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Förderung von forstlichen Dienstleistungen

Quellendatum: 09.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstlicher Dienstleistungen
vom: 28.10.2025
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Förderantrag ist vor Vertragsschluss beziehungsweise Zuschlagserteilung über das Online-Portal WaldWeb (siehe weiterführende Links) beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen einzureichen. Förderanträge und Änderungsanträge müssen bis zum 15.10.2026 vollständig vorliegen, damit eine Bearbeitung noch im Jahr 2026 erfolgen kann; andernfalls ist eine Bearbeitung erst im Jahr 2027 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Waldbewirtschaftung Forstwirtschaft Forsteinrichtungswerk Biodiversität

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/nachhaltige-waldbewirtschaftung-waldgenossenschaft.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Waldgenossenschaften 90 %.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land (NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Forstwirtschaft

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
Tel. +49 251 91797-0
Fax +49 251 91797-100
info@wald-und-holz.nrw.de
www.wald-und-holz.nrw.de/

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