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Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Quellendatum: 12.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur bei regionalem Entwicklungskonzept) laut Quelle, geprüft
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 90 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur bei regionalem Entwicklungskonzept); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW – in Nordrhein-Westfalen (Richtlinie GRW-Infrastruktur NRW)
vom: 14.04.2026
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Schlagwörter: smart rsmarte Regionen smarte Stadt Infrastrukturförderung Regionalförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/wirtschaftsfoerderung-infrastruktur-tourismus-nrw.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur bei regionalem Entwicklungskonzept
„normalerweise 60 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Regelfall 60 %, bis 90 % nur bei Einbindung in regionale Entwicklungsstrategie plus Zusatzkriterium; unklar, ob als Bonus (dann ohne Einschränkung) zu werten.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Bei der Prüfung blieb ein Zweifel offen (siehe Notiz); deshalb ohne Abzeichen.
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
- Ebene
- Land (NRW)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Nordrhein-Westfalen
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Forschungseinrichtung; Hochschule; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Infrastruktur; Mobilität; Regionalförderung; Smart Cities und Regionen
- Branche
- Dienstleistungen; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- GRW-Fördergebiet
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung; Energie und Umwelt; Forschung und Innovation; Information und Kommunikation; Tourismus; Verkehr
- Regionalförderung
- Gewerbliche Wirtschaft; Öffentliche Infrastruktur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40221 Düsseldorf
Tel. 0211 61772447
birgitt.kocks@mwide.nrw.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.