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Förderung für Projekte der kulturellen Zusammenarbeit beim Kultursekretariat NRW Gütersloh
Kulturakteure in den Mitgliedsstädten des Kultursekretariats NRW Gütersloh können finanzielle Unterstützung des Landes NRW für ihre Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, ambitionierte und innovative Vorhaben in allen Sparten zu ermöglichen, die kulturelle Zusammenarbeit zu stärken und das Kulturangebot vor Ort zu bereichern.
Quellendatum: 15.02.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Kultursekretariat NRW Gütersloh unterstützt im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen ambitionierte Kunst- und Kulturprojekte in seinen Mitgliedsstädten. Ziel ist es, die kommunale Kulturarbeit zu stärken und innovative Formate zu ermöglichen. Die Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen spezifischer Förderprogramme.
Gefördert wird ein breites Spektrum an kulturellen Vorhaben aus allen Sparten. Beispiele für geförderte Projektarten sind:
- Kulturpädagogische Projekte,
- Kunst im öffentlichen Raum,
- Experimentelle Projekte, die die Grenzen zwischen Theater, Musik, Tanz, Bildender Kunst und digitalen Medien ausloten,
- Unterstützung für die Durchführung von Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen und anderen kulturellen Veranstaltungen.
Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss. Andere in der öffentlichen Kulturförderung übliche Finanzierungsformen (beispielsweise Anteils- oder Vollfinanzierung) können je nach Programm ebenfalls zur Anwendung kommen. Dies muss den jeweiligen Programmausschreibungen entnommen werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Träger (beispielsweise Kommunen, eingetragene Vereine, Jugendzentren). (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Verein plant Kunstprojekt im öffentlichen Raum
Ein eingetragener Verein mit Sitz in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW Gütersloh beantragt eine Förderung für ein Projekt der Kunst im öffentlichen Raum. Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten wird eingebracht, und das Projekt beginnt erst nach Antragstellung. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der jeweiligen Programmausschreibung.
Kommune organisiert kulturpädagogisches Vorhaben
Eine Kommune, die Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW Gütersloh ist, stellt einen Antrag für ein kulturpädagogisches Projekt vor Ort. Sie erbringt einen Eigenanteil an den Gesamtkosten und wartet den Projektbeginn bis nach der Antragstellung ab, sofern kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wurde. In der Regel wird ein Zuschuss gewährt, je nach Programm sind auch andere Finanzierungsformen möglich.
Jugendzentrum plant experimentelles Bühnenformat
Ein Jugendzentrum mit Sitz in einer Mitgliedsstadt beantragt Fördermittel für ein experimentelles Projekt, das Theater, Musik und digitale Medien verbindet. Das Vorhaben wird in der Mitgliedsstadt durchgeführt, und ein Eigenanteil an den Gesamtkosten wird eingebracht. Die konkrete Finanzierungsform richtet sich nach der jeweiligen Programmausschreibung.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Für eine Förderung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Für Antragsteller:
- Der Antragsteller muss seinen Sitz in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariats NRW Gütersloh haben.
- Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Träger (beispielsweise Kommunen, eingetragene Vereine, Jugendzentren).
Für das Projekt:
- Das Projekt muss in einer Mitgliedsstadt durchgeführt werden.
- Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten muss erbracht werden.
- Das Projekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Ein Projektstart ist erst nach Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns (VZM) möglich.
Ablauf
Sie reichen für die Bewerbung im Rahmen eines Projektaufrufs in der Regel folgende Unterlagen ein:
- Eine Beschreibung des Vorhabens mit deutlichem Bezug zu den Förderkriterien des jeweiligen Programms.
- Eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten und der geplanten Finanzierung, einschließlich des erforderlichen Eigenanteils.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragsfristen sind programmabhängig und werden in den jeweiligen Ausschreibungen auf der Webseite des Kultursekretariats NRW Gütersloh veröffentlicht.
Unterlagen
Die Kosten für den Antragsteller bestehen aus dem zu erbringenden Eigenanteil. Dieser beträgt in der Regel:
- 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für nicht-kommunale Träger.
- 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für kommunale Träger.
Indirekte Kosten können durch die Mitgliederumlage entstehen, welche die jeweilige Kommune an das Kultursekretariat entrichtet, um den Förderzugang für lokale Akteure zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung des Kultursekretariats Gütersloh
vom: 09.04.1981
Weblink zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (PDF, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Kultursekretariat NRW Gütersloh kulturpädagogische Projekte Kunst im öffentlichen Raum Experimentelle Projekte Theater Musik Tanz Bildende Kunst kommunale Kulturarbeit
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/kulturelle-zusammenarbeit-guetersloh.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Keine Förderquote im Text.
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen: keine Quote im Text – Vollfinanzierung nur als mögliche Finanzierungsform je nach Programm genannt, keine Quote.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Kultursekretariat NRW Gütersloh
Kirchstraße 21
33330 Gütersloh
Tel. +49 5241 21184-0
Fax +49 5241 21184-21
kultursekretariat-nrw@guetersloh.de
www.kultursekretariat.de/
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