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Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft

Wenn Sie Vorhaben planen, die durch Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement der Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 10.02.2023 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 75 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation oder Kammer bei der Durchführung von Modellprojekten zur Stärkung von Nachbarschaften und Wohnquartieren durch Integration und der Teilhabe.

Sie erhalten die Förderung

  • für den Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements sowie
  • bei bereits etablierter Gemeinwesenarbeit oder etabliertem Quartiersmanagement für weiterführende Vorhaben, darunter unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen oder zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000 für ein Projekt und EUR 120.000 für mehrere Projekte für einen Förderzeitraum von 36 Monaten.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000 beziehungsweise bei EUR 25.000 für Gemeinden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag dort stellen, müssen Sie eine „Inhaltliche Projektdarstellung“ bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. einreichen.

Lassen Sie sich im Vorfeld bitte frühzeitig durch die NBank und die LAG beraten.

Die Bewertung Ihres Antrags erfolgt im Rahmen von Wettbewerben. Die Stichtage werden im Internet veröffentlicht.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise, juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck, Verbände der Wohlfahrtspflege sowie kirchliche Organisationen und Kammern. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Niedersachsen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 60.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kommune baut Quartiersmanagement in Wohngebiet auf

Eine Gemeinde plant den Aufbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit in einem sozial abgegrenzten Wohnquartier. Sie beantragt bei der NBank einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 60.000 Euro für das Projekt. Vor der Antragstellung reicht sie eine Inhaltliche Projektdarstellung bei der LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen ein.

Wohlfahrtsverband erweitert bestehende Angebote im Quartier

Ein Verband der Wohlfahrtspflege betreibt bereits Gemeinwesenarbeit in einem Quartier und möchte niedrigschwellige Bildungsangebote für alle Generationen ergänzen. Für dieses weiterführende Vorhaben beantragt er einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Höchstens ein Drittel der Gesamtausgaben darf dabei für Sachmittel und investive Ausgaben verwendet werden.

Kirchliche Organisation stärkt Zusammenarbeit vor Ort

Eine kirchliche Organisation plant, die quartiersbezogene Zusammenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren in der Gesamtkommune zu verbessern. Sie stellt vor Beginn des Vorhabens einen Antrag bei der NBank und benötigt das Einvernehmen der zuständigen Gemeinde. Bei mehreren Projekten kann die Förderung bis zu 120.000 Euro für einen Förderzeitraum von 36 Monaten betragen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise,
  • juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck,
  • Verbände der Wohlfahrtspflege sowie
  • kirchliche Organisationen und Kammern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahmen, für die Sie die Förderung erhalten, müssen zielgerichtet in einem sozialräumlich abgegrenzten Projektgebiet (Quartier) stattfinden.
  • Es muss Einvernehmen mit der Gemeinde für die geplanten Projekte bestehen.
  • Sie dürfen maximal ein Drittel Ihrer Gesamtausgaben für Sachmittel und investive Ausgaben verwenden.

Antragsverfahren

Merkblatt der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vom 1. Februar 2023.

Rechtsgrundlage

Gute Nachbarschaft

Produktinformation der NBank
(Stand 01.02.2023)

Auf einen Blick

Mit dieser Landesförderung sollen in der Stadtentwicklung innovative Projekte zur Stärkung der Integration und Teilhabe finanziell unterstützt werden. Ziele der modellhaften Förderung sind die Vermeidung sozialer Brennpunktbildung sowie die Strukturverbesserung und städtebauliche Aufwertung, die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe. Die Bewerbung für die Fördermittel erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbs. Die Teilnahme am Wettbewerb ist erforderlich.

Unsere Leistung, Ihre Vorteile:

  • Modellprojekte, die zur Förderung der Integration und der Teilhabe mit Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement Nachbarschaften und Wohnquartiere stärken
  • Auslobung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Projektauswahl durch Jury
  • Zuschuss bis maximal 75 % der förderfähigen Ausgaben, maximale Förderhöhe 60.000 Euro pro Jahr für ein Projekt und 120.000 Euro pro Jahr für mehrere Projekte.
  • Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate

Was fördern wir?

Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements, insbesondere:

  • Aufbau bzw. Weiterentwicklung einer Anlaufstelle vor Ort mit „Kümmerer“-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen,
  • Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfe und Partizipation,
  • Förderung von Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Auf- und Ausbau bzw. die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Sportvereinen, anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Gemeinde,
  • Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Quartier und Wohngebiet,
  • Lokale Anlaufstelle mit bedarfsgerechter Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen, bzw. Vermittlung zu Diensten und Angeboten,
  • Schaffung und Einrichtung von Räumen der Begegnung zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts,
  • Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums einschließlich kriminalpräventiver Maßnahmen
  • Maßnahmen, zur Verbesserung des Ansehens des Wohnquartiers und zur Öffentlichkeitsarbeit.

