Programme · Land · Niedersachsen
Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen
Quellendatum: 08.10.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Kommune. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Niedersachsen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gesundheitsregionen in Niedersachsen (Richtlinie Gesundheitsregionen)
vom: 18.11.2025
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Schlagwörter: Gesundheitsregion Gesundheitsstrukturen Versorgung Prävention Gesundheitsförderung Gesundheitsversorgung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/gesundheitsregionen-niedersachsen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss)
„Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 20.000.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis 90 %, max. 20.000 EUR; bei Bedarfszuweisungen Eigenanteil 5 % (rechnerisch 95 %).
- Geprüft am
- 27.09.2026
Der Programmtext hat sich seit der Prüfung geändert; das Abzeichen ruht bis zur erneuten Prüfung.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
- Ebene
- Land (Niedersachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Niedersachsen
- Förderberechtigte
- Kommune
- Förderbereich
- Gesundheit und Soziales; Infrastruktur
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Gesundheit und Soziales
- Gesundheit
- Infrastruktur
- Gesundheit und Soziales
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel. +49 5121 304-0
Fax +49 5121 304-611
soziales.niedersachsen.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.