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NRW.BANK.Gebäudesanierung
Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: – Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die NRW.BANK unterstützt Sie bei Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung des Umweltschutzes und beim barrierefreien Umbau Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Ihres Hauses.
Sie erhalten eine Förderung für folgende Maßnahmen:
- Verbesserung der Energieeffizienz,
- Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten und unmittelbar dadurch notwendige Maßnahmen,
- Modernisierung und Instandsetzung,
- Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz,
- Behebung baulicher Mängel,
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500, der Höchstbetrag bei EUR 150.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die NRW.BANK weitergeleitet.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Heizungserneuerung im selbstgenutzten Eigenheim
Eine Privatperson in Dortmund lässt in ihrem selbst genutzten Haus die Heizungsanlage erneuern und beantragt dafür über ihre Hausbank ein Darlehen der NRW.BANK. Die Förderung deckt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, höchstens 150.000 Euro. Die Entscheidung über den Antrag trifft die NRW.BANK.
Barrierereduzierung in der eigenen Wohnung
Ein Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung in Aachen möchte diese barrierereduziert umbauen und stellt vor Baubeginn einen Antrag bei einem Kreditinstitut seiner Wahl. Gefördert wird die Maßnahme als Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, mindestens 2.500 Euro. Für den Kauf des Gebäudes selbst gäbe es keine Förderung.
Hochwasserschutz auf dem eigenen Grundstück
Eine Privatperson in Köln plant Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf ihrem eigenen Grundstück und beantragt hierfür ein Darlehen über ihre Hausbank, die den Antrag an die NRW.BANK weiterleitet. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und in Nordrhein-Westfalen investiert wird. Umschuldungen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen,
- in Nordrhein-Westfalen investieren,
- die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der aktuellen Fassung berücksichtigen.
- Für den Kauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung und die Verbesserung der Außenanlagen erhalten Sie keine Förderung.
Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Merkblatt der NRW.BANK, Stand September 2023.
Rechtsgrundlage
Merkblatt
NRW.BANK.Gebäudesanierung
Zinsgünstige Darlehen für private Hauseigentümer/-innen
[Stand 9/2023]
Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie des barrierefreien Umbaus durch zinsgünstige Darlehen.
1. Antragsteller
Gefördert werden:
- Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen.
2. Verwendungszweck
Förderfähig sind Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden:
- Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel Fenster, Wärmedämmung,
- Erneuerung von Heizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.),
- Modernisierung und Instandsetzung mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch zu verringern, zum Beispiel Sanitärinstallation, Wasserversorgung,
- Barrierereduzierung und Maßnahmen zum Einbruchschutz, zum Beispiel Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt, Einbau von Nachrüstsystemen für Eingangstüren,
- Behebung baulicher Mängel, zum Beispiel im Hinblick auf Schadstoffsanierung,
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz, sofern sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden.
Im Rahmen der oben genannten Verwendungszwecke können auch Maßnahmen für den Einbruchschutz erfolgen.
Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige1 voraus.
Die Kosten für sämtliche Zusatzmaßnahmen können mit in die Förderung einbezogen werden, wenn sie im engen Zusammenhang mit einer der vorgenannten Maßnahmen stehen.
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten.
Nicht förderfähig sind der Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen sowie die Verbesserung der Außenanlagen.
Umschuldungen sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung.
3. Umfang der Förderung
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 2.500 EUR
Höchstbetrag: 150.000 EUR
Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme nicht übersteigen.
4. Darlehenskonditionen
Laufzeit:
Annuitätendarlehen:
- 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
Endfälliges Darlehen:
- 10, 15 oder 20 Jahre
Zinssatz:
Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest.
Die Zinssätze sind unter http://www.nrwbank.de/konditionen im Internet abrufbar. Der endgültige Zinssatz wird mit der Hausbank bei Zusage des Refinanzierungskredits vereinbart.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Die Abruffrist kann nicht verlängert werden.
Tilgung:
Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf des Tilgungsfreijahres und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Darlehensbetrags kann unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 EUR eingehalten wird.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision:
0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss.
5. Besicherung
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und der Hausbank vereinbart. Die Hausbank trägt das volle Obligo gegenüber der NRW.BANK.
6. Antrags-/Zusageverfahren
Der Antrag für das Darlehen der NRW.BANK ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuzuleiten.
Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Programm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann.
Die NRW.BANK sagt der Hausbank beziehungsweise dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens zu.
Die Hausbank hält die antragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung nach.
Bei einem Verzicht auf ein noch nicht abgerufenes Darlehen kann frühestens nach 6 Monaten erneut ein Darlehen aus dem bereits beantragten Programm für dasselbe Vorhaben gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.
Informationen erhalten Sie bei der
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Service-Center: +49 211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Internet: http://www.nrwbank.de/gebäudesanierung
1) gemäß § 15 Absatz 1, Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO)
Schlagwörter: Gebäudesanierung Klimaschutz EnEV Barrierefreiheit Energieeffizienz Hochwasserschutz
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/nrw-bank-gebaeudesanierung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- NRW.BANK
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
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Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Tel. +49 211 917 414-800
info@nrwbank.de
www.nrwbank.de/
Weiterführende Links
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