Programme · Land · Niedersachsen

Förderung kriminalpräventiver Projekte

Wenn Sie Projekte planen, durch die verhindert wird, dass Menschen kriminell werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 05.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei kriminalpräventiven Projekten und Maßnahmen, vor allem bei Pilotprojekten und Modellmaßnahmen.

Die Förderung erhalten Sie für die Anwendung von Instrumenten, Methoden und Leitfäden zur lokalen Situations- und Bedarfsanalyse sowie der Wirkungsorientierung in den folgenden Bereichen:

  • entwicklungsorientierte Prävention bei Kindern und Jugendlichen,
  • gemeinwesensorientierte Prävention im Sozialraum,
  • städtebauliche Prävention oder
  • durch Kombination dieser drei Strategien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 20.000 EUR je Kalenderjahr.

Der Zuschuss muss mindestens 15.000 EUR betragen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (20.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.
  • Sie müssen vor Ihrer Maßnahme an einer eingehenden Projektberatung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates teilgenommen haben.

Ablauf

Förderanträge sind erst wieder für die Förderperiode ab 2028 möglich. Neue Förderanträge sind bis zum 30.09.2027 zu stellen. 

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Stärkung der kommunalen Kriminalprävention
vom: 18.06.2024
geändert am: 29.06.2025
Niedersächsisches Justizministerium

Weblink zur Richtlinie

Schlagwörter: Kriminalprävention Pilotprojekt Modellmaßnahme kriminell Vorbeugung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/foerderung-kriminalpraeventiver-projekte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 20.000 EUR je Kalenderjahr.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Niedersächsisches Justizministerium
Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Landespräventionsrat Niedersachsen
Siebstraße 4
30171 Hannover
Tel. +49 511 120-8740
lpr@lpr.niedersachsen.de
www.lpr.niedersachsen.de

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