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Wiederaufbau nach Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)
Wenn Ihnen Schäden durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in bestimmten Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Aufbauhilfen erhalten.
Quellendatum: 07.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie beim Wiederaufbau von Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind.
Sie erhalten die Aufbauhilfe für die Beseitigung von Schäden
- an Vermögenswerten von Unternehmen (Betriebsgelände, Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen, Lagerbeständen) und von Privatpersonen (Gebäude, Garagen, Stellplätze, Hausrat),
- an land-, forst- und ähnlich genutzten oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen,
- an städtebaulicher, sozialer und verkehrlicher Infrastruktur,
- an wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen sowie
- an Kultureinrichtungen und Archiven.
Außerdem erhalten Sie die Aufbauhilfe für Einkommenseinbußen aufgrund einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. In besonderen Schadensfällen kann die Aufbauhilfe bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Für Schäden am Hausrat beträgt die Aufbauhilfe pauschal
- bei Ein-Personen-Haushalten 13.000 EUR,
- bei Mehr-Personen-Haushalten (dazu zählen auch Wohngemeinschaften)
- für die erste Person 13.000 EUR,
- für die zweite Person 8.500 EUR,
- für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 EUR.
Für Schäden am Vereinsinventar beträgt die Aufbauhilfe pauschal 15.000 EUR.
Berücksichtigt werden Schäden ab 5.000 EUR (das gilt nicht bei Schäden am eigenen Hausrat), bei nichtkommunalen Trägern ab 2.000 EUR.
Sie können bereits vor der Antragstellung, frühestens am 01.07.2021, mit der Beseitigung Ihrer Schäden begonnen haben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich insbesondere Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige, Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Je nach Fall liegt die Quote niedriger (Spanne ab 80 %).
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich insbesondere Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige, Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Betriebe der Fischerei und Aquakultur, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände.
Die Förderung ist insbesondere an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Schäden und Einkommenseinbußen müssen in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 stehen.
- Die entstandenen Schäden und die für deren Beseitigung notwendigen Kosten müssen nach Maßgabe des jeweiligen Förderbereichs nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Je nach Förderbereich und Schadenshöhe kann hierfür ein Schadensgutachten erforderlich sein.
- Für Maßnahmen an öffentlicher Infrastruktur sind grundsätzlich Wiederaufbaupläne beziehungsweise Projektdatenblätter nach Maßgabe der Förderrichtlinie vorzulegen.
- Beim Wiederaufbau sind die Vorgaben zur Vermeidung beziehungsweise Verringerung künftiger Hochwasserschäden zu beachten.
Sie bekommen insbesondere keine Förderung
- bei Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten entstanden sind,
- für Schäden, die in der Regel durch zumutbare Eigenleistung beseitigt werden können,
- bei Wertminderungen am Privatvermögen, Verdienstausfall aus abhängiger Beschäftigung und anderen mittelbaren Schäden,
- grundsätzlich für Schäden an und in Gärten von privat genutzten Wohngebäuden.
Sie bekommen keine Förderung für Schäden an Gebäuden, die
- zum Zeitpunkt des Schadenseintritts ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet worden sind und deren Errichtung auch nicht genehmigungsfähig war,
- zum Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht nutzbar waren; ausgenommen sind Gebäude, die sich bei Schadenseintritt noch im Bau oder in der Wiederherstellung befanden,
- bei Schadenseintritt zum Rückbau vorgesehen waren.
Eine Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen,
- wenn vor Hochwassereintritt eine Insolvenz vorlag; ausgenommen sind insbesondere Fälle einer Sanierung in Eigenverwaltung, eines Schutzschirmverfahrens oder eines bestätigten Insolvenzplans,
- wenn der betroffene Geschäftsbetrieb nach der Bewilligung nicht oder nicht in Nordrhein-Westfalen wiederaufgenommen wird.
Für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe und Unternehmen der Fischerei und Aquakultur gelten darüber hinaus besondere Ausschlussgründe. Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen,
- wenn die direkte Kapitalbeteiligung durch Körperschaften des öffentlichen Rechts an dem Unternehmen mehr als 25 % beträgt,
- wenn es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der maßgeblichen beihilferechtlichen Vorschriften handelt, es sei denn, die Schwierigkeiten sind nachweislich auf das Schadensereignis zurückzuführen,
- wenn einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet wurde.
Weitere Ausschlusstatbestände ergeben sich abhängig vom jeweiligen Förderbereich aus der Förderrichtlinie.
Ablauf
Reichen Sie bitte Ihren Antrag wie folgt ein:
- als Privatperson und als Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie für Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen über das Online-Förderportal
- als Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige und Betreiber von Infrastruktur nach Beratung durch die zuständige Kammer beziehungsweise berufsständische Körperschaft bei der NRW.BANK
- für Aufbauhilfen in der Landwirtschaft, für ähnliche Betriebe sowie für Fischerei und Aquakultur bei dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- für Aufbauhilfen in der Forstwirtschaft beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Hinweise zum Verfahren
Antragsfrist: 30.06.2026 für alle Förderbereiche.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)
vom: 10.09.2021
zuletzt geändert am: 27.05.2025
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Schlagwörter: Notlage Hochwasser Starkregen Juli 2021 Soforthilfe Aufbau Unwetter Flut Katastrophe Aufbauhilfe Möbel Wohnungseinrichtung zerstört
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/wiederaufbau-hochwasser-juli2021.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 80 %
„In besonderen Schadensfällen kann die Aufbauhilfe bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Regelfall bis 80 % (Billigkeitsleistung), bis 100 % in Härtefällen sowie für Infrastrukturbetreiber und öffentliche Träger.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Mobilität; Regionalförderung; Städtebau und Stadterneuerung; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Infrastruktur
- Kultur; Ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Verkehr
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Fischwirtschaft; Forstwirtschaft
- Regionalförderung
- Gewerbliche Wirtschaft; Öffentliche Infrastruktur
- Städtebau und Stadterneuerung
- Sanierung und Entwicklung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Tel. +49 211 46844994
poststelle@mhkbd.nrw.de
www.mhkbd.nrw/
Weiterführende Links
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