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Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 17.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen, mit denen inklusive Prozesse gefördert werden.
Die Förderung erhalten Sie für
- Veranstaltungen,
- Publikationen,
- Ausstellungen,
- Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Fortbildungen,
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 2.000 EUR je Maßnahme.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres über das Online-Förderportal ein, welches Sie über die Informationsseite des Inklusionsschecks erreichen (siehe weiterführende Links). Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der Maßnahme und eine Aufstellung der berechneten förderfähigen Ausgaben enthalten.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Verein veranstaltet inklusives Sommerfest
Ein Verein in Dortmund plant ein Sommerfest, das Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenbringt. Er beantragt einen Zuschuss von bis zu 2.000 EUR für die Sachausgaben der Veranstaltung. Das Vorhaben wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und bis zum Jahresende abgeschlossen.
Privatperson erstellt barrierefreie Publikation
Eine Privatperson in Köln erarbeitet eine Publikation zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Für die dabei entstehenden Sachausgaben stellt sie einen Antrag auf einen Zuschuss von bis zu 2.000 EUR. Eine andere öffentliche Förderung nimmt sie für dieses Vorhaben nicht in Anspruch.
Einrichtung schafft digitale Barrierefreiheit
Eine öffentliche Einrichtung in Münster plant eine Maßnahme zur Herstellung von Barrierefreiheit im Kontext der Digitalisierung. Die Sachausgaben dafür sollen mit einem Zuschuss von bis zu 2.000 EUR unterstützt werden. Der Antrag wird bis zum 1. Oktober über das Online-Förderportal eingereicht.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen durchführen und es bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen haben.
- Bei Ihren Aufwendungen muss es sich um Sachausgaben handeln, die durch die beantragten Maßnahmen verursacht werden.
- Sie dürfen keine andere öffentliche Förderung in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“
vom: 01.04.2020
Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – V B 1 – 6319 ?
MBl. NRW. 2020 S. 183, geändert durch Runderlass vom 6. Dezember 2024 (MBl. NRW- 2024 S. 1268)
Schlagwörter: Inklusion Behinderte Teilhabe Inklusionsscheck NRW
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/umsetzung-des-foerderprogramms-inklusionsscheck.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Menschen mit Behinderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel. +49 211 475-0
poststelle@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.