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Förderung der kommunalen Sportentwicklung im Rahmen des Landesprogramms „Sportplatz Kommune 2.0“
Wenn Sie ein kommunales Netzwerk und zielgruppenspezifischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Nordrhein-Westfalen planen, könnte diese Förderung für Sie in Frage kommen.
Quellendatum: 08.06.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Der Förderaufruf „Sportplatz Kommune 2.0“ steht Ihnen offen, wenn Sie Sportanbieterin oder Sportanbieter sind und Ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sportanbieterin oder Sportanbieter können gemeinnützige Sportvereine oder weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Zum Beispiel: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, Träger in der Ganztagsbetreuung, eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Selbstständige mit nachgewiesener sportfachlicher Qualifikation zur Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten.
Es sollen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für folgende Zielgruppen umgesetzt werden:
- Kinder im Elementarbereich,
- Kinder/Jugendliche im schulischen Bereich,
- Kinder/Jugendliche im außerschulischen Bereich,
- ältere Menschen oder
- vulnerable Gruppen.
Dieses Programm hat folgende Förderschwerpunkte:
- Grundsätzlich: Aufbau eines regionalen Netzwerkes, das die Zusammenarbeit relevanter Akteure im Sport in der Kommunalverwaltung und sozialen Einrichtungen stärkt sowie
- Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für die oben genannten Zielgruppen, um niedrigschwellige Zugänge zu Sport und Bewegung adressatengerecht zu gestalten oder
- Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit integrativem und inklusivem Charakter, um allen Zielgruppen den Zugang zu Sport und Bewegung zu ermöglichen oder
- Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit gezielter Ansprache von Menschen mit Einsamkeitserleben, um einsamkeitsreduzierend oder -vorbeugend zu wirken oder
- Förderung von Schwimmangeboten, einschließlich Ausbildung und Einsatz von Trainerinnen und Trainern sowie Schwimmassistenzen.
Geforderte Angebotsmerkmale sind:
- ohne (Sportvereins-) Mitgliedschaft zugänglich,
- kostenfrei oder -günstig,
- wohnortnah (in Bezug auf die Zielgruppe),
- barrierearme oder -frei erreichbare Bewegungsräume,
- regelmäßig (möglichst wöchentlich) stattfindende Angebote während des Projektzeitraums,
- nachhaltig (Angebote, die auch nach Ende der Förderung fortgeführt werden können).
Denkbare Sport- und Bewegungsräume sind:
- Sportstätte,
- Kindergarten, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege,
- Schule,
- öffentlicher Raum,
- Schwimmbad,
- Kinder- und Jugendzentrum,
- Seniorenzentrum und -hilfeeinrichtung, Alten- und Pflegeheim,
- virtuelle Sport- und Bewegungsräume (digitale Angebotsformate).
Die Förderhöhe liegt zwischen 5.000 EUR und 15.000 EUR pro Kalenderjahr. Die Förderquote liegt bei bis zu 100 % der beantragten förderfähigen Ausgaben. Die Förderung kann für die Schaffung von zielgruppenspezifischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und vulnerable Gruppen sowie für den Aufbau, die Absicherung oder die Verstetigung des örtlichen Netzwerks eingesetzt werden.
Bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Neubau, Sanierung, Modernisierung von Sporthallen, -plätzen und -räumen) können nicht gefördert werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Konkreter Anwendungsfall
80–100 % FörderungSportverein in Gelsenkirchen startet Bewegungsangebot für ältere Menschen
Antragsteller: Ein gemeinnütziger Sportverein mit Sitz in Gelsenkirchen beantragt die Förderung.
Ausgangslage: Im Stadtteil leben viele ältere Menschen, die kaum Zugang zu Bewegungsangeboten haben und sich oft einsam fühlen. Eine Vereinsmitgliedschaft ist für viele eine Hürde.
