies umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten, sofern dies mit einem herausragenden Konzept zur generationsübergreifenden öffentlichen Erlebbarmachung der lokalen und/oder regionalen Geschichte verbunden ist.
2.2 Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
2.3 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
2.3.1 Art der Förderung
Projektförderung
2.3.2 Finanzierungsart
Anteilsfinanzierung
2.3.3 Form der Förderung
Zweckgebundene Zuweisung oder Zweckgebundener Zuschuss
2.3.4 Bemessungsgrundlage
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben
1. grundsätzlich 100.000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben aufweist
2. im Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.
3 Verfahren
3.1 Antragsverfahren
Anträge sind im Online-Förderportal auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages zu stellen (https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login).
3.2 Bewilligungsverfahren
Bewilligungsbehörde ist die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung. Sie bewilligt eine Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen.
3.3 Auszahlung/Anforderung der Zuwendung
Die Anforderung der Zuwendung erfolgt online auf Basis des im Online-Portal bereitgestellten Online-Mittelabrufs.
3.4 Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist online auf Basis des im Online-Portal bereitgestellten Online-Verwendungsnachweises zu führen.
4 Allgemeine Bestimmung
Die Förderung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ist in der öffentlichen Kommunikation angemessen darzustellen. Hierunter fallen zum Beispiel die Namensnennung in Publikationen, Pressemitteilungen, Anbringen einer Beschilderung.
5 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Fördergrundsätze gelten ab der Bekanntgabe und ersetzen die „Fördergrundsätze “Heimat-Zeugnis? des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (- StabH 2000-1400 -)? vom 25. Juli 2018, die damit außer Kraft treten.
Schlagwörter: Heimat Heimatgeschichte Tradition Heimatverbundenheit
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/heimat-zeugnis-nrw.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Bürgerschaftliches Engagement
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.