Bei Projekten, bei denen Gemeinwesenarbeit oder Quartiersmanagement bereits etabliert sind, sind insbesondere auch folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Unterstützung von Freiwilligeninitiativen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune,
  • Maßnahmen zur Bildung und Unterstützung ehrenamtlicher Trägerorganisationen für Mobilitätsangebote einschließlich investiver Maßnahmen
  • Maßnahmen nach Ziffer 1 zur Verstetigung der aufgebauten Strukturen
  • Fördervoraussetzung für Projekte nach Ziffer 2 ist, dass ehrenamtliche oder professionelle Strukturen der Gemeinwesenarbeit oder des Quartiersmanagements gemäß Ziffer 1 bereits etabliert sind.

Wen fördern wir?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise)
  • juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck (z.B. gGmbH)
  • Verbände der Wohlfahrtspflege
  • kirchliche Organisationen und Kammern
  • Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise können die Zuwendung an Letztempfangende im Projektgebiet weiterleiten

Unsere Förderleistung: Konditionen und Bedingungen

Unsere Angebote:

  • unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch die NBank
  • Zuschuss bis maximal 75 % der förderfähigen Ausgaben
  • maximale Förderhöhe 60.000 Euro pro Jahr für ein Projekt und 120.000 Euro pro Jahr für mehrere Projekte

Unsere Bedingungen:

  • Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei Gemeinden 25.000 Euro pro Jahr
  • maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für Sachmittel und investive Ausgaben
  • bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeit kann mit 15,00 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden
  • Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate und endet spätestens nach Ablauf von 36 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides
  • Bitte beachten Sie die Stichtagsregelung, detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Webseite
  • Bezug der Maßnahmen auf ein sozialräumlich abgegrenztes Projektgebiet (Quartier)
  • Einvernehmen der Gemeinde für die geplanten Projekte
  • Mitwirkung an der Evaluation der Förderung
  • Beteiligung an Erfahrungsaustausch und Netzwerktreffen

So läuft der Antrag

Schritt 1: Informieren Sie sich zum zweistufigen Antragsverfahren

Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor der eigentlichen Antragstellung für finanziellen Fragen an uns und für inhaltliche Fragen an die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V., um sich persönlich und individuell zu Ihrem Vorhaben beraten zu lassen. Der Bewerbungsantrag besteht aus zwei Teilen:

  • Dem finanziellen Antrag auf Förderung (NBank)
  • Der „Inhaltlichen Projektdarstellung“ (LAG)

Sollten Sie sich für eine Antragstellung entscheiden, laden Sie bitte vorab Ihre inhaltliche Projektdarstellung online auf der Internetseite der LAG www.gwa-nds.de ausgefüllt und unterschrieben hoch. Das Formular wird uns anschließend von der LAG zur Verfügung gestellt.

Schritt 2: „Leitfaden zur Antragstellung Gute Nachbarschaft“ herunterladen

Auf der Webseite der NBank finden Sie im Downloadbereich der Förderprogrammseite Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement die benötigten Arbeitshilfen und Merkblätter, die Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Schritt 3: Antrag herunterladen und ausfüllen

Im Downloadbereich der Förderprogrammseite finden Sie alle benötigten Formulare zur Antragstellung. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie den Antrag sorgfältig aus. Das Antragsformular muss im Original per Post eingereicht werden. Alle anderen Unterlagen können auch gern per E-Mail als Anhang an gutenachbarschaft@nbank.de zugesendet werden.

Schritt 4: Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen an:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
ZW 6 – GWA/Gutenachbarschaft
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Alle weiteren Antragsunterlagen senden Sie bitte auf elektronischem Wege an: gutenachbarschaft@nbank.de

Schritt 5: Auswahlverfahren

Die bei uns eingegangenen Anträge werden von einer unabhängigen Jury im Rahmen des Wettbewerbs bewertet. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Bewilligung durch die NBank.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

NBank-Beratung
Telefon
0511 30031-9913
E-Mail
gutenachbarschaft@nbank.de

Für Sie erreichbar von Montag bis Freitag
von 08:00 bis 17:00 Uhr

Für die inhaltliche Beratung Ihres Projektes steht Ihnen die LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. unter 0511 7010709 oder geschaeftsstelle@lag-nds.de beratend zur Seite.

Schlagwörter: Zusammenleben Quartier Nachbarschaft lebenswert Bürgerbeteiligung Teilhabe

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/gemeinwesenarbeit-und-quartiersmanagement.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 75 % (Zuschuss)

„Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000 für ein Projekt und EUR 120.000 für mehrere Projekte für einen Förderzeitraum von 36 Monaten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Niedersachsen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Niedersachsen
Förderberechtigte
Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales; Städtebau und Stadterneuerung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Tel. 0511 300319913
gutenachbarschaft@nbank.de
www.nbank.de/

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