Programme · Land · Niedersachsen
Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung
Quellendatum: 08.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Bremen und Niedersachsen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 100 % höchstens 50.000 €.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie
(Richtlinie Gewässerschutzberatung – GSB)
vom: 24.09.2024
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Schlagwörter: Grundwasserschutz Oberflächenwasser Trinkwasser Gewässerschutz Beratung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/foerderung-vorhaben-gewaesserschutzberatung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Vollfinanzierung als Regelfall; 80/20 in der Richtlinie betrifft EU-/Landesmittelanteil.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Ebene
- Land (Niedersachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bremen; Niedersachsen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Beratung; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Umwelt- und Naturschutz
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Umwelt- und Naturschutz
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Wasserwirtschaft und Küstenschutz
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel. +49 4931 947-0
poststelle@nlwkn-niedersachsen.de
www.nlwkn.niedersachsen.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.