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Zuwendungen aus dem Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) im Programmbereich Emissionsarme Mobilität
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich Elektromobilität planen, mit denen im Verkehrssektor die Klimaschutzziele erreicht werden und die Lebensqualität in den Städten verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 12.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt unterstützt im Rahmen von progres.nrw den Ausbau der Elektromobilität.
Sie können eine Förderung erhalten für
- Umsetzungskonzepte Elektromobilität,
- kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur,
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,
- Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur,
- reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie
- Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien, und Analysen im Bereich der emissionsarmen Mobilität, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens sowie der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 EUR pro Jahr und Antragstellerin oder Antragsteller.
Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind grundsätzlich natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts … (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommune plant öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen beantragt einen Zuschuss für ein kommunales Konzept für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsformular bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle.
Wohnungseigentümergemeinschaft errichtet Ladepunkte in Garage
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Nordrhein-Westfalen plant Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in ihrem Garagen- und Stellplatzkomplex. Sie stellt den Antrag, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird, da eine Förderung nur bei rechtzeitiger Antragstellung möglich ist. Die Fördersumme beträgt maximal 500.000 EUR pro Jahr und Antragstellerin oder Antragsteller.
Einzelunternehmen schafft Batterieelektrofahrzeug an
Ein Einzelunternehmen in Nordrhein-Westfalen beantragt einen Zuschuss für ein reines Batterieelektrofahrzeug. Das Fahrzeug darf kein Eigenbau oder Prototyp mit weniger als 4 Exemplaren sein und es darf vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht angeschafft worden sein. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich
- natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften,
- natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen,
- Personengesellschaften,
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie kommunale Betriebe, soweit sie keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben.
Je nach Vorhaben können Beschränkungen bestehen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben müssen Sie in Nordrhein-Westfalen umsetzen.
- Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen haben.
- Bei Ihrem Vorhaben darf es sich weder um einen Eigenbau, einen Prototyp mit weniger als 4 Exemplaren, eine Reparatur oder eine Ersatzteilbeschaffung noch um ein gesetzlich vorgeschriebenes oder behördlich angeordnetes Vorhaben handeln.
- Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und
Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität)
vom: 24.01.2025
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Weblink zur Richtlinie
Schlagwörter: Elektromobilität Energiesparen Klimaschutz Emissionen Ladeinfrastruktur Elekrofahrzeug Lastenfahrräder
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/progres-nrw-rationell-energieverwendung-regen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Beratung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen; Umwelt- und Naturschutz
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Beratung und Schulung; Betriebliche und private Investitionen; Öffentliche Infrastruktur
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt
- Umwelt- und Naturschutz
- Betriebliche und private Investitionen; Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bezirksregierung Arnsberg
Postfach 10 25 45
44025 Dortmund
Tel. +49 211 837-1928
poststelle@bra.nrw.de
www.bra.nrw.de
Weiterführende Links
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