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Förderung Messe meets Mittelstand NRW

Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) auf Messen im Ausland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 05.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bei der Beteiligung an internationalen Messen im Ausland, um betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und Chancengleichheit herzustellen und zu sichern.

Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7.500 EUR pro Jahr.

Grundsätzlich können Sie mehrmals pro Jahr gefördert werden bis zur Erreichung der Höchstfördergrenze von 7.500 EUR pro Jahr. Auftritte auf Messen im gleichen Land können in bis zu 3 Jahren gefördert werden.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Messe, an der Sie teilnehmen möchten, ist im AUMA-Verzeichnis (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) gelistet.
  • Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens liegt unter 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR), bei Messebeteiligungen in EU- und EFTA-Ländern unter 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR.).
  • Das gemeinsame Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um eine Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen handelt.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertreter, Kammern, Verbände und Cluster sowie
  • die Teilnahme an Auslandmessen oder internationale Inlandsmessen, auf denen das Land oder der Bund bereits mit einem Firmengemeinschaftsstand vertreten ist.

Ablauf

Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH (siehe weiterfühende Links). Zusätzlich ist ein Ausdruck des Antrags im Original unterschrieben einzureichen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Messe meets Mittelstand NRW
vom: 22.10.2025
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblink zur Förderrrichtlinie

Schlagwörter: Messen Ausland Inland international Unternehmen Kleinbetrieb

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/messe-meets-mittelstand-nrw-neu-868010.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7.500 EUR pro Jahr.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ebene
Land (NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Außenwirtschaft; Messen und Ausstellungen
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Außenwirtschaft
Messen und Ausstellungen
Messen und Ausstellungen
Auslandsmessen; Inlandsmessen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

NRW.Global Business GmbH
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Tel. +49 211 130000-0
nrw@nrwglobalbusiness.com
www.nrwglobalbusiness.com/de/

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