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Förderung der Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwer erkrankter junger Menschen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 08.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur flächendeckenden Versorgung und Betreuung von schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr beitragen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener,
  • Maßnahmen zur Förderung oder Erhaltung der Fähigkeit der Familienangehörigen zur häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege,
  • Maßnahmen in Einrichtungen und bei ambulanten Anbietern sowie Modellprojekte von innovativem Inhalt zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen,
  • die Vernetzung von Angeboten, die einen nachhaltigen Bestand anstreben und erwarten lassen,
  • eine qualifizierte Fortbildung von Krankenpflege- und Pflegekräften sowie von Angehörigen der Zielgruppe,
  • bauliche und investive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Personalausgaben bis zu 80 % und im Falle von wissenschaftlichen Begleitungen bis zu 100 %,
  • bei Sachausgaben bis zu 100 % für Honorare und bis zu 80 % bei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.

Je nach Fall liegt die Quote niedriger (Spanne ab 80 %).

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ihr Vorhaben in Niedersachsen umsetzen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um die Versorgung und Betreuung von Personen bis zum Alter von 20 Jahren handeln, die
    • eine schwerwiegende, auch chronische Erkrankung oder eine schwere körperliche, geistige oder seelische Behinderung aufweisen und
    • hierdurch pflegebedürftig sind, rund um die Uhr Betreuung benötigen, eine eingeschränkte Lebenserwartung haben oder unmittelbar vom Tod bedroht sind.
  • Ihr Vorhaben muss dazu dienen, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, oder die interdisziplinäre Zusammenarbeit in institutionalisierter Form verbessern.
  • Sie müssen fachlich geeignete Kräfte einsetzen.
  • Sie müssen vorrangig andere Leistungen von Bund, Land, Kommunen sowie Leistungen der Sozialversicherungsträger ausschöpfen.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener
vom: 01.07.2025
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Gesundheitsversorgung Betreuung Krankheit Behinderung Pflege Jugendliche Kinder chronisch krank

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/betreuung-und-versorgung-schwerstkranker-kinder.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Zuschuss), Spanne ab 80 %

„bei Personalausgaben bis zu 80 Prozent und im Falle von wissenschaftlichen Begleitungen bis zu 100 Prozent,“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Personal/Bau 80 %, wissenschaftliche Begleitung und Honorare 100 %, sonstige Sachausgaben nur 10 %.
Geprüft am
27.09.2026

Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Kinder, Jugendliche und Familien; Senioren und Pflege

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. +49 4131 15-3229
Team4SL1@ls.niedersachsen.de
soziales.niedersachsen.de/startseite/

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