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Förderung Messe meets Mittelstand NRW
Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) auf Messen im Ausland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 05.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bei der Beteiligung an internationalen Messen im Ausland, um betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und Chancengleichheit herzustellen und zu sichern.
Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7.500 EUR pro Jahr.
Grundsätzlich können Sie mehrmals pro Jahr gefördert werden bis zur Erreichung der Höchstfördergrenze von 7.500 EUR pro Jahr. Auftritte auf Messen im gleichen Land können in bis zu 3 Jahren gefördert werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Messe, an der Sie teilnehmen möchten, ist im AUMA-Verzeichnis (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) gelistet.
- Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens liegt unter 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR), bei Messebeteiligungen in EU- und EFTA-Ländern unter 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR.).
- Das gemeinsame Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um eine Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen handelt.
Nicht gefördert werden
- Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertreter, Kammern, Verbände und Cluster sowie
- die Teilnahme an Auslandmessen oder internationale Inlandsmessen, auf denen das Land oder der Bund bereits mit einem Firmengemeinschaftsstand vertreten ist.
Ablauf
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH (siehe weiterfühende Links). Zusätzlich ist ein Ausdruck des Antrags im Original unterschrieben einzureichen.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Messe meets Mittelstand NRW
vom: 22.10.2025
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Schlagwörter: Messen Ausland Inland international Unternehmen Kleinbetrieb
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/messe-meets-mittelstand-nrw-neu-868010.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7.500 EUR pro Jahr.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Außenwirtschaft; Messen und Ausstellungen
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Außenwirtschaft
- Messen und Ausstellungen
- Messen und Ausstellungen
- Auslandsmessen; Inlandsmessen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
NRW.Global Business GmbH
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Tel. +49 211 130000-0
nrw@nrwglobalbusiness.com
www.nrwglobalbusiness.com/de/
Weiterführende Links
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