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Förderung von Maßnahmen des Programms „4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“
Wenn Sie in Niedersachsen die Arbeit von Jugendlichen in Jugendgruppen fördern und stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 08.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben örtlicher Jugendgruppen und -initiativen. So soll jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden.
Es werden auf regionaler und auf Landesebene Einzelprojekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen gefördert und auch übergreifende beziehungsweise koordinierende Projekte von ehrenamtlich geführten Jugendgruppen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Projekt zwischen 1.500 EUR bis maximal 10.000 EUR pro vollem Projektjahr, aber pro Monat durchschnittlich nicht mehr als 850,00 EUR.
Für ein maximal einjähriges Folgeprojekt erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts. Diesen Zuschuss müssen Sie separat beantragen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Niedersachsen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – die Förderung wird laut Text als monatlicher Betrag bzw. Stipendium gezahlt; die Beträge stehen im Programmtext.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Als Erstempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e. V. antragsberechtigt. Diese Servicestelle ist mit der Umsetzung des Programms beauftragt und erhält selbst keine Förderung.
Letztliche Empfänger der Leistungen sind
- Ortsgruppen und Kreis- und Bezirksverbände der auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände beziehungsweise Träger der Jugendarbeit, deren Jugendeinrichtungen und -institutionen sowie Untergliederungen der Mitgliedsverbände von als förderungswürdig anerkannten Dachverbänden,
- kommunale Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse von örtlichen Jugendgruppen,
- freie ehrenamtlich geführte Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne Landesverband sowie
- für Projekte mit überwiegend übergreifender beziehungsweise koordinierender Funktion auch die auf der Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände
mit Sitz in Niedersachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Projekt muss in Niedersachsen verwirklicht werden.
- Sie müssen ein neues Projekt planen, das Themenschwerpunkte aus den Bereichen Beteiligung, Vielfalt, Engagement und Experimentelles aufweist und neue Ansätze und Methoden der Jugendarbeit aufnimmt.
- Ihr Projekt muss die Prinzipien des Gender Mainstreamings berücksichtigen und sich mit anderen Projekten in der jeweiligen Region und/oder mit einem ähnlichen Schwerpunkt vernetzen.
- Die Projekte sollen von ehrenamtlich tätigen jungen Menschen vorbereitet und durchgeführt werden. Mindestens eine an der Organisation des Projekts beteiligte Person muss im Besitz einer gültigen Jugendgruppenleitercard (Juleica) sein.
- Wenn Sie ein Projekt mit einer Förderung von mehr als 5.000 EUR durchführen, soll dieses eine übergreifende sowie koordinierende Funktion für andere Projekte haben.
- Die Laufzeit Ihres Projekts beträgt mindestens 3 Monate bis höchstens 24 Monate.
- Bei Projekten mit einer Fördersumme von mehr als 2.500 EUR muss der Zuwendungsempfänger eine juristische Person sein.
Ablauf
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Erstempfänger kann einmal jährlich auf der Grundlage der zu erwartenden Förderanträge der Letztempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen.
Das Antragsverfahren für die Letztempfänger regelt der Landesjugendring Niedersachsen e.V. als Servicestelle (siehe weiterführende Links). Es erfolgt ausschließlich online.
Hinweise zum Verfahren
4Generation hat grundsätzlich monaltiche Antragsfristen. Anträge für Projekte können monatlich bis zum jeweils 01. des Monats bei der Servicestelle (siehe weiterführende Links) gestellt werden. Projektstart ist dann jeweils 1 Monat später.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Programms „4Generation: Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“ (Richtlinie „4Generation“)
vom: 02.12.2020
geändert am: 04.02.2025
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Schlagwörter: Jugendarbeit Ehrenamt Jugendzentrum Jugendbildung Jugendgruppe
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/generation4-vielfalt-beteiligung-engagement-in-de.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 70 % (Zuschuss)
„Für ein maximal einjähriges Folgeprojekt erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten des Hauptprojekts.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Ebene
- Land (Niedersachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderberechtigte
- Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Bürgerschaftliches Engagement; Kinder, Jugendliche und Familien
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel. +49 5121 304-0
Fax +49 5121 304-611
soziales.niedersachsen.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.