Programme · Land · Niedersachsen
Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen
Die Förderung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der ELER-Förderung umfasst eine gesamtbetriebliche Förderung (ökologischer Landbau) und weitere 23 Fördermaßnahmen für Acker- und Dauergrünlandflächen, welche insbesondere Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt leisten.
Quellendatum: 14.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
- Fördergebiet: Bremen, Hamburg und Niedersachsen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Betrieb stellt auf ökologischen Landbau um
Ein landwirtschaftlicher Betrieb in Niedersachsen beantragt die gesamtbetriebliche Förderung für ökologischen Landbau. Damit sollen Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen geleistet werden. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Ackerflächen naturschutzgerecht bewirtschaften
Ein Landwirt in der Region Bremen nutzt eine der Fördermaßnahmen für Ackerflächen, um seine Bewirtschaftung nachhaltiger und umweltgerechter auszurichten. Ziel ist unter anderem die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der gewählten Maßnahme.
Dauergrünland klimafreundlich pflegen
Ein Betrieb mit Dauergrünlandflächen in Hamburg beantragt eine der Fördermaßnahmen, die auf Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel ausgerichtet ist. Die Maßnahme ist Teil der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen der ELER-Förderung. Die Bewilligung liegt bei der zuständigen Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
vom: 28.08.2023 (Nds. MBl. S. 806)
zuletzt geändert am: 21.04.2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 264)
Schlagwörter: Landwirtschaft Umweltschutz Umwelt Bauer Produktion Naturschutz Landbewirtschaftung Moorschutz Klimaschutz Ackerfläche Blühstreifen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/agrarumweltmassnahmen-866360.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Ebene
- Land (Niedersachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bremen; Niedersachsen; Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Branche
- Land-, Forst- und Fischwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Besondere Formen der Landbewirtschaftung
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Wunstorfer Straße 9
30453 Hannover
Tel. +49 511 3665-0
Fax +49 511 3665-1505
info@lwk-niedersachsen.de
www.lwk-niedersachsen.de/
Weiterführende Links
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