Vorhaben: Der Verein bietet im örtlichen Seniorenzentrum ein regelmäßiges, möglichst wöchentliches Bewegungsangebot an, das ohne Mitgliedschaft und kostenfrei zugänglich ist. Es spricht gezielt Menschen mit Einsamkeitserleben an. Gemeinsam mit der Kommune baut der Verein ein Netzwerk für die kommunale Sportentwicklung auf, damit das Angebot nach der Förderung fortgeführt werden kann.
Förderung: Gefördert werden zielgruppenspezifische Bewegungsangebote und der Aufbau des örtlichen Netzwerks als Zuschuss von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 10.000 Euro kann der Verein bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Förderhöhe liegt laut Programm zwischen 5.000 EUR und 15.000 EUR pro Kalenderjahr; die Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag.
Eigenanteil: Bauliche Maßnahmen wie Neubau, Sanierung oder Modernisierung von Sporthallen, -plätzen und -räumen werden nicht gefördert und müssten selbst getragen werden.
Was ein Betrieb davon hat: Selbstständige mit sportfachlicher Qualifikation oder örtliche Gesundheitsanbieter können als Partner im Netzwerk mitwirken oder Angebote mitgestalten. Selbstständige können unter den genannten Voraussetzungen auch selbst antragsberechtigt sein.
Weg zum Antrag:
- Zustimmung der Kommune zur Durchführung des Projektes einholen
- Gemeinsam mit der Kommune den Aufbau des Netzwerks planen
- Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
- Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall
Beispielszenarien
Sportverein baut kommunales Netzwerk auf
Ein eingetragener Sportverein in Bielefeld plant mit Zustimmung der Kommune den Aufbau eines regionalen Netzwerks für Sportentwicklung. Gefördert werden bis zu 100 % der beantragten förderfähigen Ausgaben, die Förderhöhe liegt zwischen 5.000 EUR und 15.000 EUR pro Kalenderjahr. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Träger der Jugendhilfe schafft Bewegungsangebote
Ein Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe in Dortmund möchte niedrigschwellige, wohnortnahe Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Bereich einrichten. Die Angebote sollen kostenfrei oder -günstig und ohne Vereinsmitgliedschaft zugänglich sein und regelmäßig stattfinden. Bauliche Maßnahmen wie die Sanierung von Sportstätten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Selbstständige Trainerin fördert Schwimmangebote
Eine Selbstständige mit sportfachlicher Qualifikation in Köln beantragt gemeinsam mit der Kommune ein Schwimmangebot inklusive Ausbildung und Einsatz von Schwimmassistenzen. Die Förderquote liegt bei bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, die Förderhöhe bewegt sich zwischen 5.000 EUR und 15.000 EUR pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist die Zustimmung der Kommune sowie der gemeinsame Aufbau eines örtlichen Netzwerks.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie die Zustimmung der Kommune zur Durchführung des Projektes einholen und mit der Kommune gemeinsam ein Netzwerk für die kommunale Sportentwicklung aufbauen.
Ablauf
Die Antragsstellung ist nur in digitaler Form über das vorgegebene Formular möglich (siehe weiterführende Links).
Hinweise zum Verfahren
Antragsphase: 01.04.2026 bis 31.05.2026
Umsetzungsphase: 01.07.2026 bis 31.12.2027
Rechtsgrundlage
Förderaufruf der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen für das Landesprogramm „Sportplatz Kommune 2.0“ zur Förderung der kommunalen Sportentwicklung
Schlagwörter: Kommunale Sportentwicklung Netzwerkbildung Sportangebote Bewegungsangebote Bewegungs- Spiel- und Sportangebote
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/sportplatz-kommune-2-0.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Förderquote liegt bei bis zu 100 % der beantragten förderfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 100 %, 5.000–15.000 EUR pro Jahr.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Sport und Sportstätten
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Straße 25
47055 Duisburg
Tel. +49 203 7381-0
info@lsb-nrw.de
www.lsb.nrw/
Weiterführende Links
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