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Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026

Wenn Sie als Aufgabenträger oder Verkehrsunternehmen im ÖPNV Ihre Ausgaben seit Einführung des Deutschlandtickets nicht mehr decken können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 23.01.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 100 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bei der Bewältigung von zusätzlichen Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets in den Monaten Januar bis Dezember 2026 entstanden sind beziehungsweise noch entstehen.

Die Förderung umfasst Ausgaben, die Sie seit der Einführung des Deutschlandtickets nicht decken können, bedingt durch

  • Fahrgeldausfälle,
  • Minderung der Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX),
  • Minderung anderer Ausgleichszahlungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte formlos auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Diese richtet ihren Antrag in eigener Aufgabenträgerfunktion an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

Landkreis im Emsland gleicht Deutschlandticket-Ausfälle im Busverkehr aus

Antragsteller: Ein Landkreis im Emsland in Niedersachsen beantragt als Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz.

Ausgangslage: Seit Einführung des Deutschlandtickets fehlen im regionalen Busverkehr Fahrgeldeinnahmen. Zudem sind Erstattungsleistungen nach dem SGB IX und andere Ausgleichszahlungen gesunken, sodass der Landkreis seine Ausgaben nicht mehr decken kann.

Vorhaben: Der Landkreis ermittelt die ungedeckten Ausgaben, die durch Fahrgeldausfälle und geminderte Ausgleichszahlungen entstehen. Er nimmt an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung teil und stellt die dafür erforderlichen Daten bereit. Die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket wendet er in der aktuellen Fassung an.

Förderung: Gefördert werden Ausgaben, die seit Einführung des Deutschlandtickets wegen Fahrgeldausfällen, geminderter Erstattungen nach dem SGB IX oder geminderter Ausgleichszahlungen nicht gedeckt sind. Der Zuschuss kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 250.000 Euro kann der Landkreis in dieser Beispielrechnung einen Zuschuss von bis zu 250.000 Euro erhalten; die Bewilligungsstelle entscheidet.

Eigenanteil: Gefördert werden nur ungedeckte Ausgaben aus den genannten Ursachen, und nur wenn die Bedingungen zur Einnahmeaufteilung und zum Tarif erfüllt sind. Zu weiteren nicht förderfähigen Ausgaben gilt: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Busunternehmen, das im Auftrag des Landkreises fährt, kann mittelbar profitieren, weil der Aufgabenträger ungedeckte Ausgaben ausgleichen kann und das Verkehrsangebot gesichert wird. Betriebe in der Region profitieren davon, dass ihre Beschäftigten das Deutschlandticket weiter nutzen können.

Weg zum Antrag:

  1. Bedingungen prüfen: Teilnahme an der Einnahmeaufteilung, Datenbereitstellung, Anwendung der Tarifbestimmungen
  2. Antrag formlos auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) richten
  3. Die LNVG richtet ihren Antrag an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG): die Region Hannover, der Regionalverband Großraum Braunschweig, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Landkreise und kreisfreien Städte und Zweckverbände zur Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den in Niedersachsen liegenden Teil ihres Verbandsgebietes. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Landkreis gleicht Fahrgeldausfälle durch Deutschlandticket aus

Ein Landkreis als Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz stellt fest, dass seit Einführung des Deutschlandtickets Fahrgeldausfälle entstanden sind, die nicht gedeckt werden können. Er richtet einen formlosen Antrag auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH. Gefördert werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zweckverband beantragt Ausgleich für Erstattungsminderung

Ein Zweckverband, der die Aufgabenträgerschaft für seinen Verbandsteil in Niedersachsen wahrnimmt, verzeichnet Minderungen bei den Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch. Da der Verband an der bundesweiten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnimmt und die erforderlichen Daten bereitstellt, beantragt er einen Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Entscheidung über die Förderung trifft das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Regionalverband gleicht geminderte Ausgleichszahlungen aus

Der Regionalverband Großraum Braunschweig als erlösverantwortlicher Aufgabenträger stellt Mindereinnahmen bei anderen Ausgleichszahlungen fest, die auf die Einführung des Deutschlandtickets zurückgehen. Er wendet die aktuellen Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket an und vertreibt es im eigenen Verkauf unter dieser Bezeichnung. Für die entstandenen Ausgaben stellt er einen Antrag über die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Aufgabenträger nach § 4 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG):

  • die Region Hannover,
  • der Regionalverband Großraum Braunschweig,
  • die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG),
  • die Landkreise und kreisfreien Städte und
  • Zweckverbände zur Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft für den in Niedersachsen liegenden Teil ihres Verbandsgebietes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als für Verkehrsleistungen Erlösverantwortliche müssen Sie an der bundesweit abgestimmten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket teilnehmen, die hierfür erforderlichen Daten bereitstellen, bestehende Einnahmenansprüche vollumfänglich geltend machen und gegebenenfalls diese Ansprüche überschießende Einnahmen im Rahmen der Einnahmeaufteilung abgeben.
  • Sie müssen die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket in der jeweils aktuellen Fassung anwenden und im Fall des eigenen Verkaufs das Deutschlandticket unter dieser Bezeichnung vertreiben.

Hinweise zum Verfahren

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.09.2026 ein. Eine verspätete Antragstellung kann zugelassen werden.

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2026 in Niedersachsen (Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026)
vom: 09.12.2025
Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
? 30250-2209 – VORIS 93200 ?

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: ÖPNV Deutschlandticket Ausgleich Personennahverkehr Kostensteigerung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/billigkeitsleistungen-deutschlandticket-oepnv.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 100 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Billigkeitsleistung 100 % der ungedeckten Ausgaben.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Mobilität; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Infrastruktur
Verkehr
Unternehmensfinanzierung
Konsolidierung und Stabilisierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover
Tel. +49 511 53333-0
Fax +49 511 53333-299
info@lnvg.de
www.lnvg.de/

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