Programme · Land · Niedersachsen

Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen

Die Förderung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der ELER-Förderung umfasst eine gesamtbetriebliche Förderung (ökologischer Landbau) und weitere 23 Fördermaßnahmen für Acker- und Dauergrünlandflächen, welche insbesondere Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt leisten.

Quellendatum: 14.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
  • Fördergebiet: Bremen, Hamburg und Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Betrieb stellt auf ökologischen Landbau um

Ein landwirtschaftlicher Betrieb in Niedersachsen beantragt die gesamtbetriebliche Förderung für ökologischen Landbau. Damit sollen Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen geleistet werden. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Ackerflächen naturschutzgerecht bewirtschaften

Ein Landwirt in der Region Bremen nutzt eine der Fördermaßnahmen für Ackerflächen, um seine Bewirtschaftung nachhaltiger und umweltgerechter auszurichten. Ziel ist unter anderem die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der gewählten Maßnahme.

Dauergrünland klimafreundlich pflegen

Ein Betrieb mit Dauergrünlandflächen in Hamburg beantragt eine der Fördermaßnahmen, die auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet ist. Die Maßnahme ist Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen der ELER-Förderung. Die Bewilligung liegt bei der zuständigen Stelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
vom: 28.08.2023 (Nds. MBl. S. 806)
zuletzt geändert am: 21.04.2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 264)

Weblink zur Förderrichtlinie

Schlagwörter: Landwirtschaft Umweltschutz Umwelt Bauer Produktion Naturschutz Landbewirtschaftung Moorschutz Klimaschutz Ackerfläche Blühstreifen

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/agrarumweltmassnahmen-866360.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bremen; Niedersachsen; Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Branche
Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Besondere Formen der Landbewirtschaftung
Umwelt- und Naturschutz
Naturschutz und Landschaftspflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Wunstorfer Straße 9
30453 Hannover
Tel. +49 511 3665-0
Fax +49 511 3665-1505
info@lwk-niedersachsen.de
www.lwk-niedersachsen.de/

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