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Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra)

Quellendatum: 12.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune und Öffentliche Einrichtung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 80 % höchstens 40.000 €.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur (Förderrichtlinien kommunale Straßeninfrastruktur? FöRi-kom-Stra)
vom: 13.05.2025
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Der Antrag ist auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Anträge können spätestens bis zum 31.05. des vorausgehenden Jahres eingereicht werden. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Straßenbau Verkehrsleitsysteme Bussonderfahrstreifen Radwege Gehwege

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/kommunaler-strassenbau.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss)

„Die Höhe der Fördersätze wird durch das zuständige Ministerium festgelegt und beträgt bei Anteilsfinanzierung höchstens 80 Prozent.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Höchstsatz 80 % bei Anteilsfinanzierung (Kommunalprogramm).
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land (NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

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