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Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)

Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Quellendatum: 17.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie können eine Förderung für Vorhaben erhalten, die das Mobilitätssystem effizienter gestalten oder die Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Das Land unterstützt Sie dabei, Mobilitätsangebote nutzerfreundlicher zu machen und Infrastrukturen besser auszulasten.

Sie können die Förderung für folgende Bereiche beantragen:

  • Erstellung oder Erweiterung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne.
  • Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssystems, wie beispielsweise Sensorik oder Applikationen.
  • Errichtung und Erweiterung von Mobilstationen.
  • Maßnahmen des betrieblichen, schulischen und sonstigen Mobilitätsmanagements.
  • Einführung von stationsbasierten Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten.
  • Machbarkeitsstudien, Softwarelösungen und anbieterübergreifende Ladebereiche für eine nachhaltige urbane Logistik.

Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Diese beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Zweirad-Sharing-Dienste sinkt der Fördersatz nach dem ersten Jahr ab. Für die einzelnen Vorhaben gelten jeweils festgelegte Höchstbeträge.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Stadt im Sauerland errichtet Mobilstation am Bahnhof

Antragsteller: Eine kleinere Stadt im Sauerland in Nordrhein-Westfalen stellt den Antrag.

Ausgangslage: Am Bahnhof der Stadt fehlen Möglichkeiten, bequem zwischen Bahn, Bus, Rad und Auto zu wechseln. Viele Pendelnde fahren deshalb die ganze Strecke mit dem eigenen Auto.

Vorhaben: Die Stadt errichtet am Bahnhof eine Mobilstation, an der verschiedene Verkehrsmittel gebündelt werden. Dazu gehört ein Stellplatz für ein stationsbasiertes Carsharing-Angebot. Im Antrag legt die Stadt dar, wie das Vorhaben das Mobilitätssystem vor Ort verbessert.

Förderung: Gefördert werden kann die Errichtung der Mobilstation als Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 100.000 Euro kann die Stadt bis zu 80.000 Euro erhalten. Für die einzelnen Vorhaben gelten festgelegte Höchstbeträge. Die Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag.

Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt die Stadt 20.000 Euro selbst. Nicht gefördert wird ein Vorhaben, das bereits nach anderen Richtlinien förderfähig ist, etwa nach den Förderrichtlinien Nahmobilität oder kommunaler Straßenbau.

Was ein Betrieb davon hat: Betriebe in Bahnhofsnähe profitieren mittelbar, weil ihre Beschäftigten leichter mit Bahn, Rad oder Carsharing zur Arbeit kommen. Ein Carsharing-Anbieter kann die Station als Standort nutzen.

Weg zum Antrag:

  1. Voraussetzungen für bauliche Anlagen prüfen: uneingeschränktes Baurecht, gesicherter Grunderwerb, Einhaltung der Regeln der Technik
  2. Im Antrag darlegen, dass die Mobilstation das Mobilitätssystem verbessert
  3. Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Kreis erstellt nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan

Ein Kreis in Nordrhein-Westfalen beantragt Mittel zur Erweiterung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans. Im Antrag legt er dar, dass das Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert. Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei für das einzelne Vorhaben jeweils festgelegte Höchstbeträge gelten.

Gemeinde errichtet neue Mobilstation

Eine Gemeinde beantragt eine Förderung für die Errichtung einer Mobilstation. Da es sich um eine bauliche Anlage handelt, weist sie ein uneingeschränktes Baurecht sowie den gesicherten Grunderwerb nach. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt durch einen für das Vorhaben festgelegten Höchstbetrag.

Unternehmen führt betriebliches Mobilitätsmanagement ein

Ein privates Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beantragt eine Förderung für Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Da es sich um betriebliches Mobilitätsmanagement eines privaten Unternehmens handelt, informiert es vorab das Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW statt des Zukunftsnetzes Mobilität NRW. Die Förderung wird als Anteilfinanzierung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie legen im Antrag dar, dass Ihr Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert oder die Verkehrssicherheit erhöht.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie halten beim Bau die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie verfügen über ein uneingeschränktes Baurecht.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie haben den erforderlichen Grunderwerb gesichert.
  • Bei Digitalisierungsmaßnahmen: Sie legen eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor.
  • Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements: Sie weisen nach, dass Sie das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert haben.
  • Bei betrieblichem Mobilitätsmanagement privater Unternehmen: Sie informieren stattdessen das Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben bereits nach anderen Richtlinien förderfähig ist. Dazu zählen zum Beispiel die Förderrichtlinien Nahmobilität und die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen.

Antragsverfahren

Richtlinie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 2025, Ministerialblatt (MB.NRW 2025 Nr. 43)

Hinweise zum Verfahren

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM)
Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (NRW)
Ministerialblatt (MB.NRW 2025 Nr. 43)
vom 01.07.2025

Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Schlagwörter: Mobilität Mobilitätsmanagement Lärmreduzierung Paketstation Lieferstation Straßenverkehr städtisch Emissionsreduzierung Verkehrssicherheit Carsharing

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/vernetzte-mobilitaet-und-mobilitaetsmanagement.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 80 % (Zuschuss)

„Diese beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 80 % Anteilfinanzierung, bei Zweirad-Sharing ab dem 2. Jahr sinkend.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land (NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Digitalisierung; Infrastruktur; Mobilität; Smart Cities und Regionen
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

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