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Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit
Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 14.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Im Programm MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit.
Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten:
- Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen),
- Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit),
- Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und dem Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt einheitlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 EUR.
Der Zuschuss muss mindestens 4.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Bei 20.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 10.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 15.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
IT-Sicherheitsanalyse für Kleinstunternehmen in Dortmund
Ein Kleinstunternehmen mit Sitz in Dortmund beantragt eine Förderung im Schwerpunkt A, um den IST-Zustand der digitalen Sicherheit durch ein externes IT-Dienstleistungsunternehmen analysieren zu lassen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro, wobei der Zuschuss mindestens 4.000 Euro betragen muss. Das beauftragte Unternehmen wird nach wettbewerblichen Gesichtspunkten ausgewählt und ist nicht mit dem antragstellenden Unternehmen identisch.
Schulungen zu digitaler Sicherheit für Mitarbeitende
Ein kleines Unternehmen in Köln plant im Schwerpunkt B Schulungen und Fortbildungen für seine Mitarbeitenden im Bereich digitale Sicherheit. Über die Bewilligungsstelle wird ein Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro, beantragt. Das Unternehmen muss den notwendigen Eigenanteil selbst aufbringen und wählt die Projektlaufzeit aus 3, 6, 9 oder 12 Monaten.
IT-Basisschutz durch Firewall-Lösung anschaffen
Ein mittleres Unternehmen in Aachen möchte im Schwerpunkt C eine Firewall-Lösung sowie Antiviren-Software erwerben und einbinden lassen, um den IT-Basisschutz zu verbessern. Gefördert werden kann ein Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 15.000 Euro. Software, für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat, ist von der Förderung ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen.
- Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen.
- Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann. Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.
- Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden.
- Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein.
Von der Förderung ausgeschlossen ist Software, für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat.
Ablauf
Das Verfahren ist zweistufig ausgelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und einen daran anschließenden Antrag auf Förderung nach erfolgreichem Durchlaufen des Losverfahrens. Folglich kann jedes antragsberechtigte Unternehmen sich nur einmal für das Losverfahren registrieren. Dies schließt verbundene Unternehmen beziehungsweise Partnerunternehmen mit ein.
Im Losverfahrenwerden werden die im Monat verfügbaren Förderkontingente unter allen registrierten Teilnehmenden vergeben, sofern die Zahl der Teilnehmenden die Höhe der verfügbaren Förderungen pro Monat übersteigt. Die Ziehung erfolgt monatlich. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit
vom: 10.012.2025
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Schlagwörter: Sicherheit digital Software Cybersicherheit IT-Sicherheit IT-Anwendung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/mid-digitale-sicherheit.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt einheitlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Beratung; Digitalisierung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Beratung und Schulung; Betriebliche Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel. +49 211 91741-0
info@nrwbank.de
www.nrwbank.de/
Weiterführende Links
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