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Förderung der Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwer erkrankter junger Menschen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 08.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur flächendeckenden Versorgung und Betreuung von schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr beitragen.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener,
- Maßnahmen zur Förderung oder Erhaltung der Fähigkeit der Familienangehörigen zur häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege,
- Maßnahmen in Einrichtungen und bei ambulanten Anbietern sowie Modellprojekte von innovativem Inhalt zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen,
- die Vernetzung von Angeboten, die einen nachhaltigen Bestand anstreben und erwarten lassen,
- eine qualifizierte Fortbildung von Krankenpflege- und Pflegekräften sowie von Angehörigen der Zielgruppe,
- bauliche und investive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei Personalausgaben bis zu 80 % und im Falle von wissenschaftlichen Begleitungen bis zu 100 %,
- bei Sachausgaben bis zu 100 % für Honorare und bis zu 80 % bei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige
der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen. (Satz aus dem Programmtext)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Niedersachsen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Je nach Fall liegt die Quote niedriger (Spanne ab 80 %).
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um die Versorgung und Betreuung von Personen bis zum Alter von 20 Jahren handeln, die
- eine schwerwiegende, auch chronische Erkrankung oder eine schwere körperliche, geistige oder seelische Behinderung aufweisen und
- hierdurch pflegebedürftig sind, rund um die Uhr Betreuung benötigen, eine eingeschränkte Lebenserwartung haben oder unmittelbar vom Tod bedroht sind.
- Ihr Vorhaben muss dazu dienen, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, oder die interdisziplinäre Zusammenarbeit in institutionalisierter Form verbessern.
- Sie müssen fachlich geeignete Kräfte einsetzen.
- Sie müssen vorrangig andere Leistungen von Bund, Land, Kommunen sowie Leistungen der Sozialversicherungsträger ausschöpfen.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener
vom: 01.07.2025
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Schlagwörter: Gesundheitsversorgung Betreuung Krankheit Behinderung Pflege Jugendliche Kinder chronisch krank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/betreuung-und-versorgung-schwerstkranker-kinder.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 80 %
„bei Personalausgaben bis zu 80 Prozent und im Falle von wissenschaftlichen Begleitungen bis zu 100 Prozent,“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Personal/Bau 80 %, wissenschaftliche Begleitung und Honorare 100 %, sonstige Sachausgaben nur 10 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Ebene
- Land (Niedersachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Kinder, Jugendliche und Familien; Senioren und Pflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. +49 4131 15-3229
Team4SL1@ls.niedersachsen.de
soziales.niedersachsen.de/startseite/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.