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Förderung von Wohnviertel im Wandel

Wenn Sie als Kommune Wohnviertel, die von Entwicklungshemmnissen unterschiedlicher Art betroffen sind, durch Investitionen aufwerten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 09.02.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderen ökonomischen, sozialen, demografischen, städtebaulichen und ökologischen Herausforderungen. Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben in den Bereichen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“.

Sie erhalten die Förderung für investive Baumaßnahmen, vor allem die

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken,
  • generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün) sowie
  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder). 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte formlos Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Anlagen und inklusive integriertem Handlungskonzept bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Beachten Sie dabei bitte die Einreichungsfristen. Erhalten Sie eine Förderempfehlung, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal einreichen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Gelsenkirchen wertet Stadtteilplatz klimafreundlich mit Grünflächen auf

Antragsteller: Die Stadt Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen stellt als Kommune den Antrag.

Ausgangslage: Ein Stadtteil hat wenig Grün, viele versiegelte Flächen und einen hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen. Der zentrale Platz heizt sich im Sommer stark auf und wird kaum genutzt.

Vorhaben: Die Stadt entsiegelt den Platz, pflanzt Bäume und Begleitgrün und legt eine generationengerechte Spiel- und Aufenthaltsfläche an. Die Maßnahme ist Teil eines vom Rat beschlossenen integrierten Handlungskonzepts für das abgegrenzte Gebiet. Mit dem Bau wurde noch nicht begonnen, nur die Vorplanung liegt vor.

Förderung: Gefördert werden investive Baumaßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Raumes und zur klimafreundlichen Aufwertung von Grün- und Freiflächen. Der Zuschuss kann bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann die Stadt bis zu 225.000 Euro erhalten; einen Höchstbetrag nennt der Programmtext nicht. Die Bezirksregierung und die Bewilligungsstelle entscheiden.

Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt die Stadt 25.000 Euro selbst und muss nachweisen, dass sie über die notwendigen Mittel verfügt. Bereits begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen, Vorplanungen und Marktanalysen ausgenommen.

Was ein Betrieb davon hat: Örtliche Garten- und Landschaftsbaubetriebe oder Bauunternehmen können als Auftragnehmer der Stadt an der Umsetzung beteiligt sein. Geschäfte am Platz können von einem belebteren, attraktiveren Umfeld profitieren.

Weg zum Antrag:

  1. Integriertes Handlungskonzept vom Rat beschließen lassen und Gebiet über einen stadtweiten Indikatorenvergleich auswählen
  2. Formlose Bewerbung mit Anlagen und Handlungskonzept bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen und Einreichungsfristen beachten
  3. Nach einer Förderempfehlung den Antrag über das EFRE-Online-Portal stellen
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Kommune wertet Brachfläche zu Grünanlage auf

Eine Kommune in Nordrhein-Westfalen beantragt Mittel, um eine Brachfläche in einem benachteiligten Stadtteil zu einer öffentlichen Parkanlage zu entwickeln. Grundlage ist ein vom Rat beschlossenes integriertes Handlungskonzept für das abgegrenzte Gebiet. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Entscheidung trifft die zuständige Bezirksregierung nach Prüfung der Bewerbung.

Stadt modernisiert Stadtteilbibliothek als Begegnungsort

Eine Stadt reicht bei der zuständigen Bezirksregierung formlos eine Bewerbung samt integriertem Handlungskonzept ein, um eine Stadtteilbibliothek zur Begegnungs- und Bildungseinrichtung zu modernisieren. Nach einer Förderempfehlung kann der eigentliche Antrag über das EFRE-Online-Portal gestellt werden. Der Zuschuss deckt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Gemeinde entsiegelt Schulhof für Klimaanpassung

Eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen plant die Entsiegelung eines öffentlich zugänglichen Schulhofs zur klimafreundlichen Aufwertung des Wohnumfelds. Das Vorhaben ist Teil eines vom Rat beschlossenen Handlungskonzepts für ein abgegrenztes Gebiet mit besonderen ökologischen Herausforderungen. Über die Förderhöhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben entscheidet die zuständige Bezirksregierung.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
    • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
    • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen,
    • Teil von ganzheitlichen integrierten Handlungs- beziehungsweise Entwicklungskonzepten sein, die vom Rat Ihrer Kommune beschlossen worden sind und die sich auf abgegrenzte Gebiete innerhalb Ihrer Kommune beziehen.
  • Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Selbstverwaltungsaufgaben gewährleisten.
  • Sie müssen die gebietsbezogene Gesamtmaßnahme anhand eines stadtweiten Vergleichs von Indikatoren auswählen, die geeignet sind, die spezifischen Problemlagen des Gebiets zu beschreiben; Indikatoren können unter anderem schlechte Umweltbedingungen, ein unterdurchschnittlicher Anteil an Grün- und Freiflächen oder ein überdurchschnittlicher Anteil von Kindern und Jugendlichen sein.
  • Kommen bei Ihrem Vorhaben Mittel aus der Städtebauförderung zum Einsatz, muss es sich bei dem Vorhaben um eine gebietsbezogene Gesamtmaßnahme handeln, die in das Städtebauprogramm aufgenommen worden ist.

Antragsverfahren

Bekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Stand 2. November 2022.

Hinweise zum Verfahren

Die Einreichungsfristen für diese Fördermaßnahme sind abgelaufen. Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Rechtsgrundlage

Förderbekanntmachung „Wohnviertel im Wandel“
Stand: 28.05.2024
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblink zur Förderbekanntmachung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Quartier Stadtentwicklung Lebensqualität Demografie Nachbarschaft Grünfläche Nachhaltigkeit

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/wohnviertel-im-wandel.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Kommunalprogramm bis 90 %.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ebene
Land (NRW)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte
Kommune
Förderbereich
Infrastruktur; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Energie und Umwelt; Gesundheit und Soziales; Städtebau und Stadterneuerung
Städtebau und Stadterneuerung
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren; Soziale Stadt
Umwelt- und Naturschutz
Öffentliche Infrastruktur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
www.im.nrw/ministerium/behoerden-einrichtungen

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